Preußen seit 1848 bis Ende 18SV.
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dieser Artikel nur von der Aufhebung gewisser Grundrechte im Falle eines KriegSoder Aufruhrs handelte. Am 12. Nov. hatte aber in Berlin weder Krieg nochAufruhr stattgefunden, auch hatte das Ministerium nicht blos die Grundrechte suspcn-dirt, sondern auch Militärgerichte für Bürger eingesetzt, wovon ber Art. 110 nichtssagte und wofür auch ältere Gesetze nicht zur Seite standen. Fast die ganze Rechtewar deshalb auch für die Aufhebung des Belagerungszustandes und machte solche>sur von dem vorherigen Verbote von Versammlungen im zweimeiligen Umkreise Ber-lins während der Dauer der Kammersession abhängig. Die Linke verwarf jedochdiese Bedingung, einmal weil die Annahme eines solchen Amendcmentö die ungesetz»liche Verhängung des Belagerungszustandes gerechtfertigt hätte, sodann aber, weil jaeine ähnliche Bestimmung in den bereits angenommenen Vereinsgesehen enthaltenwäre und somit der praktische Zweck jener Amcndements auf andere gesetzliche WeiseDeicht würde. Der Antrag der Commission sprach die Ansicht aus, daß die Ver-engung des Belagerungszustandes von Anfang an ungesetzlich gewesen. Diese vonder Mehrheit getheilte Ansicht, mit Rücksicht auf die äußere Lage der Dinge, zuwildern und dem Ministerium die Brücke zur Nachgiebigkeit zu bauen, stellte Unruhein Amendement, wonach die Kammer erklären sollte, daß die Fortdauer des Bela-gerungszustandes ohne Zustimmung der Kammern ungesetzlich sei, daß die Kammerwesc Zustimmung nicht ertheile und das Ministerium auffodere, den Belagerungszu-stand aufzuheben. Das Ministerium kämpfte natürlich für die Theorie des Bela-gerungszustandes und für dessen Fortdauer. Herr von Manteuffel ging sogar in sei-nem Eifer soweit, die Rolle des Ministers mit der des Staatsanwalts zu vertau-schen. Er theilte Auszüge aus den nur zu berüchtigt gewordenen „Enthüllungen"angeblichen demokratischen Plane mit und schuldigte einzelne Abgeordnete derwirken der Theilnahme an Verschwörungen an, deren Nichtigkeit sich später vor denGerichten auswies. Trotz aller dieser Enthüllungen nahm die Kammer die beidenersten Sähe des Unruh'schcn Amcndements mit 184 gegen 139, den dritten SatzHut 177 gegen 153 Stimmen an. Kein Antrag hatte bis dahin eine so bedeutendeMajorität erhalten.
Die Kammer hatte damit vollends ihr Bestehen verwirkt, und viele Umständerasen zusammen, um das Ministerium zu einem entscheidenden Schritte zu vermögen.Zuvorderst die Junkerpartei, auf den Moment wartend, wo sie die aus Kopfzahl-wahlen hervorgegangen! Kammer und die viel zu demokratische Verfassung vom 3. Dec.der Nationalversammlung würde nachsenden können. Das Ministerium in seiner ge-sammten innern und äußern Politik von der Kammer durchkreuzt und gehindert.Der Feind in Berlin, der Feind in Frankfurt. Nun die Nachrichten, die auf tele-graphischem Wege aus Süddeutschland eingingen. Der König von Würtemberg,der sich so entschieden gegen das preußische Kaiserthum stemmte, hatte dem Drängendes Volks und seiner Vertreter nachgegeben und sich den 29 Regierungen ange-
schlössen; die Phalanx der widerstrebenden Könige war durchbrochen. Vor allen
^lNgen aber die ReHlnffe der frankfurter NersnniniiilNti Nnni stektere
Hansemann, von gleicher Abneigung gegen das allgemeine Wahl-