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machte böses Blut; denn es lag auf der Hand, daß durch diese Bestimmungen einesehr zahlreiche Classe ebenso ehrenwerther als nützlicher Staatsbürger im eigentlichenSinne des Worts in der Bürgerschaft gänzlich unvertreten blieben. So mehrtensich die Stimmen nach Abänderung der Verfassung mit jedem Tage, und die Frage,ob „ständische" Wahlen oder „allgemeines Wahlrecht" wünschenswerther sei, wardin der Lokalpresse Lübecks mit Heftigkeit abgehandelt, wobei es denn an aufreizenden >Phrasen nicht fehlte.
Wie schon bemerkt, fühlten auch die konservativen die Mangel der neuen Ver-fassung, und bei dem unverkennbaren Streben Aller, Jedem sein ihm zukommendesRecht zu gewähren, einigte sich die Ansicht der Mehrzahl dahin, haß hinsichtlich desWahlgesetzes eine den Foderungen des Zeitgeistes entsprechende Änderung möglichstbald vorzunehmen sei. Selbst im Bürgcrausschuß griff diese Meinung Platz; undals nun gar Petitionen an diesen einliefen, griff man die Gelegenheit bereitwilligauf, um nähere Erörterungen anzustellen und mit zweckmäßigen Vorschlägen aufzu-treten. Man ging dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß in dem gegenwärtigenWahlmodus ein sehr ansehnlicher Theil der Bevölkerung eine wirkliche Nechtskrän-kung erleide, indem er von den Wahlen ausgeschlossen bleibe, und hob besonders her-vor, daß die Wahl nach Standen und die Ausübung derselben durch die Ständegar keine wahrhafte Vertretung der Gesammtheit sei noch sein könne, solange sie ebenbleibe und festgehalten werde, wie das neue Staatsgrundgesetz sie anordne.
Nach diesen Bestimmungen durste nämlich jeder Stand nur innerhalb seinesStandes wählen, also der Gelehrte nur einen Gelehrten, der Kaufmann nur einenKaufmann u. s. w. Aus solchen Wahlen konnte begreiflicherweise keine eigentlicheVolksvertretung hervorgehen: es war wie die gesammte Eintheilung in „Stände"eine reine Vertretung der Kasten durch Abgeordnete der einzelnen Kasten. DieNichtwahlberechtigten, also sämmtliche Einwohner, welche nicht das Bürgerrecht be-saßen, blieben unvertreten, und ihre Wünsche, mochten sie gerecht oder ungerechtsein, kamen gar nicht in Frage.
Während nun der Streit in der Presse immer heftiger und mit einer unver-kennbaren Gereiztheit geführt wurde, beschäftigte sich der Bürgerausschuß alles Ern-stes mit der so wichtigen Frage. Noch war es Zeit zum Handeln; allein manwollte sich doch auch nicht übereilen, da der Fortbestand der Einzelverfassungen indeutschen Landen, so glaubte und hoffte man damals noch, von den Beschlüssen derin der Paulskirche zu Frankfurt a. M. tagenden deutschen Nationalversammlung ab-hängen werde. Bestimmungen, welche nicht mit der für das ganze Reich entworfe-nen Verfassung übereinstimmen würden, konnten für die Einzelverfassungen unmöglichGültigkeit erlangen. Wollte man eine wirkliche deutsche Einheit erzielen, so hatteman vor allem darauf zu sehen, daß gleichlautende Bestimmungen auch in die Ver-fassungen der Einzelstaaten von Haus aus aufgenommen würden. Der Verfassungs-kampf in der Paulskirche hatte bereits begonnen, und es war vorauszusehen, daß,kam die Verfassung zu Stande, ihre Einführung in solchen Staaten, deren Staats-grundgesehe mit derselbe» in Widerspruch gerathen dürften, aus Hindernisse stoßenoder zu argen Mishelligkeiten und Verwickelungen aller Art führen müßten. Soräsonnirten die wahren Patrioten Lübecks, denen das Wohl ihrer Vaterstadt, dasGedeihen ihrer Mitbürger am Herzen lag; und darum allein warnten sie wiederholtvor übereilten Schritten, vor Verdrehung und Misdeutung der Thatsachen, vor jeg-licher Aufreizung der Massen.
Lübeck hatte von erstem Beginn der großen nationalen Bewegung an sich aufeinen durchaus deutschen Standpunkt gestellt, was wir um so stärker betonen zumüssen glauben, je leidenschaftlicher man die Bürger Lübecks i» einer späternEpoche als undeutsch schalt, wo bereits Niemand mehr deutsch sein konnte, we>allerorten die Fahnen des Particularismus hoch über der Trikolore des alten dcu -schen Reichs flatterten. Die Regierung der Republik Lübeck nahm den innigstenAntheil an den allgemein deutschen Angelegenheiten. Jede von Frankfurt aus er-