76 Barern unter den Übergangsministerien von 1847—4S.
Auch die Vereinigung der Portefeuilles des Handels und der Gewerbe mit demdes Äußern deutete man in rcaciionärcm Sinne. Die Politik des Grafen Brayhinsichtlich der deutschen Frage war ja niemals populär gewesen. Da nun bei ver-schiedenen bereits berührten Anlässen vorzugsweise die materiellen, gewerbliche» In-teressen benutzt worden waren, um den particularistischen Bestrebungen wenigstens ingewissen Richtungen Sympathien, der Nationalversammlung Antipathien zu bereiten,so durfte es jetzt nicht verwundern, wenn die Übergabe der obersten Leitung derHandels- und Gewcrbsangelegenheiten als eine berechnete politische Maßregel, nichtals augenblickliche Auskunft erschien. Andere Bedenken herrschten gegen den BaronLerchenfeld. Sie waren theils ernsterer Natur und gegen die Vereinigung der Kir-chen- und Schulangelegenheiten mit dem Ministerium des Innern gerichtet, welcheer ausdrücklich zur Bedingung der Übernahme des Ministerpostens gemacht hatte;theils betrafen sie seine staatsmannische Richtung und politische Gesinnung und diedaraus hervorgehende Auffassung seiner Aufgabe als Minister des Innern. Diesesletztere Moment fiel bei seinem nachherigen Rücktritte entscheidend in das Gewichtund wurde von den Gegnern seiner Vorzüge wie seiner Mangel benutzt.
Es mag hier zugleich angemessen sein, einige jener Gründe anzuführen, welchegegen die Wiedervereinigung der Kirchen- und Schulangelegenheiten mit dem Mini-sterium des Inner» sprachen, indem wir damit zugleich Gelegenheit erhalten, einigeRückblicke auf die Zustände der Erziehungs- und Untcrrichtsanstalten während derSelbständigkeit des Cultusministeriums zu werfen. Es mußte allerdings auffallen,daß nach einer so kurzen Selbständigkeit das Verschwinden deS Cultusministeriumdem Leiter des Cabinets als Nothwendigkeit erschien; und zwar als eine so noth-wendige, daß man sogar dessen Bureaux über Nacht ausräumte, um das Ministe-rium für Handel und Gewerbe in den Räumen einzurichten. Warum löste manes auf? Die Trennung der Kirchen- und Schulangelegenheiten von den übrigenBranchen des Ministeriums des Innern habe zu Schwierigkeiten geführt, wie sie imNexus der in ihm verbundenen Angelegenheiten mit der Verwaltung des Innernbegründet seien! So lautete die Antwort, welche gegen den Widerspruch der That-sachen in Preußen, Sachsen, Belgien, Holland, Frankreich, neuerdings sogar in Östreichdie Augen verschloß. Dort überall bestand die Trennung, überall hatten sich jeneformellen Schwierigkeiten überwinden lassen; und bekanntlich hat sie ja Baicrn seit-dem ebenfalls überwunden. Man war also offenbar nur vor der Schwere desAnfangs nach kürzestem Versuche zurückgeschreckt. Dies mußte jedoch gerade inBaiern um so bedenklicher erscheinen, als hier Erziehung und Unterricht mehr alsirgendwo im Argen lagen. Man führte weiter gegen die Absonderung vom Mini-sterium des Innern die Erfolglosigkeit des bisherigen CultusministcriumS an. Aberwar daran die Selbständigkeit dieses Portefeuille, oder waren seine Träger Schuld?Fünf Männer halten es nacheinander geführt, von denen die meisten befähigte Ad-ministratoren, aber mit diesen speciellen Aufgaben durchaus nicht vertraut genanntwerden konnten. Weder Baron Schrenk, noch Freiherr Zu-Nhein, noch Fürst. Wal-lerstein, noch Herr von Beisler oder dessen Stellvertreter Herr von Strauß konntendiesen Anspruch erheben. Alle waren abhängig vom Studium der Voracten, vonden Ansichten ihrer Ministerialräthe, oder auch von der hinter ihnen und gegen sieanwogenden Bewegung. So hatte der Minister von Zu-Nhein seiner Zeit eineStudienordnung auf die Gutachten der Senate und Facultätcn gegründet, welche dieStudien freigab und ihre Erfolge nur durch zwei Prüfungen unter Leitung derMinisterialbchörde controliren wollte. Aber da schon die Feder gehoben war, umdiese Organisation mit der königlichen Sanction zu versehen, hatte sich Fürst Wal-lerstein's Einfluß von neuem geltend gemacht. Der ministerielle Antrag ward zuneuer Begutachtung an die Senate verwiesen und „unterdessen" die Stndicnordnungvon 1835 wiederhergestellt: ein Werk der frühern Verwaltung Fürst Wallcrstcin's,Welches die liberale Universitätsvcrfassung von 1827 aufgehoben, durch dirccten undindirecten Zwang ersetzt und Herrn von Abcl's nachherigen Verordnungen Bahn