Band 
Fünfter Band.
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Die Anhaltischen Herzogthümer.

derselben trat nun eine ruhige und friedliche Entwickelung, in der eS zwar auch anGegensätzen und Kämpfen nicht fehlte, deren Charakter aber sowol in wie außer denparlamentarischen Verhandlungen durchaus nicht von jener Bitterkeit und Gehässig,keit war, wie dieselbe in allen Staaten, die von minder volkstümlichen Ministeriengeleitet wurden, zur Erscheinung gekommen ist.

Thätigkeit deß neuen Ministeriums; Entwickelung der Presse und der Vereine; die ersten

Wahlen.

Die erste politische Handlung des neuen Ministeriums war, daß es den Herzognoch am Tage seiner Einsetzung bestimmte, das Ministerium zu einem verantwort-lichen zu erklären, wodurch es also von vornherein alle diejenigen Verpflichtungenübernahm, gegen welche sich das alte Ministerium am längsten und hartnäckigstengesträubt hatte. Überhaupt erschienen nun in rascher Reihenfolge, und ohne erstvom Volke abgedrungen zu sein, eine große Anzahl ministerieller Erlasse, die sammt-lich dafür zeugten, daß die beiden Männer auch als Minister ihren volkstümlichenund liberalen Gesinnungen treu zu bleiben gedachten, sodaß sie die verleumderischenProphezeiungen ihrer Gegner auf das bündigste widerlegten. Am 10. April er-schien eine Verordnung, durch welche die bereits zugesagte bürgerliche Gleichstellung derJuden sogleich in Vollzug gesetzt wurde. Am 11. Apr. folgte eine neue, die vom16. März beseitigende Wahlordnung, welche sämmtliche über die frühere erhobenenBeschwerden und Wünsche berücksichtigte, und überhaupt weit volkstümlicher undfreisinniger war, obschon sie noch auf dem indirecten Wahlmodus beruhte und spä-terhin einer noch volksthümlichern Platzmachen mußte. Am 12. Apr. wurde einedie Hebung des Handels und der Gewerbe und das Wohl der arbeitenden Classenbezweckende Verordnung erlassen, worin auf Grund der Ansicht, wie zunächst demHandels- und Gewerbestande Gelegenheit gegeben werden müsse, selbst seine Lagegründlich zu prüfen, bestimmt wurde: daß in den Städten Dessau und Zerbst Han-dels- und Gewerbscommisfionen errichtet würden, zu welchen der Handels- und Ge-werbestand die Mitglieder unrer sich zu wählen hätte, und welche rücksichtlich der diearbeitenden Classen betreffenden Angelegenheiten durch fünf freigewählte Mitglieder desStadtcollegiums und fünf qualificirte Personen aus dem Arbeiterstande ergänzt wer-den sollten. Am 14. Apr. erfolgte eine Verordnung mit der Bestimmung, daß we-gen aller bis zu diesem Tage verübten Forstfrevel (die bisher oft mit der grenzenlo-sesten Strenge verfolgt wurden) keine strafgeri ehrliche Untersuchung eröffnet oder fort-gesetzt werden, und alle wegen begangener Forstfrevel bereits erkannten Strafen,soweit sie noch nicht abgebüßt, erlassen sein sollten. Der 15. Apr. brachte die Ge-nehmigung zur Wahl von neuen Stadtverordneten und eine die Bewaffnung derBürgergarden auf Staatskosten eröffnende Bekanntmachung. Am 17. Apr. erschieneine Verordnung, durch welche alle dem Herzoge oder dem Staate zu leistenden Jagd-dienste ohne irgend eine Entgeltung für immer aufgehoben wurden. Am 24. Apr.erfolgte die Bekanntmachung des Generaletats der Einnahme und Ausgabe auf dasJahr 1848, die dem Volke zuerst einen Einblick in die finanziellen Zustande deSLandes gestattete, und jenes von jeher Unmuth erweckende Dunkel verscheuchte, wel-ches in dem nachbarlichen Bernburg so unselige Conflicte herbeigeführt hat. Ausdiesem Etat ging hervor, daß sich die Einnahme des StaatS belief:

1) AuS den Privatgütern und Forsten des Herzogs im Auslande .

2) AuS den Privat- und Staatsdomainen und Forsten im Jnlande .

o) AuS direkten Steuern.

4) Aus indirecten Steuern.

Aus Zinsen von Activcapitalien.

6) Aus verschiedenen unbestimmten Quellen .......

109,508 Thlr.560,254 -

59,525 -

129,100 -

12,000 -1,500 -

In Summa: 671,687 Thlr.48

Die Gegenwart. V.