Band 
Fünfter Band.
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774 Die Anhaltischen Herzogthümer.

ßung" gerade erst recht auffällig, da die Verfassung dem Herzoge nur das Rechtertheilt, den Landtag zu vertagen, auszulösen und zu entlassen, d. h. nach vollständi-ger Abwickelung der Geschäfte mit einem ordentlichen Landtagsabschiede von seinerThätigkeit zu entbinden, nicht aber ihn beliebig, zumal nach eben erfolgtem Zusam-mentritt und ganz aufs Unbestimmte hin, zu „schließen".

Eine so rücksichtlose Beseitigung der Volksvertretung wirkte aufregend und ent-muthigend zugleich. Einige der entschiedensten Abgeordneten, namentlich Degenerund von Behr, zogen sogar vor, die erstrebten freien und volkstümlichen Institutio-nen jenseit des Meeres zu suchen. Im Allgemeinen gab jedoch die Volkspartei denKampf noch keineswegs auf: sie setzte ihn zunächst innerhalb der Presse fort. So-dann machten wenigstens die oppositionellen Mitglieder des dessauer Landtags denVersuch, auch ihre parlamentarischen Rechte wieder zu erringen, indem sie an denPräsidenten dieses Landtags die Auffoderung ergehen ließen, von dem ihm verfas-sungsmäßig zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, und den gleichzeitig mit demvereinigten Landtage unrechtmäßig geschlossenen dessauer Sonderlandtag aus eigenerMachtvollkommenheit wieder einzuberufen. Der Präsident Mann leistete dieser Auf-foderung insoweit Folge, als er unterm 4. Aug. an das Ministerium eine Note rich-tete, worin er gegen die Schließung des Landtags auf unbestimmte Zeit als gegeneinen verfassungswidrigen Act protcstirte und erklärte, daß, wenn nicht das Mi-nisterium die Einberufung anordne, er selbst zu gesetzlicher Zeit dieselbe bewirkenwerde. Dem entgegen suchte das Ministerium unterm 10. Aug. im „Staatsanzei-ger" die „Entlassung des Landtags ohne Angabe der Dauer" als verfassungsgemäß ^zu rechtfertigen, und erklärte zugleich, daß es eine eigenmächtige Wiedereinberufung ^des Landtags von Seiten des Präsidenten als eine gesetzwidrige Handlung werde an-sehen müssen. Die dessauer Linke ließ sich auch hierdurch nicht zurückschrecken. Siearbeitete ein Promemoria aus, worin sie die Rechtfertigung des Ministeriums be-kämpfte und die einseitige Interpretation gewisser Paragraphen der Verfassung vonSeiten des Ministeriums als eine neue Verfassungsverlehung bezeichnete, da nachder Verfassung eine authentische Interpretation von beiden Staatsgewalten gemein-schaftlich ausgehen müsse. Zugleich foderte sie den Präsidenten nochmals zur Einbe-rufung des Landtags auf, und dieser ließ auch, nachdem man sich zunächst in einerPrivatconferenz verständigt, das Einberufungsschreiben ergehen. Allein das Ministe-rium verweigerte die Einräumung des Sitzungslocals, sodaß den Abgeordneten nichtsübrig blieb, als in einem an das Staatsministerium gerichteten „Protest" vom 12.Sept. gegen das Verfahren förmlich und feierlich zu protestiren. Das Ministeriumhingegen fuhr fort, Gesetze und Verordnungen zu octroyiren und ausdrücklichen Be-schlüssen des Landtags zuwiderzuhandeln. So erschien (28. Aug.) eine „ landesherr-liche Verordnung" über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und des exi-mirten Gerichtsstandes, sowie über die Organisation der Gerichtsbehörden, desgleicheneine andere über das Ressort und die Geschäftsververwaltung der Beamten derStaatsanwaltschaft, ohne nur die Zuziehung des Landtags dabei in Aussicht zustellen. Ebenso wenig band sich das Ministerium in Finanzsachen an die Bestim-mungen des Landtags. Jemehr dies Alles geeignet war, im Volke Mismuth undUnzufriedenheit zu erregen, um so nothwendiger mußte es aber der Reaction erschei-nen, dem Volke jedes Mittel aus den Händen zu winden, wodurch es etwa feinernMismuthe Nachdruck geben könnte. Demgemäß nahm die Reaction ihren alten Planzur Beseitigung des Bürgerwehrinstituts wieder auf, wiewol sich das Ministeriurnselbst, das überhaupt bei allen seinen Schritten einem übermächtigen äußern Einfluss* 4zu folgen schien, ebenso wenig jetzt wie einige Monate vorher zu diesem Schritte ver-stehen wollte. Ja, man sprach sogar von einem Rücktritte der Minister. Indessenward auch diesmal der Conflict zwischen dem Ministerium und der Reaction wiederausgeglichen, nur nicht wie früher im Sinne der Minister, sondern nach dem WillenDerer, denen auch diese Verwaltung noch viel zu nachmärzlich erschien. Scho"gegen Ende Septembers war gegen die ausdrückliche Bestimmung der Verfassung/