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Da6 Königreich Dänemark.
durch die aus dem Mittelalter hergebrachte Einrichtung, daß diese großen Grundbe-sitzer die Armee recrutirten. Friedrich IV., unter dem die ersten Verbesserungen desSchulwesens geschahen, versuchte vergebens durch mehre Verordnungen die Lage derAckerbauer wesentlich zu bessern. Die Abhülfe der gröbsten Misbräuche konnte nurvorerst geschehen. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden jene durch-greifenden socialen Reformen möglich und mit beispielloser Energie ins Werk gesetzt.König Friedrich Vl., damals Kronprinz, hat sich hierdurch in den Herzen seine-Volks ein Monument gesetzt, wie es selten ein Fürst gethan. Der 16jährige Jüng-ling, dem vielleicht auch das Andenken an die in seiner frühesten Kindheit von demunglücklichen Struensee angefangenen, unter Guldberg wieder vernichteten, Reformenvor dem Auge schwebten, hob, sobald er Sitz und Stimme im StaatSrathe erhaltenhatte, auf den Krongütern im nördlichen Seeland alle diejenigen Grundverhältnisseauf, wodurch der Ackerbauer beeinträchtigt wurde. Durch eine Commission ließ erdie Gemeinschaft des Bodens abschaffen, die Bauernhöfe auf die dazu gehörendenGrundstücken verlegen, die Frohndienste und die Zehnten in nstura gegen billigenErsatz an Geld ablösen, Häuser (Käthen) einrichten, Schulen bauen. Dieser ersteSchritt hatte herrlichen Erfolg. Mit reißender Schnelle entwickelten sich Wohlstandund Aufklärung auf jenen Gütern, und der edle Kronprinz vervollständigte seinWerk, indem er den tüchtigsten Bauern ihre Höfe zum freien Eigenthum schenkte.Diesem Anfange folgte in wenigen Jahren eine Reihe von ähnlichen Veranstaltun-gen, die das ganze Land betrafen. Was seine Vorgänger seit 100 Jahren für un-ausführbar gehalten, woran so viele Versuche gescheitert, und womit unleugbar diegrößten Schwierigkeiten verknüpft waren, wurde von dem Prinzen in 10 Jahrendurchgeführt. Eine am 25. Aug. 1786 ernannte Commission von 16 Mitgliedernreichte schon Anfangs Mai 1787 ihren ersten Vorschlag ein, wodurch der Willkürder Gutsbesitzer ein Damm gesetzt ward, indem die alten, unbestraft übertrete»-»,ja im Grunde längst vergessenen Agriculturgesetze neu. eingeschärft und verbessertwurden. Dieselben betrafen insbesondere daS Verhältniß zwischen den Besitzern undihren Pächtern. Am 20. Juni 1788 erschien ferner die unvergeßliche Verordnung,welche die Leibeigenschaft für ewige Zeiten aufhob und endlich den Bauer zum freienMann machte. Ei» Gesetz über daS Heerwesen verfügte zu gleicher Zeit die Ein»theilung deS Landes in Lagen, machte die Nekcutirung zur Sache der Regierungund damit unabhängiger von den Gutsbesitzern. Die nächste Maßregel war dieFreigebung des Handels mit Getreide und Vieh. Die Einfuhr von fremdem Kornin Dänemark und in daS südliche Norwegen war bisher verboten gewesen, und dieGutsbesitzer hatten das Alleinrecht zum Vichhandel gehabt.
Alle diese Fortschritte veranlaßten freilich unter Denen, welche Opfer bringenmußten, Gährungen. Vielleicht hätten die Gutsbesitzer noch härtern Widerstandgeleistet, wären sie nicht durch die erste Französische Revolution zum Nachdenkengebracht worden. Nach einem großartigen, skandalösen Proceß vor dem Höch-
sten Gericht«, durch dessen AuSgang die Widersacher der Regierung eine entschie-dene Niederlage erlitten, war man berechtigt, daS erste Stadium für überschrittenanzusehen. Der Sieg de« Fortschritt« ward gewiß, und der Grund blieb gelegt zudem freie» und wohlhabenden Bauernstand«, der jetzt Dänemark bewohnt.wichtigsten Maßregeln, welche folgten, galten den Frohndienste» und den Zehnten,deren definitive Regelung jedoch einer spätern Periode vorbehalten blieb. DaS Ver-fahren der Regierung in diesen Sachen war höchst geschickt. Dieselbe sprach denWunsch freiwilliger Übereinkunft zwischen den Gut-besitzern und den Pächtern auS,und erst nach vielen solchen Auffoderungen und Verlängerungen der festgesetztenTermine schritt sie selbst activ ein, sodaß im Jahre 1709 daS allgemeine Frohngcsetzfür Dänemark erscheinen konnte, in welchem die freiwillig abgeschlossenen Verträgeautorisirt und als für die Zukunft bindend bezeichnet wurden. Die Frohndienstewaren dadurch bedeutend vermindert, an einzelnen Stellen sogar gegen ei» Äquiva-lent an Geld aufgehoben, und die Zehnten wurden nicht länger in natura vom