Thüringen. 461
Die Idee, Verwaltungssachen womöglich gemeinsam zu betreiben, welche 1848lebhafter als früher hervortrat, ist seitdem wenigstens nicht völlig wieder geschwunden.Mehrfache Confcrenzen der Regierungsbevollmächtigten in Jena, Gotha und Mci-ningen beweisen das Bedürfniß und den Eifer. Wir hüten uns wol, was auf denersten Blick leicht zu sein scheint, auf eine Zusammenlegung der zersplitterten Gebietedurch Kauf und Tausch hindeuten zu wollen, da wir wissen, welche Schwierigkeiten dieErbschaftsauseinandersetzung von 1826 verursachte und wie dieselben bei der Anhäng-lichkeit der Fürsten an einzelne Gebieksthcile oder der Ortschaften an den Fürsten,bei der Abschätzung, bei dem Unterschiede der Schulden und Steuern neuerdingswuchsen. Aus Dem jedoch, was gemeinsam geschieht, wird deutlich, was in dieserHinsicht weiter geschehen könnte. Das neue Criminalgesetzbuch ist von allen thürin-gischen Staaten angenommen worden, und nur in Bezug auf die Todesstrafe weichtMeiningen von den übrigen ab. Der Gesammtuniversttät wird große Aufmerksamkeitgewidmet, wenn auch trotz neuester Bewilligungen weitere Geldzuschüsse noch immerwünschenswerth bleiben. Auf kirchlichem Boden war es ein Gewinn, daß die thü-ringischen Regierungen von dem Kirchengesangbuche, welches alle Lieder, neuer alsdie Mitte des vorigen Jahrhunderts, wo die Orthodoxie zu wanken begann, aus-schließen wollte, ohne Ausnahme zurücktraten. Daß die Zusammenlegung mehrerFeste, welche dadurch, daß sie in den verschiedenen Ländern an verschiedenenTagen gefeiert wurden, den Marktverkehr »»nöthig störten, erst kürzlich erfolgte, istwunderlich genug, aber sie ist doch endlich effectuirt worden. Es würde nichts da-durch gewonnen werden, wenn die Grenze vom Groschen und Kreuzer, welche gegen-wärtig zwischen Suhl und Hildburghausen läuft, durch Übereinkunft der thüringischenStaaten an die bairische Grenze hinter Koburg verlegt würde, wenn für die Münz-einheit von ganz Deutschland nicht gesorgt werden soll. Daß Weimar, Gotha, Al-tenburg, Nudolstadt, Gera u. s. w. Papiergeld ausgaben, ist wenigstens nicht schlim-mer anzusehen, als wenn im übrigen Deutschland einzelne Provinzialverbände, in-dustrielle Corporationen oder städtische Kassen Geldscheine emittiern. Merkwürdigund hemmend zugleich bleibt es jedoch, wenn nicht blos in den verschiedenen LändernThüringens Maß und Gewicht voneinander abweichen, sondsrn sogar die Kanne vonSchmolln von der Ronneburgs und Luckas, sämmtlich im Altenburgischen, ver-schieden ist.
Die Verschmelzung der Gcrichtssprcngel ist nur von Weimar und den beidenSchwarzburg vollzogen, weil sich bei den übrigen Regierungen sehr bald Bedenkengegen das Institut der Geschworenen geltend machten, sodaß man in Alkenburg zurechtsgelehrten Richtern unter Beibehaltung des mündlichen Verfahrens, wie es inHolland besteht, zurückgriff und Gotha mit seiner Gerichtsorganisation noch im Rück-stände ist. Sind Malzstcuer- und Grundsteuerregulirung Dinge, welche auch imgrößer» Staat provinzielle Berücksichtigung verlangen; bedürfen Gemeindeordnung,Kirchen - und Schulwesen, Schuh der Holzung u. s. w. localer Anordnung ; bleibtbei der Negulirung der Jntestaterbfolge zu berücksichtigen, was hier und dort altesHerkommen festsetzte, so ist es doch kaum zu verantworten, daß die Deposikalordnungfür die Untergcrichte und die Competenz der Polizei in jedem der Staaten besondersverhandelt und beschlossen, gedruckt und publicirt werden muß. Nirgends geht ausdieser Umständlichkeit und Weitschweifigkeit ein particularcr Nutzen hervor. Ein ge-meinsames Civilgesehbuch müßte, obgleich sich die Schwierigkeiten, mit welchen selbstSachsen, Würtemberg und Baiern kämpfen, nicht zu verkennen sind, viribus unitisherzustellen sein. Bisjeht besteht nur das mit großem Fleiß als Sammelwerk zu-stande gebrachte „Lehrbuch des partikularen Privatrechts der zu den Oberappellations-gerichten zu Jena (und Zerbst) vereinten Länder", von Professor C. W. E. Heimbach(Jena 1848; mit Nachträge», 1853), woraus man wenigstens das Irrationale, wel-ches an manchen Orten noch besteht, kennen lernt.
Sehr wünschenswerth wäre ein gemeinsames polytechnisches Institut und eineScmeinsame Forstlehranstalt. Gemeinsame Zuchthäuser und Irrenanstalten würden