826 Lübeck.
cum bald einig und dürfte es noch heute sein, daß der ganze Skandal im Grundelächerlich gewesen, weil er aus Unkenntniß der Verhältnisse, durch Misvcrständnißund aus Furcht vor einem eingebildeten Gespenst der nahen Zukunft entstandenwar. Dieses Gespenst spukte vornehmlich in den Köpfen der Zünfte, die nirgendsnoch herrlicher blühen und gedeihen und sich in Bezug auf mittelalterliche Abge-schlossenheit nirgends reiner erhalten haben als in Lübeck. Man fürchtete die Ein-führung unbeschränkter Gewcrbefreiheit. Schon daß dies bald nach dem Skandalzugegeben ward, bewies deutlich genug, wie die ganze künstlich angezettelte Bewe-gung eine entschieden reactionäre Tendenz hatte. Daß man sich aber zur Ausführungderselben gerade desjenigen Theils der Staatseinwohner bedienen konnte, die um Er-ringung eines wirklichen politischen Zugeständnisses kämpften, warf freilich kein allzuglänzendes Licht aus den Grad der politischen Mündigkeit der Massen im Allgemeinen. !
Zum Glück legten Diejenigen, denen das Wohl des Staats und seiner Bewoh-ner anvertraut war, kein großes Gewicht auf das confuse Stimmengcmurmel, dasebenso nach dem 9. Oct. in Bezug auf die Versassungsfrage und das allgemeineStimmrccht laut wurde, wie es vor diesem Tage sich hatte vernehmen lassen, son-dern verfolgten unbehindert ihren einmal betretenen Weg zweck- und zeitgemäßerReformen. Das allgemeine Wahlrecht ward eingeführt, die Wahl nach und ausStänden beseitigt. Man bildete 11 Wahlbezirke, durch welche fortan die Wah-len angenommen werden sollten. Am 30. Dec. 1848 wurden die auf die Nevidi-rung der neuen Vcrfassungsurkunde vom 8. April desselben Jahres bezüglichen Be-kanntmachungen vom Senate erlasscir, die revidirte Verfassung in ihrer neuen Formselbst publicirt. Als eine wesentliche Abänderung derselben muß außer den neuenVorschriften hinsichtlich der Wahlen besonders hervorgehoben werden, daß die Wirk- ^
samkeit der gewählten Vertreter von acht auf sechs Jahre herabgesetzt ward, und daßalle drei Jahre Diejenigen austreten, welche volle sechs Jahre Mitglieder der Bür-gerschaft gewesen sind. Diese revidirte Verfassung ist zur Zeit noch das zu Rechtbestehende Staatsgrundgesetz der Republik Lübeck.
Die Unruhe» des 9. Oct. hatten zur Folge, daß »eben der eigentlichen Bür-gergarde, >vie sie den Hansestädten längst eigenthümlich war, noch eine „freiwilligeBürgerwchr" sich bildete. Die Gründer derselben traten schon am 10. Oct. zu-sammen, um etwa neu entstehende Unruhen im Keime zu unterdrücken. Mitgliederderselben konnten selbstverständlich nur solche Staatsbürger sein, die nicht in deractiven Bürgcrgarde dienten. Sie bewaffnete und bekleidete sich selbst, exercirte tüch-tig, fand aber glücklicherweise nichts zu thun, weshalb sie denn auch schon drei Jährtspäter so gut wie nicht mehr existirtc, im vierten Jahr aber wirklich zu existirc»aufhörte.
Da Lübeck von Anfang an den lebhaftesten Antheil an allen das ganze deutscheVaterland betreffenden Reformen genommen hatte und fortwährend eifrigst bemühtwar, nicht nur allen billigen Wünschen und Federungen seiner eigenen Staatsange-hörigen gerecht zu werden, sondern auch das Allgemeinwohl Deutschlands nach Kras-ten fördern zu helfen: so gab es sich auch nach Aufhebung der Censur ein P^' »gesctz. Die einzelnen Bestimmungen desselben können wir hier übergehen- ^ twaren durchaus liberal, nicht so ängstlich gehalten, wie so manche später entsta»" >.drnc Preßgcsetze sie vorschrieben. Caulionen zur Herausgabe periodischer Blatterwurden nicht gefodcrt. Vorkommende Prcßvergchcn wie sogenannte politische Zer-brechen wurden einem Geschworenengericht unterstellt. Lübeck lief keinerlei Gcfthtbei dem Erlaß seines Prcßgesehes, denn von allen etwa vorhandenen gefährliche'Elementen im Staate war die Presse unbedingt das am wenigsten gefährliche,""'
— es eigentlich gar keine wirkliche Presse gab, »och gibt. Die „Lübecker Anzegen", ein sogenanntes Tageblatt, konnte nirgends Anstoß erregen; die „Neuenbcckischcn Blätter", das Organ der Patricier von altem Schrot und Korn, bot useine Mitarbeiter hinlängliche Gewähr. Der „Lübecker VolkSfrcund" pen
Linz« heftig und konnte wol auch nöthigcnfallS wühlen; allein daß dies nicht