488 Preußen seit 1848 bis Ende 1850.
recht und die aus demselben hervorgcgangene Kammer, wie gegen die frankfurterVerfassung und deren Anhänger erfüllt, bestärkten das Ministerium in dem Planeder Kammcrauflösung.
Der Bericht, in Begleitschast dessen das Ministerium das Auflösungsdecret demKönige vorlegte, war ein Anklageact in aller Form. Zunächst wurde gesagt, daß diein der letzten Zeit von der Kammer gefaßten Beschlüsse größtenthcilS auf Abstim«münzen beruhten, bei denen eine oder wenige Stimmen bald auf der einen bald ausder andern Seite den Ausschlag gegeben hätten. Diese Behauptung war nur theil'weise richtig, indem gerade in den wichtigsten Fragen, nämlich dem Nodbertus'schc»Antrage und dem Antrage wegen Aufhebung des Belagerungszustandes, die Be«schlüsse mit bedeutenden Majoritäten, allerdings aber im Sinne der Opposition, gs'faßt worden waren. Ferner erklärte das Ministerium, daß die Kammer durch dieBeschlüsse wegen Anerkennung der Neichsverfassung und wegen Aufhebung des Be>lagerungszustandes ihre Befugnisse überschritten hätte. Bei letzterm Punkte unter«ließ das Ministerium zu erwähnen, daß in dem betreffenden Beschlusse nicht ditFortdauer des Belagerungszustandes an und für sich, wie der Bericht des Minist?'riumS glauben machte, sondern die Fortdauer desselben ohne Zustimmung der Kannmern für ungesetzlich erklärt worden. Endlich wurde in dem Berichte gesagt, daß dieNednerbühne in der zweiten Kammer nur zu oft dazu misbraucht worden se>,Grundsätze zum Umsturz der Verfassung und der gesetzlichen Ordnung offen zu ver«künden. Welche Gerechtigkeit, eine ganze Körperschaft für einige sehr vereinzelte,meist in der Leidenschaft der Debatte hingeworfene und durch die politischen Gegnerprovocirte Äußerungen verantwortlich zu machen!
Aufregung in Berlin; Unruhen in der Rheinprovinz, Bruch der Regierung mit der frankfurterNationalversammlung; die königliche Proklamation vom 15. Mai.
Indessen die Gründe, mit welchen das Ministerium die Auflösung der zweite»Kammer rechtfertigte, konnten nicht als die einzigen und hauptsächlichsten gelten; da§eigentliche Motiv war, gegen die frankfurter Versammlung und die durch letztere ver'tretenen nationalen Einheitsbestrebungen im Allgemeinen vorzugehen, außerdem aberdie zweite Stufe der Reactionsbewegung im Innern zu beschreiten.
Die Kammerauflösung verursachte zunächst in Berlin große Aufregung. Mden Straßen und Plätzen in der Nähe des Kammergebäudes fanden Zusammenrot'tungen statt, die jedoch keinen thatsächlich drohenden Charakter hatten. Dennoch blie'den Conflicte mit dem aufgestellten Militär nicht aus, wobei das letztere von dc?Schußwaffe gegen den unbewaffneten Haufen Gebrauch machte. Zu ernstern Co"'flirten kam es in Breslau vom 3. bis zum 7. Mai, die mit dem Belagerungs-»'stände ihr Ende erreichten. Inzwischen war auch der Aufstand in Dresden ausgebroch?»'während im südlichen Deutschland die Bewegung zu Gunsten der Rcichsverfassu^mehr und mehr sich ausbreitete und von dort aus die preußische Nhcinprovinz u»Westfalen ergriff. In Elberfeld, Düsseldorf und Jserlohn dauerten die Unruh?,mehre Tage, indem die aufständischen Bevölkerungen durch Zuzüge von Freischar?^corps unterstützt wurden. An verschiedenen Orten wurden die Zeughäuser derwehr erstürmt; Landwehrmänner selbst ergriffen die Waffen für die Sache der Re>^Verfassung. Allein diese Widerstandsversuche standen im nördlichen Deutschlandisolirt da, ermangelten auch jeder einheitlichen Organisation, sodaß sie, fast ohne KaEmit dem herbeieilenden Militär, in sich selbst zusammenfielen. Die Rath- undlosigkeü seitens der frankfurter Versammlung entzog diesen Bewegungen überdies^ ^^"^°t>ingung ihrer Fortentwickelung. An letzterer Ursache scheiterten auchVersuche, welche die Städte der Nhcinprovinz und der Provinz Preußen mach ,durch gemeinsames Auftreten die Regierung zur Änderung ihrer deutschenbewegen. Im Laufe^ des Mai hielten nämlich die bedeutendsten Städte der gen»ten Provinzen zu Kokn und Königsberg Städtetage ab, auf denen die Anerkenntder Neichsverfassung ausgesprochen und die Nationalversammlung aufgefodcrt >vu