Band 
Fünfter Band.
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775
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Die Auhaltischen Herzogthümer. 775

wonach die Wahl der Bürgerwehroffiziere durch die Mannschaft geschehen soll, plötz-lich der Major Zabeler vorn Linienbataillon durch den Herzog zum Obercomman-danken der Bürgerwehr ernannt worden. Als sich nun die dessauer Bürgerwehrzum größten Theil den Anordnungen dieses neuen Chef, wie vorauszusehen, nichtfügen wollte, so wurde dieselbe am 7. Oct. durch eine herzogliche Verordnung aus-gelöst, und Gleiches wiederholte sich an andern Orten, namentlich in Zerbst. Trotzd' Erbitterung, mit der diese Maßregeln und namentlich die bei der EntwaffnungLu Zerbst vorgefallenen Excesse aufgenommen wurden, blieb die Ruhe doch ungestört,sodaß die großartigen Vorkehrungen gegen Auflehnung völlig unnütz erschienen.

Mochte dies der Reaction vielleicht insofern unangenehm sein, als ihr dadurchder Anlaß geraubt ward, die Verfassung mit einem Schlage zu beseitigen, so gabes ihr doch andererseits den Muth, dem geduldigen Volke immer eines seiner ver-fassungsmäßigen Rechte nach dem andern zu entreißen oder zu verkümmern, unddas Ministerium zu Verordnungen zu veranlassen wie die vom 30. Oct., wodurchden Kreisdirectionen die Überwachung der politischen Vereine durch Polizeibeamte an-befohlen wurde. Daneben scheint aber auch der Gedanke an eine gänzliche Beseiti-gung der verhaßten Verfassung nie völlig aufgegeben worden zu sein, und nament-lich die Wiederaufnahme der Unionsidee mag wol den Weg dafür haben abge-ben sollen. Da sich nämlich das Nechtsgefühl des Herzogs doch dagegen sträubenmochte, zu irgend einem Gewaltstreiche gegen die von ihm beschworene Verfassungdie Hand zu bieten, so glaubte man die Annullirung derselben nicht leichter erreichenzu können, als wenn man eine Vereinigung der drei Anhaltischen Herzogthümer zubewirken suchte. Kam diese zustande, so verstand es sich zunächst von selbst, daß diedessau-köthensche und die bernburgische Verfassung zu einer einzigen umgeschmolzenwerden mußten. Hierzu war nun eine Revision von einem gemeinschaftlichen Land-tage nöthig, der natürlich auch nach einem und demselben Wahlgesetze gebildet wer-den mußte, und dieses Wahlgesetz war wiederum nicht anders als durch Vereinba-rung der beiderseitigen Regierungen, also durch Octroyirung herzustellen. Was alsohätte sich Alles auf diesem Wege zustande bringen lassen! Wirklich wurden zurVerwirklichung dieser Idee Verhandlungen angeknüpft. Da selbst die preußischeRegierung diesmal die Unionsplane zu unterstützen schien, so gewann es auch denAnschein, als ob die Sache zur Ausführung kommen sollte. Nichtsdestowenigerscheiterte der Plan abermals an dem Widerstände der bernburger Regierung, und derpreußische Einfluß, so sehr er in Bernburg der herrschende, war doch nicht starkgenug, um nur diese kleinste der Unionen ins Werk zu setzen.

So hat denn das kleine Anhalt wie das große Deutschland seine Einheitsbe-strebung ebenso wenig auf diplomatischem wie aus volksthümlichem Wege zum Zielezu führen vermocht, und gewährt noch immer das Bild eines unvereinbaren Dua-lismus. Nicht besser sieht es mit den errungenen Freiheiten aus. Zwar haben beideLändchen ihre trotz aller Verstümmelungen noch freisinnigen Konstitutionen; aber inbeiden stehen sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen eigentlich nur auf dem Pa-piere und — in den Herzen des Volks. Ja, selbst die Regierungen der anhal-tischen Staaten, wären sie auch im Innersten wirklich verfassungstreu gesinnt, dürftten die Macht nicht mehr besitzen, ihre constitutionellen Gesinnungen ohne Weiteresbethätigen zu können.