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Thüringen.
einer gemeinsamen Regierung (von Schlei; und von Ebersdorf) darzustellen hatte!
Die reichen Besthungen der Grafen von Henneberg waren nach dem Ausstcrbcn desGeschlechts (1583) theils den sächsischen Herzögen, theils Kursachscn zugefallen:auch Kurhessen hat sich im Besitz einiger Gebietstheile der alten Grafschaft zu er-halten gewußt. Kursachsens Antheil kam mit der Abtretung der Provinz Sachsen,die außerdem einen großen Theil des alten Thüringens umfaßt, an Preußen. Je-doch lassen wir diese Partie, gleich Erfurt, in dessen Besitz sich Kurmainz den thü-ringischen Landgrafen gegenüber behauptet hakte, und welches nach der französischenOccuparion an Preußen gelangte, als der Geschichte dieses Großstaats ungehörig, inder folgenden Erörterung größtenteils unberücksichtigt.
Gegenwärtig zeigt die Specialkarte der Gegend um den Thüringerwald, wenndie Landeshoheiten auch von 20 — 24 auf zehn zurückgekommen sind, noch dieganze Buntheit des Mittelaltcrs. Das Großherzogthum Weimar besteht aus dreiHaupttheilen und zehn bis elf Inseln; das Herzogthum Koburg-Gotha aus zwei Haupt- itheilen und neun bis nach Preußen und Baiern hinein zerstreuten Enclaven; Al-tenburg aus zwei Haupttheilen mit fünf Enclaven; Meiningen aus drei Hauptlhei-len, die wieder wie ein Kohlenflötz eine Menge von Nieren und Kälbern einschließen.Ebenso zählen die Fürstenthümer Schwarzburg - Rudolstadt und Schwarzburg-Son-dershausen zwei mal eine Ober- und eine Unterkerrschaft nebst landesüblichen Spo-raden; und nur die aus ursprünglich vier, kürzlich auf zwei reducirten Fürsten-thümer Neuß hängen ausnahmsweise unter sich so ziemlich zusammen. Ganz auchnicht! So hat sich nur der Name Thüringen erhalten, um einen Gesammtaus-druck für diese Nachbarschaft herzugeben, die eine geographische Gruppe bildet und,durch gemeinsame Schicksale, durch Charakterähnlichkeit, politische und nationalökono-mische Interessen verknüpft, als Totalität ins Auge zu fassen ist.
Die Erbtheilungen geschahen auf das sonderbarste und die Zusammenlegungennicht minder! Welche Streitigkeiten, welche Menge von Necessen hinsichtlich desAllodiums und Domaniums! Schon 1487 klagten Herzog Albrecht's Räthe: dieLande seien durch die Erbtheilung untercinandcrgemischt und ineinandergeflochten,es sei kaum zu einer Ordnung zu kommen. Auf die Unterthanen wurde dabeikeine Rücksicht genommen. Nur die Zerstückelung des Landes bei Erbanfällen „mög-lichst" zu vermeiden, wurde von Reichswegcn eingeschärft, und auch das erst 1714.
Um Billigkeit gegen die theilenden Landesherren zu beobachten, bekam jeder einenreichern und einen ärmern Gebietstheil, einen Theil Wald und einen Theil Feld.Selten wurde reinab getheilt, und die Neste gemeinsamen Besitzes bildeten größereÜbelstände als die Trennung. In der Auseinandersetzung zwischen Herzog Johannvon Weimar und seinen vier Neffen vom Jahre 1603, wodurch Weimar und Al-tenburg geschieden wurden, bleiben außer der Universität, den, Schöppenstuhlc undden Reichs- und Kreiscontributionen noch gemeinsam: die Präsentation der Consisto-rialen, der Hofgerichtspersoneu und Professoren, das Geleit zu Erfurt, das Schutz-geld von Erfurt und Nordhausen und der Weinwachs im Amte Jena, obwol der-selbe nie Leistenwein gewesen sein soll. Bei dem Aussterben Altenburgs erhielt ,Weimar im Vergleich von 1672 unter Anderm die Stadt Sulza ohne das dortigeSalzwerk, welches an Gotha fiel und auch gegenwärtig nicht wie die Stadt zuWeimar, sondern zu Meiningen gehört. Außerdem erhielt Weimar damals denvierten Theil des erfurter Geleits. Für Abrundung des Gebiets, Verkürzung derGrenzen, Vermeidung der Enclaven gab es früher keinen Sinn und 1826 scheiter-ten die Bemühungen der Theilungsconnmssäre an den Specialwünschen der Landes- >Herren. Nicht nur Nuhla und Osterbehringen sind noch gegenwärtig halb weimarisch,halb gothaisch, sondern auch Kranichfeld ist halb meiningisch und halb weimarisch >und Kleinschmalkalden halb gothaisch, halb kurhessisch. Saalfeld gehörte mit seinenNevenuen und seiner Verwaltung seit 1681 zu Koburg, stand aber bis 1805 untergothaischer Landeshoheit. Das Amt Oldisleben war Seniorat der sächsischen Her-zoge und auch der Subsenior bezog eine Nevenue, sodaß, als Weimar im Jahre