Die deutsche Flotte. 121
noch offenstehende Auswege Verwahrung eingelegt." Hiermit war das von demAusschuß im Widerspruch mit Preußen so freudig begrüßte Project der drcitheiligenBundesflotte nach viermonatlicher Verhandlung gescheitert. Die Flottenfrage waram Ende des Jahres 1851 ihrer Lösung nicht naher als im Mai bei dem Zusam-mentritt des Bundestags. Dieselbe befand sich vielmehr am 51. Dec., wie der Marine-ausschuß selbst zugesteht, in> übelsten Stadium. „Jede Hoffnung war geschwun-den, das Schicksal der Flotte auf dem Wege der Einigung zu erledigen. Außerdemfehlte es der Marinekasse fast ganz an den Deckungsmitteln für den laufenden Be-darf. Es war auch nicht die mindeste Aussicht vorhanden, die mangelnden Sum-men irgendwo flüssig zu machen." Dieses letzte Moment blieb, weil das drängendste,auch das entscheidende. Die Bundesversammlung sah sich daher genöthigt, auf diefrüher abgelehnten preußischen Vorschläge vom 6. Sept. und 51. Oct. zurückgekom-men. In der sichern Voraussicht des Kommenden nämlich, und um den bevorste-henden Verlegenheiten seinerseits so viel als möglich abzuhelfen, hatte Preußen schonam 51. Oct. sich bereit erklärt, seinen Antheil an der Matricularumlage vom 8. Julizu zahlen. Es stellte jedoch dabei die ausdrückliche Bedingung, daß I) die Flottefernerhin nicht als Bundeseigenthum beizubehalten, sondern entweder von einem be-sondern Flottenverein zu übernehmen oder aufzulösen sei, und daß 2) dieser Be-schluß noch vor Ablauf des Jahres 1851 zur Ausführung gebracht lverde. Hiernachblieb Preußen auch am 51. Oct. durchaus bei seinen frühern, mit Ostreich gemein-sam gemachten Vorschlägen stehen: es verlangte nur Sicherheit für deren baldigeAusführung. Hierzu war es aber im Interesse der Sache selbst vollkommen berech-tigt, da es im entgegengesetzten Fall durch seine Zahlung nur selbst die Mittel gebo-ten haben würde, die Fortdauer des Provisoriums zu verlängern. Was that nunhieraus der Bundestag? Er beschloß am 51. Dec., die Nordseeflotte vom 1. Jan.1852 als Bundeseigenthum nicht mehr beizubehalten und dieselbe entweder einembesondern Flottenverein zu überlassen oder aufzulösen. Zugleich soderte er die Staa-ten, welche sich an der Nordseeflotte betheiligcn wollten, auf, bis Ende Januarzu einer desfallsigen Vereinigung zusammenzutreten. Hiernach fügte sich die Bun-desversammlung zwar dem Verlangen Preußens in Bezug auf das Princip; sielehnte es aber ab, für dessen baldige Ausführung die gewünschte Garantie zu ge-währen. Eine solche konnte nämlich nur in der schleunigen Beendigung des Pro-visoriums gefunden werden, und diese erschien nur dann als gesichert, wenn derBundestag zugleich diejenigen Maßregeln anordnete, welche die demnächst crfoderlicheAuflösung der Flotte vorbereiteten. Zu einem solchen Schritte wollte sich aber dieMajorität nicht verstehen; man lehnte es vielmehr ausdrücklich ab: „den Marine-ausschuß mit Vorlegung dahin abzielender Anträge zu beauftragen."
Unter diesen Umständen zog Preußen das Anerbieten seiner Zahlung zurück,und die Bundesversammlung beschloß sonach am 7. Jan. 1852: 1) zum fernernUnterhalt der Flotte ein Anleihe zu contrahiren, und nahm 2) von dem am 51. Dec.gefaßten Beschlusse Abstand, indem sie den Flottenausschuß beauftragte: „den ihmam 27. Dec. 1851 gestellten Auftrag unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Sach-lage zu erfüllen." Jener Auftrag ging aber nur dahin, die auseinandergchenden
Erklärungen der verschiedenen Staaten über die dreitheilige Vundesflottc bei Vorlageeines Beschlußentwurfs zu berücksichtigen. Die Unmöglichkeit dieser Aufgabe hatteder Ausschuß bereits am 51. Dec. 1851 anerkannt, und es ließ sich deshalb nichterwarten, daß er jetzt das Unmögliche werde möglich machen können. In dem Be-richte, welchen der Ausschuß am 24. Jan. vorlegte, erklärte er nun auch, daß es ihmnoch nicht gelungen, „eine gründliche Abhülfe für die höchst bedenkliche Lage" zu sin-
den. Er beantragte daher ein neues Provisorium bis zum 10. Febr. zur möglichen
Bildung eines Nordseeflottcnvereins zu gewähren. Käme bis zu diesem Termin einNordseeflottenverein auf einer sichern Basis nicht zu Stande, so sollte mit der Ver-außerung der einzelnen Schiffe vorgegangen werden. Zugleich seien die Regierungenaufzufodern, sich bis zu dem gedachten Termin darüber zu erklären, ob und welche