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Fünfter Band.
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643
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Die Engländer und Russen in Persien und Mittelasien. 643

Land. Es ward von Seiten der Sikh in Peschawer ein Beobachtungscorps von15000 Mann aufgestellt, mit dem Befehl, sich in Allem den Anordnungen der bri-tischen Befehlshaber zu fügen. Dagegen wurde Nanadschit für ewige Zeiten der un-geschmälerte Besitz aller seiner Eroberungen, Kaschmir, Peschawer bis zu den Chai-berpässen, Multan und eine Menge einzelner im Vertrage namentlich angeführterOrte, sowol von dem Schah als von der britischen Regierung, verbürgt. Überdiessetzte man fest, daß in Zukunft die Freunde und Feinde einer jeden der drei Mächtedie Freunde und Feinde Aller sein sollten, dann daß bei wichtigen unerwartetenEreignissen in den westlichen Ländern Briten und Sikh sich über gemeinschaftlicheMaßregeln verständigen würden. Schah Schudschah entsagt seinerseits, für eine be-stimmte Summe, die später festgesetzt wird, allen Ansprüchen auf die FürstenthümerSindh und Schikarpor, verspricht die Regierung von Herat nicht zu beunruhigenund ohne die Zustimmung der Briten und der Sikh mit keinem fremden StaateVerbindungen anzuknüpfen. Auch werde das Oberhaupt der Durani sich mit allerMacht Jedem widersetzen, welcher die Länder der Briten und Sikh beunruhigenwolle. Zu gleicher Zeit wurden einige andere Angelegenheiten, über welche seit meh-ren Jahren zwischen dem Fürsten des Pendschab und der britisch-indischen RegierungUnterhandlungen stattfanden, zur gegenseitigen Zufriedenheit geordnet.

Als die Verträge unterzeichnet und ausgewechselt waren, ging Macnaghten nachLodianah, um Schah Schudschah selbst diese erfreuliche Botschaft mitzutheilen. Seitder letzten unglücklichen Unternehmung lebte der Fürst in der strengsten Zurückgezogen-heit, die Welt vergessend und von ihr vergessen; er verbrachte die Zeit mit eitelnSpielen und seinen Weibern, deren er eine große Anzahl hatte. Nebenbei hatte erauch die Denkwürdigkeiten seines vielbewegten Lebens niedergeschrieben, oder richtigervon seinem Eeheimschrciber aufzeichnen lassen; eine Abschrift hiervon ward Burnesverehrt und von Hough zu seinem magern und lückenhaften Abrisse der GeschichteAfghanistans benutzt. Um diesem Eroberungszug ein legitimes Ansehen zu geben,erhielt Schudschah den Auftrag, in seinem Namen einige Tausend Mann anzuwerbenund sie dann mit dem britisch-indischen Heere zu vereinigen. Das Contingcnt desSchah ward natürlich von englischen Offizieren befehligt und aus der britisch-indischenStaatskasse bezahlt.

Bis zum Herbste 1859 waren alle Anordnungen zu dem Kriegszuge gegen dieBaraksi-Fürsten und die Perser vor Herat vollendet. Die britischen und indischenpuppen der Compagnie, die des Schah und der Sikh, marschfertige Reserven undBeobachtungscorps zusammengenommen, bcliefen sich auf ungefähr 51000 Mann.^er beiweitem größere Theil, „die Armee des Indus" geheißen, sollte unter derZuführung des Sir John Keane durch den Bolanpaß gegen Kandahar ziehen; derandere, 10—11000 Mann stark, unter der Anführung Wade's," mittels der Chaiber-pässe, über Dschelalabad gegen Kabal.

Es erging jetzt eine öffentliche Kriegserklärung von Seiten des Statthalters gegendie Baraksi, die allen Fürsten Hindostans und der benachbarten Länder, namentlichauch Schah Kamran von Herat, in amtlicher Weise mitgetheilt wurde. Dost-Mu-hammed, heißt es unter Anderm darin, habe durch sein Betragen deutlich gezeigt,^aß die Interessen des indischen Reichs und die Ruhe der Nachbarländer gefährdetsolange Kabal unter seiner Herrschaft bleibe. Dasselbe gelte von den Brudernes Emir, den SirdarS von Kandahar, die sich mit Persien gegen die Rechte undInteressen der britischen Nation verschworen hätten. Nun erheische es aber die Wohl-whrt der englischen Besitzungen im Morgenlande, an der Westgrenze Indiens einenundesgenossen zu haben, welcher auf Frieden trachte und allen Wirren und Neuerungenvgeneigt sei. Aus diesen Gründen habe es die britisch-indische Regierung für gceig-" gehalten, Schah Schudschah el Mulk in seinem Vorhaben behülflich zu sein; sie. ihn wieder auf den Thron seiner Vater erheben. Man wisse ja, daß der SchahEhrend seiner frühern Regierung der treue Freund und Bundesgenosse Grossbritan-

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