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Judenthum.
erfolgte die Berufung einer Gemeindeversammlung. Ebenso wenig aber fand in die-Leitung der Gcmcindeaugelcgenheitcn eine Einmischung des Rabbiners statt, dessenöffentliche Wirksamkeit in der Überwachung der religiösen Institute fest abgeschlossenwar, und der seine rabbinische Autorität eher wol zuweilen gegen Einzelne durchdas vielfach bestrittenc Bannrecht geltend zu machen als einen Einfluß aus son-stige Vcrwaltungsfragen zu gewinnen suchte.
Ein wesentliches Element des Gcmcindelebcns bildeten die in allen Gemeindenwirksamen freien Vereine für Armenwesen, Krankenpflege, Leichenbestattung u. s. w.,in deren Hand wesentliche Elemente der religiösen und socialen Gemeindeverwaltungsich befanden. Die umfassende, umsichtige und humane Wirksamkeit dieser Vereineist allgemein anerkannt, die hingebende persönliche Aufopferung, mit welcher dieMitglieder dieser Vereine überall ihre schweren Verpflichtungen erfüllten, ist nochheute der Gegenstand verdienter Bewunderung und ein selbstredeudes Zeugniß derallesbesiegendeu Willenskraft, mit welcher der Jude jener Zeit den Pflichten genügte,die er mit Recht oder Unrecht als Vorschriften der Religion betrachtete. Wahrendauf diesen Gebiete» das socialistische Princip eines berechtigten Anspruchs der Armenan die Wohlhabenden und der Gleichberechtigung Aller bei der Ausübung religiöserHandlungen stillschweigende Geltung hatte, beruhten die eigentlichen socialen Zu-stande innerhalb der Gemeinden doch wesentlich auf Tondcruug der Stände. Diesewurden nicht nur durch größer« oder geringern Reichthum, sondern mehr nach demMaß des Wissens und sogar durch eine gewisse erbliche Aristokratie der Geburtauseinandergehalten, und die Stammbäume waren in den jüdischen Familie» nichtminder hochgehalten als unter den christlichen Grafen und Baronen, die sich voneinem gleich stolzen und exklusive» Adel der Ghetti nichts träumen ließen. JedeGemeinde war als solche ein vollkommen abgeschlossenes Ganze; eine Gliederung der-selben zu einem kirchlichen Verbände war auch nicht annähernd vorhanden; der Ver-kehr der Rabbiner war nur ein persönlicher, allenfalls litcrarischer. Die Gleich-artigkeit in allen Gestaltungen des religiösen Lebens beruhte auf der gemeinsamenErhaltung des Überkommenen und bedurfte keines Zusammenwirkens in der Gegenwart.Das Gefühl der Einheit erhielt sich »»geschwächt in der Gesammtheit aller Bcken-uer des Judenthums, ebenso sehr durch die Gleichartigkeit des Drucks und der Aus-schließung von außen, wie durch das unveränderte Fortleben Aller in den Formenund Zuständen einer Zeit, in welcher diese Einheit auch noch äußerlich vorhandenwar. Es gab sich dieselbe thatsächlich am unzweideutigsten zu erkennen durch dieHcimatlichkeit, die jeder Jude, wes Landes und wcs Volkes er auch sein mochte,überall zu finden gewiß war, wo er bei seinen Glaubensgenossen eintrat. Denn mitihnen konnte er beten, reden, essen und leben, ohne seine häuslichen Gewohnheitenzu vermissen; bei ihnen war er der gastlichen Aufnahme, der Theilnahme und deSBeistandes gewiß, ohne daß er darum zu bitte» brauchte. Der polnische Bettlerreiste durch Europa ohne Sorge um seine Existenz und um sein Fortkommen.
2) Übergangsperiode; die Reformation.
Wenn wir die Zustände der Zeit, die wir ihrer Gesammterscheinung »ach zuzeichnen versuchte», mit der Gegenwart und ihren Zuständen innerhalb des Judeu-thums und der Judenheit vergleichen, so werden wir eine Umgestaltung aller äußernLebcnszusta'nde und aller innern Lcbensbcdingungcn erkennen, die nach dem gewöhn-lichen Gang der geschichtlichen Entwickelungen nur das Resultat eines halben Jahr-tausends sein könnte. In Wahrheit konnte auch das Jahrhundert, das seit der sicht-bar eintretenden Bewegung im Judenthum verflossen ist, nicht ausreiche», um einenso ungeheuern Umschwung hervorzubringen, wie hoch wir auch immer die Bildungs-fähigkcit des jüdischen Volks und seine Empfänglichkeit für die Cultur aller Zeitenund aller Nationen anschlagen mögen, sobald ihnen dieselbe zugänglich wird. Wirwerden daher die Bedeutung des jüngsten Jahrhunderts auf diesem Gebiet nurrichtig zu würdigen vermögen, wenn wir zugleich das stille Wirke» in Betracht ziehen.