114 Die deutsche Flotte.
stungsgegenständen für Kriegsschiffe. Bremen und Hamburg bezeichneten die Sach-verständigen zu dieser Sendung, während Preußen und Hannover es übernahmen,durch ihre Gesandtschaften in London die Bemühungen jener Commission fördern zulasse». In derselben Sitzung vom 20. April wurde auf Anregung des Funfziger-ausschuffes beschlossen: durch Verwendung der östreichischen Gesandtschaft anfragenzu lassen, ob der Östreichische Lloyd zu Tuest geneigt sei, einige seiner Dampfschiffein die nördlichen Meere als Kriegsschiffe zu vermiekhen. Hierauf wurde der Ham-burgische Bundestagsgesandtc, Syndikus Banks, von der Bundesversammlung nachEngland gesandt, um außer andern Gegenständen die Bildung einer deutschen Kriegs-flotte ins Auge zu fassen. Am 9. Mai ernannte der Funfzigerausschuß eine Com-mission für die Marineangelcgenheiten Deutschlands, welche am ll. Mai einen Auf-ruf an ganz Deutschland zu gemeinsamen Bestrebungen erließ und eine Auffodcruugzu einem „Marinecongreß", der am 31. Mai in Hamburg zusammentreten sollte.Am 26. Mai wurde in der deutschen Nationalversammlung der Antrag Heckschcr'sangenommen, als Mittelpunkt der auf die Flotte bezüglichen Bestrebungen durch dieAbtheilungen aus der Nationalversammlung einen Marineausschuß zu bilden, alsdessen Mitglieder am 31. Mai Roß von Hamburg, Teichert, Jordan und von Ra-dowitz von Berlin, Nöben von Dornuni, Brons von Emden, Gevekoht von Bre-men, Franke von Rendsburg, Deetz von Wittenberg, Kerst von Birnbaum, Herr vonHagenow von Langenfelde, Bürger, von Bruck und Jenny von Triest, und GrafCoronini-Cronberg von Görz bezeichnet wurden. Der Hamburger Marinecongreßfederte als Minimum einer deutschen Flotte 8 Segelfregatten von 60 Kanonen,4 dergleichen von 40, 6 Dampfschraubenfregatten von 300 Pferdekvaft und 1300 Ton-nen, 6 Dampfrädercorvetten von 3 — 400 Pferdekraft und 9 —1200 Tonnen, mitBombenkanoncn bewaffnet. Bei diesem Plane war der Grundsatz festgehalten, daßDeutschland anfangs nur als See.macht zweiten Ranges auftreten möge. Die Be-stimmung des Geschwaders im Frieden würde sein: 1) Stationirung von Kricgs-fahrzeugen in die Gewässer, in denen deutscher Handel und deutsche Bürger Schutzbedürfen; 2) Unterstützungen diplomatischer Verhandlungen durch bewaffnete Macht,Überführung von Gesandten u. s. w.; 3) Übung der Offiziere und Mannschaften.Die Besatzung dieses Geschwaders berechnete man auf 9140 Mann, die Herstellungs-kosten auf lO'/h Millionen Thaler, die jährlichen Unterhaltungskosten aber auf3,620000 Thaler. Die in den ersten beiden Jahren zu erbauenden Schiffe sollteneinen Aufwand von 4,750000 Thalern erfodern. Der Vorschlag wurde am 9. Junider Bundesversammlung mitgetheilt. In der Sitzung vom 8. Juni hatte in derdeutschen Nationalversammlung Radowitz namens des Marineausschusses den An-trag gestellt: „Die Nationalversammlung wolle beschließen, die Bundesversammlungzu veranlassen, die Summe von sechs Millionen Thalern auf verfassungsmäßigemWege versügbar zu machen und zwar drei Millionen sofort und drei Millionen nachMaßgabe des Bedürfnisses." Damit sollten 2 schwere Fregatten, 4 Corvetten, 2größere und 4 kleinere Dampfschiffe und 200 Kanonenboote beschafft werden. Die-ser Antrag wurde in der Sitzung vom 14. Juni berathen, wobei nur ein einzigesMitglied (Grubert aus Brcslau) dagegen sprach, und mit- einer „ an Einhelligkeitgrenzenden Mehrheit" angenommen. Zur Ausführung dieses Beschlusses brachte dieProvisorische Centralgewalt mittels der Verordnungen des Reichsverwesers vom10. Oct. 1848 und 12. Febr. 1849 die Summe von sechs Millionen Thalern zurUmlage. Von dieser Summe wurden bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Bun-des-Centralcommission eingezahlt: 3,629047 Gulden 41 Kreuzer; rückständig blieben6,870952 Gulden 19 Kreuzer. Bis 31. Dec. 1849 hatten vollständig eingezahlt:Hannover, Holstein-Lauenburg, Mecklenburg-Schwerin, Nassau, Oldenburg, Anhalt-Dessau, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Schaumburg, Lippe und die vier FreienStädte. Östreich hatte gar nicht gezahlt, und schon am 16. Oct. und 8. Dec.1848 ausdrückliche Verwahrung gegen die Theilnahme an der Umlage eingelegt.Ohne ausdrückliche Verwahrung, vielmehr aus aufschiebenden Motiven, zahlten nicht'-