Band 
Fünfter Band.
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Die Anhaltischen Herzogthümer. 745

nur vorn Standpunkte des dynastischen Interesse bemißt, starke Zweifel erwecken,wenn nicht eben die alte Politik, weil sie jeden natürlichen Halts im Volke entbehrt,geradezu gezwungen wäre, sich durch derartige Mittel künstliche Stütz- und An-haltspunkte zu verschaffen, gerade wie einem im Absterben begriffenen Baume derSchein des Lebens zuletzt nur noch durch die ihn umstrickenden und aussaugendenSchmarotzerpflanzen erhalten wird.

Noch unsäglich greller kam die Nichtsnutzigkeit und Verderblichkeit des aueienröAims in Anhalt-Köchen zum Vorschein. Da die köthensche Linie schon seit län-gerer Zeit ihr baldiges Erlöschen voraussah, so fiel für sie die Rücksicht auf eineihr entsprossene Nachkommenschaft — dieser Beweggrund, durch den sich mancheFürsten oft allein bestimmen lassen, nicht blos für ihr eigenes persönliches Wohl-befinden, sondern auch für das ihres Landes Sorge zu tragen — gänzlich weg.Indem also die letzten Sprößlinge dieser Linie das bekannte ,,.4pre8 nous ls 66-luZe!" als Wahlspruch im Herzen tragen mochten, dachten sie nur daran, ihr Landund Volk zum Spielball ihrer Neigungen, Launen und Experimente zu machen, oderes ihren Günstlingen als nach Belieben auszubeutende Pfründe zu überlassen. SchonHerzog Ferdinand, obwol nicht ohne Geist und Regsamkeit, hatte in dieser Weisegewirthschaftet, und die Schuldenlast des Landes, die schon unter Herzog AugustChristian Friedrich 1,926760 Thaler betrug, dann aber, besonders unter der vor-mundschaftlichen Regierung des Herzogs Alexius Friedrich Christian von Anhalt-Bernburg beträchtlich vermindert ward, wieder bedeutend vergrößert. Noch schlimmeraber wurde es in dieser Hinsicht unter der letzten Regierung, nicht sowol weil derHerzog Heinrich selbst zur Verschwendung geneigt hätte: im Gegentheil, es zeichnetesich sein Hofhält durch eine fast noch nicht dagewesene Sparsamkeit aus; sondernvielmehr, weil er seinen Blick nicht über den Kreis seiner Günstlinge und nächstenAngehörigen hinausrichtete und einzig und allein in der Förderung des Wohlbefin-dens seiner Umgebung, gleichviel ob es mit dem des Landes und Volks harmonirenmochte, die Aufgabe seines Lebens zu erblicken schien. Wäre er hierbei in gute unduneigennützige Hände gerathen, so hätte die Sache noch gehen mögen; dies war je-doch leider nicht der Fall. Namentlich hat, wenn die allgemeinen Klagen des gan-zen Landes gerecht sind, ein hoher Beamter, dessen Namen wir nicht zu nennenbrauchen, der vor Allen das Vertrauen des Herzogs genoß und die ganze Verwal-tung beherrscht haben soll, die ihm eingeräumte Macht und seine allerdings nichtgewöhnliche Begabung in der unverantwortlichsten Weise fast nur zum Schaden desLandes benutzt. Er trägt die Hauptschuld, daß die Schuldenlast zuletzt bis auf eineHöhe von 4,328249 Thalern stieg, und daß noch vor dem Erlöschen der Linie durcheine temporaire Zahlungsunfähigkeit der köthenschen Rentkammer im Jahre 1845die allgemein bekanntgewordene Finanzkrisis herbeigeführt wurde. Bedenkt man, wienach dem Staatsschuldenetat vorn 16. Febr. 1846 die Summe der für diese Schuldzu zahlenden Zinsen 148372 Thaler 15 Groschen, dagegen nach dem Finanzetatvom nämlichen Datum der gesammte Bruttoertrag der Domainen und Forsten nur268000 Thaler beträgt, wovon die Verwaltungskosten wieder an 60000 Thaler ver-schlucken mögen, so stellt sich heraus, daß ziemlich der ganze Staatsgrundbesitz recht-lich den Gläubigern gehörte, und daß mithin die Existenz des köthenschen Staatsnur noch auf dem Vermögen der köthenschen Staatsbürger beruhte. So war einursprünglich reiches Land, ein Land, in welchem etwa ein Drittel sämmtlicher Län-dereien Staatseigenthum, durch die Sünden des arrcien r6Zim6 bis dicht an denRand des Verderbens gebracht worden, und konnte vor dem gänzlichen Zerfall nurdurch die außerordentlichsten Maßregeln, durch „die gänzliche Beseitigung des altenWirthschaftssystems gerettet werden. So große Überwindung es kosten mochte, manwußte sich, von der äußersten Noth getrieben, in den höchsten Regionen doch zu die-sen Maßregeln entschließen. Herr von Behr nebst einigen andern Günstlingen,auf denen vorzugsweise die Vorwürfe des Volks lasteten, wurden aus dem Staats-dienst und der Nähe des Herzogs entfernt. An die Stelle desselben, als Kammer-