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Zehnter Band.
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Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. 21L

darauf im Repräsentantenhause; doch war schon jetzt die Stimmung lauer gewordenund viele Bürger erklärten sich entschieden gegen alle solche Ovationen. Kossuthsetzte inzwischen seine Rundreise fort, zunächst nach Maryland und Pennsylvanien,von wo er nach Westen ging. Dort konnte er namentlich in Pittsburgh, Cleveland,Columbus, Cincinnati, St.-Louis, Neuorleans und Mobile sich eines festlichen Em-pfangs rühmen, nicht minder in Neuengland, wo er Ende März erschien. Seitdemgerieth er nach und nach in Vergessenheit, und als er am 16. Juli fast heimlich nachLiverpool sich einschiffte, mußte es ihm klar sein, daß er seinen Zweck verfehlt hatte.Mit einer wahrhaft bewundernswürdigen Rednergabe hakte er in mehr als hundertöffentlichen Versammlungen und vor vielen Deputationen immer dasselbe Thema er-örtert: es sei angemessen, daß die Nordamerikaner im Interesse der allgemeinenVölkerfreiheit ihre Theorie der Nichtintervention zu Gunsten eben dieser Nichtinter-vention aufgeben müßten, oder, wie er den Satz formulirte, sie müßten interveniren,um dem Grundsätze der Nichteinmischung Geltung zu verschaffen. Allein die ame-rikanischen Staatsmänner waren keineswegs geneigt, einer solchen Theorie praktischeFolge zu geben; sie wollten den Fremden wol als Mittel für ihre Zwecke gebrau-chen, er sollte ihnen aber nicht den Gang verzeichnen, welchen ihre Politik zu neh-men habe. So blieb am Ende von, Kossuth's Auftreten keine weitere Spur zurückals eine gesteigerte Bitterkeit gegen Ostreich und ein Misbehagen über Kossuth selbst,das z. B. im März 1854 sehr entschieden hervortrat. Das Washingtoner Cabinethatte einen Mann, Herrn Saunders, zum Consul in London ernannt, der mit dendort lebenden politischen Flüchtlingen auf dem vertrautesten Fuße stand, und seineamtliche Stellung benutzte, um ihren Plänen und Anschlägen Vorschub zu leisten.Diese Ernennung wurde vom Senate nicht bestätigt. Der mit Saunders eng be-freundete Kossuth sah darin ein Attentat „gegen die Freiheit der unterdrückten Ein-geborenen Europas und die Zukunft der republikanischen Grundsätze auf dem euro-päischen Festlande". In diesem Sinne schrieb er Briefe nach Amerika, wo manseine Äußerungen für taktlos erklärte und es ihm übel nahm, daß er, gleichsam alsRichter, den amerikanischen Senat vor seine Schranken fodere, weil dessen Verfahrenmit Kossuth's politischen Zwecken nicht übereinstimme. Dieser erließ zugleich eineAdresse an die Deutschen, als welchen er „den Samen zur Erweckung von Sym-pathien für die Freiheit Europas zur besondern Pflege anvertraut habe; denn sieseien es, welche die republikanischen Grundsätze ihrer neuen Heimat mir der Liebefür das alte Vaterland verbinde»; die freie Zukunft des theuren alten Vaterlandessei eine Solidarität mit der Zukunft der andern Nationalitäten Europas". Darausnnrrde vou deutschen Organen entgegnct, Kossuth verkenne seine Stellung; er dürfediese und seinen Beruf nicht mit jener des amerikanischen Volks verwechseln. So-viel ist klar, daß Kossuth in den Vereinigten Staaten ohne allen politischen Einflußist, und daß seine Sache von dorther weiter keinen Vorschub erhielt als den, wel-cher in einigen Hunderttausend Dollars liegt, die er, zum Behuf revolutionärerZwecke in Europa, aus verschiedenen Theilen der Union bekam. Eine zweite Ir-rung mit Ostreich entstand durch einen ungarischen Flüchtling, Martin Koßta, dervon Nordamerika nach Smyrna gekommen war, wo der östreichische Consul ihn ver-haftete. Der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in Konstantinopel verlangtedie Freilassung, weil Koßta durch seine in den Vereinigten Staaten abgegebene Er-klärung, amerikanischer Bürger werden zu wollen, nicht mehr LandesangchorigerOstreichs sei und damit Anspruch auf amerikanischen Schutz erworben habe. Koßtadurfte sich auch nach manchen Weiterungen wiederum nach Amerika einschiffen. Ganzneuerlich, Anfang 1854, sind von mehren Deutschen, welche aus Nordamerika nachDeutschland als Reisende kamen und mit den Regierungen ihrer alten Heimat in Ir-rungen gericthcn, Beschwerden in Washington erhoben worden, deren Resultat unsnoch unbekannt ist. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit der Individuen ist alsein Gegenstand von Wichtigkeit anzuführen, daß unterm 16. März 1854 der Staats-secretär Marcy erklärte: „Jede in den Vereinigten Staaten geborene Person muß