Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
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Verhältnisse für die große Ostwestbahn zu suchen, deren Ban beschlossen worden ist;doch hat man bisher noch keine Wahl über die einzuschlagende Richtung getroffen.Gewiß ist, daß sowol im nördlichen Theile wie im Süden, in Neuniexico, die Örtlich-kcitcn kein unüberstcigliches Hinderniß darbieten; ebenso wenig ist das in den mitt-lern Prairien und Felscngebirgen der Fall. Aber auch nach dem Bau dieser großenMississippi-Californiabahu werden die Straßen über die Landengen von Panama,Nicaragua und Tehuantexec von Bedeutung bleiben, da sie die MittelamerikanischenStaaten und die Westküste Südamerikas und Mexicos in den lebhaften Verkehrhineinziehen. Auch über den Bau einer Straße durch Honduras ist 1853 einEinverständniß mit der Regierung zu Comayagua erzielt worden. Die Bemühun-gen englischer, französischer und nordamerikanischcr Seeleute und Ingenieure, einenprakticabeln Weg über die Landenge von Darien zum Behuf der Anlage eines fürSeeschiffe fahrbaren Kanals zu finden, sind im Januar 1854 gescheitert; auch dasProject zu einem solchen Kanal in Nicaragua hat man wol für immer fallen lassen,nachdem diese Angelegenheit die Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten undEngland offen zutage gebracht.
Ein weiteres Aerwürfniß mit England entstand wegen der Fischereien an derKüste der britischen Provinzen Neuschottland, Neubraunschweig, Cap Breton, PrinzEduard und Canada, bei welchem übrigens die Engländer in vollem Rechte waren.Durch eine im Jahre 1818 geschlossene Übereinkunft war den Schiffern der Verei-nigten Staaten das Recht zugestanden, Fische an den unbesiedclten Theilen der West-und Südküste von Neufundland und auf Labrador zu fangen und zu trocknen; denübrigen britischen Besitzungen durften dagegen amerikanische Fischersahrzeuge sich nurbis auf eine Strecke von drei englischen Seemeilen nähern. Diese Bestimmungwurde häufig außer Acht gelassen, und die amerikanischen Fischer erlaubten sich na-mentlich in Neuschottland und Ncubraunschweig, insbesondere in der Fundybai, soviele Übergriffe, daß endlich die englische Regierung einschritt und am 5. Juli 1852durch ihren Gesandten in Washington erklären ließ: sie werde in den Fischereige-wäffern ein Kriegsgeschwader kreuzen lassen, um Überschreitungen des Vertrags zuverhindern. Diese Angelegenheit erregte namentlich in den nordöstlichen Staatenviel böses Blut. Diese rüste» jährlich an 2000 kleine Schiffe von 30—120 TonnenGehalt auf den Fischfang aus, meist nach jenen britischen Gewässern: 1851 hieltdie Flotte zusammen 196154 Tonnen und gewann weit über anderthalb MillionenCcntner Stockfisch. Eine beträchtliche Anzahl von Schiffen wurde von den Englän-dern zurückgewiesen oder aufgebracht, doch wieder freigegeben. Da die britische Re-gierung im Rechte war und große Mäßigung bewies, so kam es nicht zu Feind-seligkeiten, sondern man suchte sich zu verständigen.*)
Auch ein Streit mit Peru über die Guanoinseln fand bald seine Erledigung. Nord-amerikanische Schiffer holen alljährlich von den Chinchainseln vor der peruanischenKüste nahezu 50—60000 Tonnen (zu 2000 Pfund) Vogeldünger, von welchem andem peruanischen Gestade und den vorliegenden Eilanden eine so ungeheure Masselagert, daß man dieselbe auf 200 Millionen Tonnen schätzt. Die peruanische Re-gierung betrachtet die Guanolagcr als ihr Monopol, hat über den Verkauf einenVertrag mit einem londoner Hause abgeschlossen und bezahlt aus dem Erlös dieZinsen ihrer Staatsschuld. Es ist richtig, daß dadurch der Preis dieses für denAckerbau so wichtigen Artikels ungemcin vcrthcuert wird (er stellt sich in London
*) Zm Juni 1854 brachte Lord Elgin mit dem Cabinct zu Washington einen Vertrag zuStande, wonach die Fischereifragc, anscheinend zur Zufriedenheit beider Parteien, wesentlichalso geregelt wurde: Die Fischereien des britischen Nordamerika, mit Ausnahme von Neu-fundland, der Salm-, Elfe- und Schollfischcrcien, werden freigegeben. Dagegen gestatten dieAmerikaner den Engländern das Recht zu Fischereien bis zum :i»i" nördlicher Breite, und Strei-tigkeiten hierüber sollen durch besondere Schiedsgerichte geschlichtet werden. Erschlossen wirdfür amerikanische Schiffe der Lorenzstrom und die kanadischen Kanäle; ein Gleiches soll späterden Engländern auf den Flüssen und Kanälen der Union zugute kommen- D. Red.