DaS Königreich Dänemark. 517
nig von Dänemark die ganze Civilverwaltung deS Herzogthums als außerordentlichemRegicrungscommissar mit fast dictatorischen Vollmachten übertrug. Hatte Tillischbisher fast nur eine Scheinautorität gehabt, so erhielt er jetzt eine wirkliche Gewaltund die Mittel zu ihrer Durchführung. Die deutschen Berichte haben seine Ver-waltung eine Schreckensregierung genannt; dänische und dänischgesinnte Organe ha-ben sie mit Lobhudeleien überhäuft: Beides war zu viel gethan. Von seinemStandpunkte aus, als dänischer Commiffar, konnte von Tillisch die schleswig-holst«,nischcn Agitationen nicht dulden, und weil dieselben unleugbar häufig vom Beam-tenstande ausgingen, mußte er zahlreiche Personalveränderungen vornehmen. DaßMisgriffe geschahen, schwächte nicht die Nothwendigkeit seines Systems vom däni-schen Standpunkte aus. Mit Recht aber konnte man dem Regicrungscommissarvorwerfen, daß die Wahl der neuen Beamten oft sehr unglücklich ausfiel, in-dem Subjecte Anstellungen fanden, die theils unfähig, theils wenig achtungswerthdastanden. Ebenso traf ihn der Vorwurf der Unselbständigkeit. Denn er unter-nahm nichts ohne vorhergehende Berathung oder Instruktion von dem kopenha-gener Ministerium, obgleich er von demselben ganz unabhängig hätte sein müssenund scheinen wollte. Es lag nicht in seiner Natur parteiisch, und noch wenigerungerecht zu sein. Tillisch wurde aber Beides durch das Vertrauen, welches erin gewisse Beamten setzte, die sich eifrigst bemühten, die Deutschgesinnten untereinem unerträgliche» moralischen Druck zu halten, theils in der Hoffnung, sich da-durch beliebt zu machen, theils von einer gewissen Clique in Flensburg gezwungen,die, trotz ihrer obskuren Elemente, das große Wort führte und unter der Maskeder Pflicht und der Treue gegen König und Vaterland ein rasfinirtcs System vongehässigen Intriguen, Denunciationen und brutalem Schimpfen entfaltete. An dieseZustände und Veränderungen in Schleswig schlössen sich die Ereignisse auf demKriegsschauplätze im Sommer 1850. Die Holsteiner gingen auf das Manifest desKönigs vom 14. Juni 1850 nicht ein, sondern beschlossen mit ihren eigenen Mit-teln und Waffen ihre Sache gegen Dänemark zu führen. Die Schlagt von Jd-stedt, die Affaire von FricdrichSstadt und schließlich die Intervention Ostreichs undPreußens waren die Ereignisse, mit denen diese letzte Anstrengung Schleswig-Hol-steins endete.
Der Reichstag von 1850, die Finanzen; das Preßgesetz.
Der erste ordentliche Reichstag trat am 28. Jan. 1850 in Kopenhagen zusam-men. Das Landesthing bestand meist aus conservaliven Elementen; im Volks-thing dagegen war das demokratische Element überwiegend repräsentier. Das wich-tigste der auf diesen» Reichstage beschlossenen Gesetze war das schon erwähnte überdie Egalisirung des HartkornS. Die organische Gesetzgebung des Staats nahm dieKräfte der Volksrepräsentation so sehr in Anspruch, daß der Reichstag erst am27.-Juni verabschiedet werden konnte, um am 5. Oct. wieder zusammenzutreten.Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie wurden in den gesetzgebenden Der-sammltmgen wenig besprochen, schon darum, weil man suhlte, daß die darauf bezüg-lichen Diskussionen ohne Folgen bleiben würden. Die Regelung der Angelegenheitenmit den Herzoglhümern mußte den Großmächten und der Eonduitr der dänischenDiplomatie überlassen bleiben. Dagegen verschafften die Verhandlungen des Reichs-tags Einsicht in die dänische Finanzverwaltung während des Kriegs. Zur Bestrei-der außerordentlichen Ausgaben benutzte man, abgesehen von den freiwilligen^aben, drei Hauptqucllcn: den Verkauf von Staatsaktien, die Kriegssteuer und aus-waruge Die Bedingungen, unter denen die letzter« (1840 und 1850)
M """den, waren nicht unvortheilhaft. Jede dieser Anleihen betrug 800000d- y» , "'"S zu 80 °/>, mit 5 verzin-bar. Die Finanzverwaltung behielt sichen Verkauf eines Theils der Papiere vor, und veräußerte diese im Inland« zu einemurs von 04—,»,5°^ noch höher. Die Kriegssteuer betrug in jedem der zwei
I e» Jahre vier Millionen Reichsbankthaler, welche zum größte»» Tbeil von dm