Die Anhaltischen Herzogthüurer. 74S
der Regierungspräsident zugleich als Präsident des Konsistoriums und als vortra-gender Rath im Geheimcabinet fungirte, und namentlich in dieser letzten Eigenschaftseinen persönlichen Einfluß auf den Herzog geltendmachen konnte, so war die Selb-ständigkeit der übrigen Behörden fast nur eine scheinbare, zumal die Beamten iyDessau nur auf Kündigung angestellt wurden und demnach eine so precaire Stellunghatten, daß sie fast sämmtlich mehr oder minder willen- und einflußlose Werkzeugein den Händen Dessen abgaben, der gerade das unbedingte Vertrauen des Her-zogs genoß.
Dieses Vertrauens erfreute sich aber Herr von Morgenstern umsomehr, als erdem Herzog bereits als Erbprinzen zur Seite gestanden und den ersten Unterrichtin den Staats- und Rechtswissenschaften ertheilt hatte, auch schon unter der Präsi-dentschaft Basedow's als Regierungsrath mit den wichtigsten Geschäften und Arbeitenbeauftragt gewesen war. Sieht man von den Federungen der Neuzeit ab, so mußman sagen, daß Herr von Morgenstern dieses Vertrauen in der That im reichenMaße verdiente. Innerhalb des bureaukratischen Systems war seine Wirksamkeitwirklich ausgezeichnet. Dachte er bei der Leitung des Justizwesens auch nicht daran,demselben durch Einführung von Schwurgerichten und des öffentlich-mündlichenVerfahrens eine wirklich volksthümliche Gestaltung zu geben: so sorgte er doch durchstrenge Controle, durch Aufhebung der meisten Patrimonialgerichte und Zusammen-legung derselben zu größer» Justizämtern, namentlich durch Einführung einer treff-lichen Proceßordnung für eine schnelle, exacte und gerechte Handhabung der Justiz,und brachte dieselbe auf einen Standpunkt, wie es nur immer nach dem alten Sy.stem erwartet werden kann. Ebenso ließ er sich, wie schon sein Vorgänger, die Re-gelung des Finanzwesens angelegen sein: er war bemüht, die Staatseinnahmen sovielals möglich zu steigern, dagegen in den Ausgaben Ersparnisse zu machen. In Folgeder Kriegsjahre und der bedeutenden Bauten unter der vorigen Regierung, sowiedurch Ankäufe von Gütern, waren die Landes- und Staatsschulden zu einer ansehn-lichen Höhe gediehen. Nachdem die Landesschulden von 1814 —15 durch verschie-dene Sterrern und andere Finanzoperationen getilgt worden, ward im Jahre 1850auch für allmälige Abtragung der Staatsschulden ein Tilgungsfonds errichtet undhierdurch erreicht, daß sich im Frühjahr 1848 die Masse dieser Schulden nur nochauf 1,163666^ Thaler belief, eine Summe, die in Verhältniß zu den sehr bedeu-tenden Staues- und Privatgütern des Herzogs, deren Einnahme, nach dem Finanz-etat von 1848 469562 Thaler beträgt und die also ein vierprocentiges Capital von11,739050 Thalern repräsentiren, sehr mäßig erscheint. Auch die übrigen Zweigeder Verwaltung, Landwirthschaft, Forstwesen, Straßen- und Eisenbahnbau, Jndu-strie u. s. w., wurden im Ganzen mit Geschick und Einsicht geleitet, eine ganz be-sondere Sorgfalt aber dem Unterrichts- und Schulwesen, sowie überhaupt der Pflegeder Kunst und Wissenschaft gewidmet, sodaß Anhalt-Dessau in der That den An-blick eines wohlgeordneten und gutregierten Staats nach altem Zuschnitt gewährte.
Neben den Lichtseiten trug dieses Staatswesen aber auch seine bedeutenden, imPrincip wurzelnden Schattenseiten. Der einzige Gesichtspunkt nämlich, von welchemaus die Regierung Alles ordnete und gestaltete, war der des dynastischen und bu-reaukratischen Interesse: das Volk an sich wurde diesem gegenüber rein als Nullbetrachtet. Wenn trotzdem auch Vieles geschah, was dem Volke zum Wohl gereichte,so hatte dies nur darin seinen Grund, daß zufällig die beiderseitigen Interessen zu-sammenfielen, oder daß man glaubte, dem patriarchalischen Verhältniß doch einigeRücksicht schenken zu müssen. Dagegen, wo irgend der Vortheil des Volks und derdes Fiscus oder der Beamten ernstlich und entschieden auseinandergingen: da wurdewie dem erster« kurzer Proceß gemacht, und die Verwaltung hat sich in dieser Be-ziehung Willkürlichkeiten und Härten erlaubt, wie sie anderswo nicht leicht vorge-kommen sein mögen. Ein eclatantes Beispiel hiervon ist das Verfahren gegen dievockeröder Bauern, die man erst nacheinander so lange festsetzen ließ, bis sie sichentschlossen, einen von der Regierung ihnen vorgelegten Contract zu unterzeichnen.