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Zehnter Band.
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551
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Judenthum. 551

vorläufiger Entwurf zu diesen Reformen mitgetheilt, der im Allgemeinen ganz anden bisherigen Bestimmungen und Grundsätzen der Ausschließung von den allgemeinenBürgerrechten und der ausnahmsweiscn und bedingten Verstattung einzelner Befug-nisse und Freiheiten festhielt und daneben nur die Verpflichtung einer verbesserten Er-ziehung und des Militärdienstes als allgemeine Bedingung für den Verbleib der jüdi-schen „Colonisten" im Lande aufstellte.

Auf diese Vorlage, die mit der Anfrage verbunden war: „ob die sämmtlicheneinländischen Judenschaftcn, gegen Erlangung der neueröffneten Rechte und Vergün-stigungen, auch die neuen Pflichten und Obliegenheiten zu übernehmen sich verbind-lich machen können und wollen", erwiderten die Deputieren in wahrhaft würdevollerund ehrenhafter Weise, daß sie sich nicht für berechtigt hielten diesen Anträgen ge-genüber eine bindende Erklärung für ihre Glaubensgenossen abzugeben, während beiVerleihung gleicher Rechte mit den übrigen Unterthanen die Übernahme gleicherPflichten sich von selbst verstände und einer besondern Zustimmung der einzelnenGemeinden und Hausvater nicht bedürfe. Wenn sie aber als Privatleute eine Mei-nung aussprechen sollte», so müßten sie dem vorliegenden Entwurf gegenüber „mitriefgekränktem Herzen eine» Wunsch äußern — einen schrecklichen Wunsch, in denaber doch alle Mitglieder der Eolonie einstimmen würden: »daß Ew. königliche Ma-jestät geruhen möchten, uns in der alten Verfassung zu lassen», wogegen sie es an-dererseits gls ihre Bitte bezeichnen müßten: «die Colonie mit Abnehmung aller La-sten und Ertheilung aller Freiheiten gleich andern Unterthanen auch allen den per-sönlichen Diensten und Pflichten derselben zu unterwerfen.»"

Diese männliche und würdevolle Erklärung, von einer lichtvollen Darlegung derMotive begleitet, scheint nicht ohne Wirkung auf den König und die Staatsregie-rung geblieben zu sein, die freilich durch den Einfluß der französischen Ereignisse aufdie öffentliche Meinung und selbst auf den Hof wesentlich unterstützt wurde. Die< königliche Commission erhielt den Auftrag, ihrerseits anderweitige Grundsätze zur Re-form des Judenwesens aufzustellen, und diese, nach Maßgabe der Dohm'schen Ansich-ten in sehr freisinniger Weise formulirt, hatten bereits die königliche Genehmigungerhalten, als die großen Kriegsbegebenheiten die Ausführung der betreffenden Gesetz-gebung, und gewiß nicht zum Nachtheil der Juden, zwei Jahrzehnde aufhielten.Indessen wurde durch königliche Verordnung der Leibzoll, die Porzellansteuer undinsbesondere die solidarische Verbindlichkeit der Juden aufgehoben, sowie der Grund-satz festgestellt, daß bei voller Freiheit der öffentlichen und privaten Religionsübungjede Art religiösen Zwanges gegen Einzelne von Seiten der Nabbinen und der Ge-meinden unstatthaft sei.*) Endlich wurde einzelnen hervorragenden jüdischen Fami-lien auf ihr Ansuchen schon jetzt das volle und unverkürzte Bürgerrecht (Naturali-sation) verliehen.

Die Französische Revolution.

Während in Deutschland und insbesondere in Preußen die innere und äußereEmancipation der Juden Hand in Hand ging und die Umgestaltung ihrer politisch-socialen Zustände sich in organischer Übereinstimmung mit der national-religiösenResormbewegung naturgemäß entwickelte, gelangten die Juden Frankreichs durcheinen plötzlichen und gewaltsamen Sprung, ohne eine vorbereitende Mitwirkung vonihrer Seite, zur volle» Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern. Der freieEintritt der Juden in den politischen und socialen Staatsverband Frankreichs undbald darauf Hollands hat auch unter diesen ungünstigen Bedingungen vor ganzEuropa Zeugniß abgelegt, daß dem Vaterland?, das sich ihnen eröffnet, die Juden

*) Gegen die gewiffenbindende Machtbefugnis der Rabbinen hatte sich Friedländer in seinerDenkschrift mit ebenso durchgreifender Energie ausgesprochen wie gegen die solidarische Ver-bindlichkeit; und er hat sich kein geringes Verdienst dadurch erworben, daß er den Behördenund dem christlichen Publicum überhaupt eine richtigere Ansicht über das Wesen des jüdische«.Rabbinenthums verschaffte.