Östreich. 241
Sie sich zum Zeiche» der Zustimmung von ihre» Sitzen und rufen Sie: «Es lebedie Freiheit, es lebe die tapfere östreichische Armee in Italien und Tirol!»" DaSCentrum und ein Theil der Rechten klatschte stehend Beifall, die Linke aber bliebmurrend und protestirend sitzen. Die misliche Angelegenheit schien beseitigt, als Sc-r- linger sich befriedigt erklärte und seinen Antrag, weil er bereits mit Acclamation an-te genommen sei, von der Tagesordnung streichen ließ. Die Linke war unklug genug,
,g diesem zu widersprechen und eine Debatte zu verlange», worauf der tiroler Abgeord-
>1 »etc Straffer Selinger's Antrag wieder aufnahm. Derselbe sollte später zu den
>it ärgerlichsten Scenen noch Veranlassung geben und den Riß zwischen der Versamm-
lung und dem Heere vollenden,m
^ Kudlich's Antrag.
n, Der Reichstag zählte kaum einige Wochen, als sowol reactionäre wie radicale
a- Flugblätter seine Unthätigkcit zu verdammen anfingen. Vorzugsweise bezog sich dieserVorwurf auf die Zögerung des Reichstags, die unterthänigen Verhältnisse aufzuhebente und die Freiheit des bäuerlichen Besitzes zu erklären. In der dritten Sitzung schonin hatte der erst jüngst von der Universität entlassene Abgeordnete Hans Kudlich ausß- Schlesien folgenden Antrag gestellt: „Von nun an ist das Unterthänigkeitsverhältnißr- sammt allen daraus entspringenden Rechten und Pflichten aufgehoben, vorbehaltlich
en der Bestimmungen, ob und wie eine Entschädigung zu leisten sei." Gleichzeitig
er federte Kudlich die Versammlung auf, den Gegenstand, um die gespannten Erwar->ir tungen des Landvolks nicht länger zu täuschen, in unmittelbare Vollbcrathung zuen nehmen. Der Reichstag ging einstimmig mit lärmendem Jubel auf den Antrag ein>t- und setzte den Beginn der Vollberathung auf den dritten Tag fest. Es vergingen je-
es doch drei, eS vergingen acht Tage, ohne daß Kudlich's Antrag einen Fortschritt machte,
eit Die Berathung der Geschäftsordnung, die Adreßdcbatte hemmten die Thätigkeit desja- Reichstags in jeder andern Richtung. Am 5. Aug., in der zwölften Sitzung, kam
en man wieder auf Kudlich's Antrag zu sprechen. Mehre Abgeordnete hatten Drvh-
g§ briefe erhalten: „Wenn der Reichstag nicht bald seine Stimme für das arme Land-
d,e Volk erhebt, so sollen es die Depukirken entgelten. Lassen Sie uns nicht länger
ec- warten, wir haben versprochen ruhig zu sein, bis der Reichstag eröffnet ist. Wir
ich haben erwartet, daß die hohen Herrschaftsbefitzer Herabsteige» werden, um ihren armen
h- Unterthanen die Hand zu bieten. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, daß die
an I Unterthanen zu ihnen hinaufsteigen, denn Gott weiß, was daraus'entstehen könnte."ld- ^ Doch kam erst eine Woche später, am 7. Aug-, nachdem die erste Berathung der
n- ^ Geschäftsordnung vollendet war, Kudlich's Antrag unmittelbar auf die Tagesordnung,
ne Am 8. Aug. betrat Kudlich die Nednerbühne, um seinen Antrag zu motiviren. Er
>r- hakte ihn in der Zwischenzeit seiner Allgemeinheit entkleidet, und ihm einen spcciellern
im Inhalt verliehen. Mehre Lasten und Giebigkeiten waren namentlich in demselben auf-
,g. gezählt und das Verlangen nach einer neuen Gerichtsverfassung an die Stelle der Pa
nd trimonialgerichte gestellt; schließlich war eine Proclamation an die östreichischen Völker
ie- beantragt. Indem Kudlich sich an das Detail der Unterthänigkeitsfrage wagte, ohne
be- es zu erschöpfen, gab er nicht nur den ursprünglichen Charakter seines Antrags auf,
en er verlockte auch andere Glieder des Reichstags, ihrerseits mit zahllosen Dctail-
>ge antragen aufzutreten und Verbesserungen zur Motion Kudlich's anzubringen. Die
en Lösung der Unterthänigkeitsfrage war keineswegs so dringend, als es einige Reichs-«er tagsabgeordnete darstellten, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sie schon
lls größtenthcils gelöst war. Seit den Märztagen hatten die Bauern ihre Giebigkeiten
zs- eingestellt und alle Lasten factisch abgeschüttelt. In Galizien war überdies die se-in- genannte Robot, d. h. die unterthänige Arbeit, auch legal wie in Ungarn durch die
be- Regierung aufgehoben worden; in Mähren hatten sich Verpflichtete und Berechtigte
?e- aus dem Landtage über die Aufhebung und Ablösung geeinigt; in den andern Pro-pste vinzen endlich hatten die unterthänigen Lasten ganz eigenthümliche Formen angenom»
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