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Siebenter Band.
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Der Socialismus in Deutschland.

wandelbaren Gesehen unterliege", und daß diese Ersehe „durch das Wesen und dieBewegung der Gesellschaft gegeben seien". Man wird nicht fodern, daß wir hierauf diese Gesetze weiter eingehen, um so weniger, als der Verfasser des Werks,der mit großer, vielleicht zu bestimmt ausgesprochener Entschiedenheit die Aner-kennung jenes allgemeinen Princips der Gesetzmäßigkeit in der Entwickelungsge-schichte der Freiheit fodert, gewiß am wenigsten jeden einzelnen Punkt vertheidigenwird. Allein es ist doch nicht schwer, das Endresultat dieser ganzen Untersuchungzusammenzufassen. Es geht dasselbe dahin, daß sich niemals eine Verfassungsformzufällig oder aus blos doctrinärcn Ansichten bilden kann; daß vielmehr jede wirklicheVerfassung der ganz bestimmte Ausdruck einer bestimmten gesellschaftlichen Ordnungdes Volks ist; daß sie nur bann und nur in dem Maße Berechtigung, Festigkeitund Gültigkeit hat, je mehr sie eben mit dieser Gesellschaftsordnung harmonirt; unddaß sie unabwendbar untergeht, wenn sich die sociale Ordnung des Volks ändert-Die Nichtigkeit und Volkstümlichkeit einer Verfassung hat daher hier ihren äußerlichbestimmten Maßstab, und der ist eben diejenige gesellschaftliche Ordnung, deren staat-liches Recht die Verfassung ordnet. Und damit gewinnt auch die Geschichte derStaatsvcrfassungen einen andern Charakter. Sie wird zu einer Geschichte der Ge-sellschaft. Wenn dem aber so ist, so folgt, daß dieselben Gesetze, welche die Ent-wickelungsgeschichte der Gesellschaft beherrschen, nun auch diejenigen sein müssen,welche als die festen Gesetze der Geschichte des Ncchtslebens dastehen. Dieses all-gemeine Entwickelungsgesetz nun leitet der Verfasser aus dem tiefen Wesen der Per-sönlichkeit her, und findet es wesentlich in dem Kampfe der freien Arbeit mit dcMarbeitlosen Capital und seiner gesellschaftlichen und staatlichen Herrschaft. Es wasganz natürlich, daß ein solches System heftigen Widerspruch fand, daneben freilichauch offene Anerkennung. Jedenfalls aber hatte man wiederum einen bedeutende»Schritt gethan: es war der Grundsatz aufgestellt, daß es für das Nechtsleben derMenschheit, diese bisher nur als eine große, nicht einmal ihrem Stoffe nach bewa!'tigte Masse dastehende Thatsache, Gesetze gebe, welche dasselbe in seinen Bewegung?»mit elementarer Nothwendigkeit beherrschen, und daß man andererseits für den Wert?und die Möglichkeit eines jeden öffentlichen und bürgerlichen Nechtsinstituts nunniclsi«inen objectiven Maßstab habe in der Gesellschaftsordnung, für die jenes gelten so»'Es wird klar sein, daß damit der Boden und die Betrachtungsweise des französische."Socialismus gänzlich verlassen war; der Socialismus und Communismus im bishessgen Sinne des Worts sind zu bloßen Einzelerscheinungen an einer unendlich »i<größern Frage geworden, und wir dürfen hoffen, daß an ihre Stelle von jetzt »"eine eigenthümlich deutsche Wissenschaft der Gesellschaft treten wird. Schon sind cMAndere auf demselben Wege vorgeschritten, zum Beweise, daß hier ein dauerndes hsultat gewonnen ist. Gleich nach dem Erscheinen des Werks von Stein sche'sE. Violand seine „Sociale Geschichte der Revolution in Östreich" (Leipz. 1850),.!!der die östreichische.Bewegung, auf die Grundlage der gesellschaftlichen Verhält»'!!und Gegensätze in Ostreich zurückgeführt ward, ein Buch, das an eigenthümlichwenn auch keineswegs immer gehörig durchgearbeiteten Gesichtspunkten für die Äs!!'thcilung der frühern Zustande und der folgenden Kämpfe Ostreichs reich ist. hdann erschien A. Mdmann's Schrift: „Die Gesetze der socialen Bewegung" (2"'1851), ein Buch, in welchem der Inhalt des Werks von Stein in leichterer vhwiedergegeben ist, und dessen Hauptsatz: „Die wirkliche Gesellschaft und der wirkh,Staat werde» von dem Verhältnisse der ökonomischen und politischen Partcic»,spective Stände' untereinander und zueinander bestimmt", eine etwas unklarWiederholung des Stein'schen Princips ist, „daß die (wirkliche) Gesellschaftdie Vertheilung der Güter geordnet wird und durch diese Ordnung die , x»iVerfassung ihres Staats mit Nothwendigkeit bedingt". Bedeutend und »tg-Ziele selbständig zeigt sich das Buch von Niehl: „Die bürgerliche Gesellschaft"^1851), der die schwere Arbeit unternommen, den Zustand der gegenwärtigen '.,,schaft in ihrem innersten Geiste nicht zu deduciren, auch nicht in seinen Gesetz

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