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Barern unter den Übergangsministerien von 1847—49.
Dienern des Königs zu bloßen Instrumenten der Civilgewalt gemacht habe, ohnedaß er ihnen staatsbürgerliche Rechte verleihe. An den Vereinen und Versammlun-gen, wo daS Beste des Volks berathen wird, dürft ihr nicht theilnehmen — riefman ihnen zu. Das active und passive Wahlrecht ist euch vorenthalten; eure In-teressen finden ebenso keine Vertreter im Landtag, wie sie seht in den Volksversamm-lungen »«erörtert bleiben; Rechte habt ihr nicht, sondern nur Pflichten, nur die rohePflicht des Todtschlagens auf Commando, während eure bewaffneten Vater und Bru-der und Verwandten nicht zum Kampfe der „Reaction" gegen das „Volk" genö-thigt werden können; ihr seid nichts als die willenlosen Schergen des Despotismus!Diese und ähnliche Aufreizungen konnten unmöglich wirkungslos verklingen und be-gannen die Disciplinarverhältnisse bedenklichst zu erschüttern. So sah sich die Regie- ,rung endlich zu einer besondern Bekanntmachung veranlaßt, welche dem Militär dasVereins- sowie das Wahlrecht ausdrücklich zusicherte. Wie gewöhnlich, kam indessenauch diese Deklaration zu spät, um der einmal angeregten, von den vorgeschobenenHauptfragen auf tausend und abertausend Nebenpunkte übergeleiteten, theils berech-tigten, theils vollkommen gedankenlosen Misstimmung wirklich Herr zu werden. Hat-ten vorher scheinbar rein politische Zweifel den Oppositionsgeist im Heere aufgestachelt,
«so wurden nunmehr eine einigermaßen strengere Mannszucht, größere Anstrengungenim Dienste u. s. w. Veranlassungen zu neuen Beschwerden, Klagen und Anfoderungen.
Noch bedenklicher als solche Verstimmungen im Heere, welche durch eine allmä-lige Anspannung der Zügel, durch einige Gewährungen endlich doch wol zu be-schwichtigen waren, gestaltete sich für die Existenz des Einzelstaats die politische Agi-tation in der Bevölkerung. Hatte man zuerst aus eine Verständigung mit der Na-tionalversammlung, dann aus eine rückhaltlose Ausführung der Befehle der Central-gewalt gedrungen, so war man endlich des immer neuen Kampfes um die bereitserrungen geglaubte Position müde und foderte unbedingte Unterwerfung des Einzel-staats. Erschrak auch der Particularpatriotismus vor den Anfoderungen der republi-kanischen Demokratie, wie sie deren Aufruf vom 28. Juli gestellt hatte, so mußtensich doch selbst die gemäßigtern nationalen Elemente gestehen, daß die bairischeVerordnung gegen die demokratischen Vereine das erste Aktenstück sei, worin dieRegierung eine Anerkennung der Nationalversammlung und ihrer Beschlüsse a»s-sprach, indem sie die Auflehnung dagegen als genügende Bezeichnung des „staaks-verrätherischen Charakters" jener Vereine aufführte. Zugleich schien die bairischeMinisterialpolitik sich der Centralpolitik um so eifriger zu nähern, je mehr einerseitsder Rcpublikanismus dieselbe bedrohte, andererseits Preußen seine Renitenz gegenihre Befehle hervortreten ließ. Allein eben weil man in diesen Schritten Baiernsnur das Ergebniß von Ncbengründen erblickte und den ministeriellen Absichten inder deutschen Frage kein wahres Vertraue» schenkte, trat die constitntionell-monar-chische, aber entschieden unitarische Mehrzahl der Bevölkerung den demokratischenVersammlungen und Beschlüssen weniger abwehrend entgegen, als wol unter andernVoraussetzungen geschehen wäre. Indessen darf man es unter den damaligen Ver-hältnisse» gewiß als ein sehr bedeutungsvolles Zeichen betrachten, daß jene bairischenVereine, welche zwar den Bundesstaat, nicht aber die deutsche Republik wollten,zuerst auf der nördlinger Versammlung der demokratischen Vereine (27. Aug.), ebensoauch später die vorgeschlagene Fusion versagten, obgleich Preußens Waffenstillstands-vertrag von Malmoe, und was zunächst damit zusammenhing, allerdings als gefähr-liche Krisis der Einheitsfrage erschien.
Daß die Mehrzahl der bairischen Bevölkerung bei jener Veranlassung dem Mi-nisterium, wenn auch kein Vertrauensvotum, doch ebenso wenig ein Mistrauensvo-tum durch ihr Verhalten gab, verdankte dasselbe wol vorzugsweise der zu jener Zeitvollzogenen Beglaubigung eines Gesandten (Baron Closen) bei der Centralgewalt *),
.. *) A geschah in demselben Moment, wo auch Östreich in der Person des Herrn von Brück'wen Bevollmächtigten bei der Centralgewalt ernannte.