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zu den muselmännischen Cultus-, Unterrichts- und Gerichtsämtcrn ihre Ausbildung er-halten. Es werden dort Vortrage über Literatur, Theologie und Gesetzkunde ge-halten. Die zehn besten Zöglinge dieser höhern Schulen erhalten jährlich Stipen-dien von der Regierung. Die andern bestreiken ihren Unterhalt entweder aus eige-nen Mitteln oder aus den Beiträgen der Stämme, welche eine Menge junger Leuteaus ihrer Mitte in jene Unterrichtsanstalten senden. Aus ihnen werden mit derZeit sämmtliche Mufti und Kadi Algeriens hervorgehen.
Im Ganzen gibt es in Algerien für den ausschließlichen Gebrauch der Einge-borenen sieben Knaben- und zwei Mädchenschulen, nämlich erstere in den Städte»Algier, Konstantine, Ora», Blidah, Tlemsen- Mostaganem und Bona; die Mädchen-schulen sind in Algier und Konstantine. Diese neun Schulen zählen 600 Zöglinge.Außerdem bestehen, wie schon erwähnt, mehre Schulen für die erwachsene Jugend,und eine Menge von sogenannten freien muselmännischcn Schulen, welche von Privat-leuten begründet sind. Unter den Stämmen kennt m.-m bisjctzt 1145 niedere Schulenmit 13240 Schüler» und 429 obere Schulen mit 8092 Zöglinge». Auch hierwirkt die Regierung, vermittelst der arabischen Bureaux, durch Vcrtheilung von Prei-sen und Auszeichnungen ein.
Wohlfahrtspflege.
Die Wohlfahrtspflege steht in Algerien in unmittelbarern Beziehungen zur Re-gierung, als dies in den europäischen Ländern der Fall ist. Die oft sehr wenig be-völkerten Colonisationsccntren und deren weite Entfernung von den größern Städ-ten machen es nothwendig, daß die Regierung eigene Arzte anstellt, um den Kran-ken jederzeit beistehen zu können. Es bestehen daher, außerhalb der größer» Städte,20 Medicinalbezirke, in deren jedem ein promovirtcr Arzt von Slaatswegcn mitfestem Gehalte angestellt ist. Dieser Districtsarzt ist verpflichtet, allen Armen seinesBezirks, Europäern oder Eingeborenen, in Krankheitsfällen beizustehen, sowie auch,falls am Orte kein Apotheker wohnt, die nöthigen Arzneien zu geben. Diese Kon-sultationen und Arzneilieferungen sind unentgeltlich. Außerdem müssen diese Arzteauch periodische Inspektionsreisen in ihren Bezirken machen, an ihrem Wohnorte anbestimmten Tagen und Stunden, mindestens aber zwei mal wöchentlich, für Jeder-mann unentgeltlich zu sprechen sein, die Todesfälle constatiren, sowie endlich der Be-hörde alle medicinisch-statistischen Nachrichten einsenden. Als Arzt kann nur Derje-nige in Algerien prakticiren, der entweder an einer französischen Facultät promovirtoder, falls er an andern europäischen Facultäten studirt hat, eine ausdrückliche Er-laubniß zum Prakticiren vom Kriegsminister erhält.
Die Zahl der größern und kleinern Civilhospitäler ist sieben, darunter dreiFrauenhospitäler. Daneben bestehen 21 Medicinalbezirke. In« Jahre 1851 wur-den in den Civilhospitälcrn 9262 Kranke behandelt, von denen 662 starben. Außerdem wurden noch 14108 Civilkranke in den Militärhospitälern behandelt, von denen932 starben. Durchschnittlich waren hierunter 63"/» Fieberkranke, 31"/» Verwun-dete und 6"/» Venerische und Aussätzige.
Unter die eigentlichen Wohithätigkeitsanstalten gehören zunächst die sogenanntenOrphelinate und Kinderbewahranstalten. Die Orphelinate sind Anstalten, in wel-chen verwahrloste oder verwaiste Kinder erzogen und zu bürgerliche» Beschäftigungenherangebildet werden. Die jungen Leute bleiben in diesen Anstalten bis zum Altervon 21 Jahren, doch müssen sie von 18 Jahren ab ihren Unterhalt durch Arbeitselbst verdienen. Bei seinem Austritt aus der Anstalt erhält jeder Zögling eine Gra-tifikation von mindestens 100 Francs und, falls er sich in Algerien als Landmannniederläßt, 4—6 Hectaren Land. Neuerdings hat man angefangen, Kinder aus denfranzösischen Findelhäusern in jene algerischen Orphelinate zu senden. Die bestehen-de» Anstalten dieser Art sind in der Provinz Algier: die Orphelinate zu Ben-Aknunmit 240, Bufarik mit 71, Mustapha mit 419 (weiblichen), El-Bigr mit 160 (weib-lichen), endlich das protestantische Orphelinat zu Algier mit 35 Zöglingen. In der