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Das Königreich Dänemark.
scrm Königreiche und von unsern Herzogthümern, abwechselnd in unserm König,reiche und in unsern Herzogthümern, an denjenigen Stellen, welche naher dazu be-stimmt werden, versammeln sollen. Die Rechte, welche wir, vorbehaltlich der nä-hern, im Verfassungsgesetze festzustellenden Bestimmungen, diesen Ständen beilegenwollen, sollen in einer beschließenden Mitwirkung auf Steuerveränderungen, in derFinanzverwaltung und in den Erlassen von Gesetzen bestehen, welche die gemein-schaftlichen Angelegenheiten des Königreichs und der Herzogthümcr angehen. Dabeiwollen wir den gedachten Ständen gestatten, Anträge über solche Gegenstände ihrerThätigkeit an uns einzureichen, welche die gemeinschaftlichen Interesse» des König-reichs und der Herzogthümcr unmittelbar berühren." Sodann hieß es in diesemAktenstücke: „Endlich soll dar Verfassungsgcsctz passende Bestimmungen zum Schuhesowol der dänischen als der deutschen Sprache in den betreffenden Distrikten desHerzogthums SchleSwig enthalten"... Ferner: „Bevor wir denjenigen Bestim-mungen, welche in das Verfassungsgesctz aufzunehmen sein werden, gesetzliche Kraftverleihen, werden dieselben einsichtvollen und erfahrenen Männern, welche die Ach-tung und das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen, zur gemeinschaftlichen sorgfältige»Erwägung vorgelegt werden." Außerdem enthielt das Nescript die nähern Vor-schriften im Betreff der Wahl jener erfahrenen Männer, wobei, der bei den frühernProvinzialständen stattgefundene, keineswegs niedrige Census beibehalten wurde. DieAnzahl der Deputirtcn sollte 52 sein, 26 für das Königreich, 26 für die Herzog-thümer. An demselben Tage wurde eine Commission beordert, um auf dieser Basiseinen Gesetzentwurf herzustellen. Diese Commission bestand aus dem GeheimratheOersted, dem Etatsrathe Bang und dem unterm 21. Jan. zum Minister ernanntenGrafen C. Moltke (Nütschau), bisherigen Präsidenten der Schleswig-holsteinisch-lauenburgischen Kanzlei.
Jenes Aktenstück, welches sich selbst als ein Werk der Regierung Christian's VIII.bezeichnet, war daS erste, in dem sich die Eesammtstaatspolitik dieses Fürsten deut-licher ausprägte. Es schien offenbar mehr auf die Regelung der internationalen An-gelegenheiten als auf die Begründung einer neuen Ära der Volksfrcihcit gerichtetzu sein, legte aber auch zugleich die Halbheit, sowie den gänzlichen Mangel an Ent-schlossenheit von Seiten Christian's an den Tag. Die Einen meinten, die beabsich-tigte Verfassung müsse den Einfluß, des deutschen Elements, ja des Deutschen Bun-des auf die Angelegenheiten des Königreichs Dänemark herbeiführen. Andere warenunzufrieden, daß sich das Nescript nur vage und undeutlich über die constitutionel-len Freiheiten aussprach: wie das Stcuervcrweigcrungsrccht der Stände, die Preß-freiheit, Verantwortlichkeit der Minister, erweitertes Wahlrecht. Die Aufnahme desRescripts war somit keine günstige. Bewilligungen, die einige Jahre früher demVolke im Königreiche Dänemark vollkommen genügt hätten, wurden jetzt mit Mis-trauen und düstern Ahnungen entgegengenommen, um so mehr, als man sich aufeinen gstich ungünstigen Eindruck in den Herzogthümern vorbereiten mußte. Dazukam, daß die herrschende Stimmung überhaupt mehr erwartete, ja fodcrtc, als derKönig durch da« Nescript versprach. An dieser Stimmung hatte eine unmittelbarnach dem Tode Christian'- VI». erschienene Broschüre: „Beim Thronwechsel", vonden Professoren Clauscn und Schouw, großen „Theil. Dieselbe war innerhalb L8Stunden nach dem Ableben des Königs der Öffentlichkeit übergeben worden underregte ungcmcineS Aufsehen. Sie griff in scharfer Kritik die Politik der Regierungan, und nahm die große politische und nationale Frage mit einer bisher ungckann-trn Bestimmtheit und Energie auf. Ihr Charakter läßt sich auS der Antwort ent-nehmen, welche Clauscn einer zur Huldigung der beiden Verfasser abgesandten De-putation von Studenten gab, »nd die zugleich als sein Programm dienen kann-Mit Rücksicht auf seinen großen Einfluß und seine spätere Stellung als Ministermöge hier diese Antwort folgen: „Unser allergnädigstcr König hat seinen Bürger»zugesagt, die von dem verewigten Könige bezweckte Ordnung der öffentlichen Ver-hältnisse des Staat- zum Ziele bringen zu wollen. Dies sind keine bestimmten Worte-