Band 
Zehnter Band.
Seite
402
JPEG-Download
 

402 Algerien.

sich kaum geringern Zulaufs erfreuen als diejenigen Europas. Die berühmtestenDuellen sind in der Provinz Algier die heißen Quellen von Hammam - Meluan,fünf Meilen von Algier, und Hammam-Righa in der Umgegend von Milianah; in derProvinz Oran die heiße Quelle von Bains-la-Reine, eine Viertelmeile von derStadt Oran an der Küste gelegen, sowie elf andere meist heiße Quellen; endlich inder Provinz Konstantine die heiße Quelle von Hammam - Meskhutine, nahe beiGelma, auf halben Wege zwischen den Städten Konstantine und Bona gelegen.Der Hauptstrudel dieser Quelle hak 95" 6. und die Nebensprudel zwischen 55 und46° Wärme. Ihr Wasser kommt etwa dem von Plombieres und Bagneres-de-Bigorre gleich. Außerdem finden sich noch zahlreiche Heilquellen an den Ufern desRummelflusses und über 50, theils Schwefel- theils Eisenquellen im Innern derProvinz. In Hammam-Meluan und Hammam-Righa sind von der Regierung Bade-etablissements unter Leitung von Militärärzten errichtet worden.

Handel, Industrie und Schiffahrt.

Aus Dem, was über die materiellen Hilfsquellen Algeriens gesagt worden ist,ergibt sich von selbst, daß die Grundlage des algerischen Handels in dem Austauscheseiner Rohproducte gegen die Jndustrieerzeugnisse Frankreichs und der andern euro-päischen Staaten besteht. Bis vor drei Jahren noch ward Algerien in commer-.zieller Beziehung, dem Mutterlande gegenüber, als Ausland behandelt, erst durchGesetz voni 11. Jan. 1851 trat hierin eine Änderung ein. Diesem Gesetze zufolgesind alle Naturalerzeugnisse Algeriens vom Eingangszoll in Frankreich frei, von Jn-dustrieerzeugnissen jedoch nur einige locale Fabrikate, wie Schärpen, Gürtel, Decken,Burnus, Pfeifenrohre u. s. w. Alle Waaren, die aus Frankreich nach Algerienoder umgekehrt ausgeführt werden, sind vom Ausgangszoll frei. Was die fremdenErzeugnisse betrifft, so zahlen dieselben in Algerien dieselben Eingangsgebühren, wiein den französischen Häfen am Mittelländischen Meere. Freie Einfuhr steht nur zufür Baumaterialien, mit Ausnahme von Eisen, Blech und Kupfer, welche die Hälftedes in Frankreich zu zahlenden Zolls entrichte»; ebenso sind Samenkörner, Gemüse,Vieh, insoweit es zur Fortpflanzung erfoderlich ist, vom Eingangszoll befreit. Gänz-lich verboten ist die Einfuhr von nichtfranzöfischem raffinirten Zucker, von Nach-drucken französischer Werke und Schießpulver, sowie die Ausfuhr von Farbchölzern,Lohe, rohen Metallerzen und Schießpulver. Die Industrie Algeriens befindet sichnatürlich in einem„Zustande der Untergeordnetheit gegenüber der europäischen Indu-strie. Die beste Übersicht darüber gibt der Bericht über die Londoner Ausstellungvon 1851. Die Mehrzahl der ausgestellten Gegenstände Algeriens waren Bodeu-producte, und von eigentlichen Manufacturproducten finden wir nur einer Probe vonPapier aus Zwergpalmenfascrn. Für lange Zeit hin wird die Metallfabrikation dereinzige mögliche Industriezweig Algeriens bleiben. Im Interesse des Landes selbstkann man nur wünschen, daß die Bewohner sich vorläufig aus die Ausbeutungihres BodenS beschränken, nicht aber ihre Kräfte in weniger naturwüchsigen Indu-striezweigen vergeuden.

Über die Ausdehnung des algerischen Handels seit dem Zollgesetze von 1851fehlen bisjeßt alle Details. Wir müsse» uns daher darauf beschränken, eine Über-sicht des Handels im Jahre 1849 zu geben.

Die Einfuhr stellte sich in jenem Jahre folgendermaßen heraus:

Handelsartikel: Quantum: Werth:

Vieh. 144 Stück 16590 Francs,

Pferde und Maulthiere .... 141 „ 47800 „

Gesalzenes Fleisch . 1,569044 Kilogramm 1,569244 „

Seide. 15990 „ 484505 „

Zusammen 2,117759 Francs.