Band 
Achter Band.
Seite
242
JPEG-Download
 

242

Die Freie Stadt Bremen. I

Unter solchen Umständen konnte der Senat es wagen, in offene Opposition gegendie Bürgerschaft zu treten. Anfangs geschah dies nur in vereinzelten Fallen, aber !je mehr in Europa die demokratische Sache an Geltung verlor, desto entschiedener ^zeigte man hohem Orts, daß man nicht gesonnen sei, dem Buchstaben der Ver-fassung zu Liebe die Interessen der zweiten deutschen Handelsstadt einer solchen Ma° ljorität preiszugeben. Während man die Demokratie in den innern Angelegenheiten ^noch ungehindert schalten lassen mußte, entzog man ihr doch die Leitung der aus- >wattigen Beziehungen vollständig; denn obwol der Verfassung gemäß eine eigene De-putation für die auswärtigen Angelegenheiten bestand, so hielt der Senat es dochnicht für rathsam, dieselbe in die Geheimnisse des diplomatischen Verkehrs einzu-weihen. In einzelnen Fällen, wo die Mitwirkung der Bürgerschaft unerläßlich war, ^zeigte sich deren thatsächliche Ohnmacht auf das eklatanteste. So z. B. als es sichum Bremens Beitritt zu dem Dreikönigsbündniß handelte. Als Hannover und Ol- idcnburg sich demselben angeschlossen hatten, blieb für die kleine Republik natürlichkeine Wahl: sie mußte den größer» Nachbarn folgen; die Demokratie aber hielt ander längst untergegangenen frankfurter Reichsverfassung fest und wollte von derUnion nichts wissen. Damals beehrte der bekannte Herr von Bally Bremen mitseinem Besuche und redete den Demokraten vor, daß Ostreich ihren Widerstandgegen die preußischen Hegemonicgelüste sehr zu schätzen wisse und ihnen diese Hal-tung nicht vergessen werde. Die ehrlichen Leute glaubten dem „Rcichscourier" aufsWort, und einer von ihnen rühmte es späterhin geradezu als einen Erfolg der De-mokratie, daß die kaiserlichen Truppen Bremen nicht besetzten wie Hamburg. Der !Senat aber und die Minorität der Bürgerschaft kehrten sich an die Einsprache derLinken nicht. Bürgermeister Smidt nahm als Vertreter Bremens im „Fürstencolle-gium" zu Berlin Platz, und Senator Duckwitz, weiland Neichshandelsminister, sowie >ein Herr Winkelmann wurden nach Vorschrift des Unionswahlgesetzes als Mitglieder ides Parlaments nach Erfurt abgeordnet. Bremen hat, um dies hier gleich beiläufig §zu erledigen, an der Union festgestalten, bis Preußen selbst sein Werk aufgab. ,

Ein ähnlicher Conflict zwischen dem Senate und der Demokratie trat ein, als >im Jahre 1850 Bremen einen Sitz im Opcrappellationsgerichte der vier Freien Städte ^zu vergeben hatte. Die Majorität der Bürgerschaft sehte es durch, daß die Wahl !auf einen oldenburgischen Juristen fiel, welcher zu ihren Gesinnungsgenossen gehörte. >Sie hatte aber außer Rechnung gelassen, daß die drei übrigen Senate die Wahl z» >genehmigen hatten, und da nun diese Genehmigung versagt ward, wollte sie unterkeiner Bedingung zu einer andern Wahl schreiten. Am Ende blieb dem Senatnichts Anderes übrig als einseitig die eingegangene Vertragspflicht zu erfüllen undallein die Wahl vorzunehmen.

In solchen unerquicklichen Zänkereien ging am Ende das ganze öffentliche Lebenauf. Man kann nicht sagen, daß die Bürgerschaft ernstliche Anstalten traf, un'irgend ein specifisch-demokratisches Programm im bremischen Staate zu verwirklichen.

Nur auf zwei Gebieten brachte sie es zu förmlichen Organisationsvorschlägen, IN derSchul- und in der Gcwerbcsrage. Aber auch hier gelangte sie nicht zum Ziele. 3"der Schulfragc zerfiel die Linke zum ersten mal in zwei offen feindliche Parteien- >Der von der radicalen Bourgeoisie ausgearbeitete, höchst unpraktische und kostspielige !vornehmlich aber den Handwerkerstand bevorzugende Plan ward von Dulon auf dasheftigste angegriffen und gemeinsam von dessen Anhängern und der Rechten verwor-fen. Der von derselben Seite ausgehende Entwurf einer Gewerbeordnung aber warein so schamloser Versuch, das crassestc Zunft- und Privilegienwesen zur Geltung zubringen, daß er sofort von der äußersten Linken verleugnet ward. Alles was dieZünftigen erreichten, war die Erhaltung des allerdings hinlänglich verschrobenen Sta-tusquo, und selbst dies mußten sie mit einigen Zugeständnissen an die Nichtzünsn°gen erkaufen. Die Ncform des Schulwesens aber ward im Jahre 1851 durch einenCompromiß zwischen Senat und Bürgerschaft geregelt, wobei die Kirchspiele als solchs, >

die sich zu namhaften Opfern für die Verbesserung ihrer Lehranstalten erboten, n»t j