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Zehnter Band.
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518 Die neuere Physiologie rc.

Wiederholung der Ursachen, die ihre Entstehung veranlassen, auch eine gewisse nor-male Form darstellen. So hat man nachgewiesen, daß die Blasenwürmer nur ge-wisse Zustände der Bandwürmer darstellen, welche dann regelmäßig eintreten, wenndie Bandwurmlarven an solche Orte gelangen, wo sie sich nicht geschlechtlich ent-wickeln können. Man hat gegen diese Betrachtungsweise freilich eingewendet, daßdie Blasenwürmer ein normales Entwickelungsglicd darstellen, welches die Band-würmer nothwendig durchlaufen müssen; aber dieser Einwand scheint den Thatsachengegenüber schweigen zu müssen. Wenn es wirklich wahr ist (und daran scheint nachden neuesten Beobachtungen und Versuchen nicht mehr gezweifelt werden zu können),daß der Finnenwurm der Schweine und der Quesenwurm der Schafe, die manstets nicht nur als zwei verschiedene Arten, sondern auch als verschiedene Gattun-gen von Blasenwürmern ansah, dennoch nur eine und dieselbe Bandwurmspeciesdarstellen, welche in dem Darme der Fleischfresser als Sägezahnbandwurm Crac-.ms8si-n3tg), in dem Darme des Menschen als Kürbisbandwurm (Issnia solium) sichentwickelt, so ist offenbar die eine oder die andere Form, die Finne oder die Ouese,eine abnorme Gestaltung, die sich deshalb erzeugt hat, weil in dem einen Falle dieBandwurmlarve in das Muskelfleisch eines Dickhäuters, des Schweines, in demandern in die Hirnhöhle eines Wiederkäuers, des Schafes, gelangte. Der Unter-schied zwischen Finnen und Quesen ist aber so bedeutend, daß es der genauestenvergleichenden Untersuchung der Köpfe und vielfacher Fütkerungsversuche mit verschie-denen Thieren bedurfte, um die Übereinstimmung dieses Wurmes in Bezug auf diedaraus entstehenden Bandwürmer darzukhun. Wenn also die Finne diejenige Formdes Blasenwurmes darstellt, die nach der Meinung der einen ein normales Gliedder Entwickelungsreihe ist, so muß man zugeben, daß die Qucse ein abnormes Ent-wickelungsglied ist, das aber dennoch mit derselben Berechtigung und in gleicherHäufigkeit sich in den Entwickelungsgang dieser Bandwurmart einschickt.

Wir haben in dem Vorhergehenden mehr diejenigen allgemeinen Fragen erörtert,welche in der uns näher liegenden Zeit vorzugsweise von den Naturforschern in Be-handlung genommen wurden. Wie ganz natürlich, strebte man den mehr unbekann-ten Feldern zu, und somit waren es einestheils die niedern Thiere in ihrer Gesammt-heit, anderntheils aber hauptsächlich die erste» Vorgänge der Ei- und Embryonal-bildung, welche sich der specieller» Aufmerksamkeit von Seiten der Beobachter erfreu-ten. Daß nichtsdestoweniger die specieller» Vorgänge der menschlichen Fortpflanzungund Entwickelung genauer untersucht wurden, liegt ebenfalls in der Natur der Sache;doch muß man sagen, daß es weniger die Ausbildung der Organe, als vielmehr die-jenige der Elcmcnrartheile der Gewebe war, mit welcher sich die Forscher beschäftig-ten. Die Umrisse der Organentwickelung waren schon seit früherer Zeit gegeben; diegenauere Untersuchung der Formgestaltungen, welche bei dem Embryo successiv in dasLeben treten, war bis zu den vierziger Jahren etwa ziemlich vollständig geworden,sodaß in dieser Zeit die menschliche Entwickelungsgeschichte eine Art temporären Ab-schlusses erlangt hatte. Die ersten Vorgänge im Ei konnte man nicht untersuchen,der Schwierigkeiten halber in Beschaffung des Materials, die spätern Vorgänge warenin morphologischer Hinsicht ziemlich genau bekannt und so weit ergründet, als man .in praktischer Beziehung nur wünschen konnte. Denn auch die Praxis des gewöhn- 'lichen Lebens, die Rechtspflege und besonders die gerichtliche Medicin haben an dieEntwickelungsgeschichte ihre ganz besondern Federungen zu stellen, die aber weit we-niger die frühern Eizustände als vielmehr die erste» Einleitungen, die Bedingungender Befruchtung und Empfängniß, sowie die Vorgänge der letzten Monate betreffen,wo das Verbrechen nur zu häufig in das Leben der Frucht eingreift. Die Beur-theilung, ob ein Kind lebensfähig gewesen sei oder nicht, kann nur nach denjenigenGrundsätzen entschieden werden, welche von der Entwickelungsgeschichte ausgehen, undes gibt hier eine Menge von besondern Umständen, oft sehr schwieriger Art, die dergenauesten Kenntniß bedürfen, um im gegebenen Falle entscheiden zu können, obüberhaupt ein Fall vorliegt, welcher dem Gerichte zusteht oder nicht. Nicht minder