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Zehnter Band.
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550 Iudenthum.

aus dieser Zeit schon eine andere viel erfolgreichere Leistung zu erwähnen, nämlichdie Gründung der jüdischen Freischule zu Berlin, die ein Muster für die Erzie-hung der jüdischen Jugend nach den Bedürfnissen der Neuzeit sein sollte undbald i» Breslau, Prag und selbst in Pesth und andern Städten erfreuliche Nach-ahmung fand.

Erste Emancipationsbestrebungen.

Neben diesen innern und socialen Versuchen zur Selbstemancipalion nahmenaber bald auch die Bestrebungen zur Erringung einer politischen Gleichstellung durchden Staat einen ernsten Anfang. Nicht die in den Nordamerikanischen Staatenproclamirtc gleichberechtigte Theilnahme der Juden an den allgemeinen Menschen-rechten gab den Anstoß zu dieser Bewegung, die bis auf den heutigen Tag ihr Zielunverrückt und unermüdlich verfolgt, ebenso wenig wie die später von der FranzösischenRevolution hervorgerufene plötzliche und vollständige Gleichstellung der Juden inFrankreich, Holland und selbst in einzelnen nach französischen Gesehen regierten deut-schen Ländern derselben wesentlich zur Förderung dienten. Vielmehr ist Deutschlandder Ausgangspunkt dieser Bewegung und die in Deutschland naturgemäß und mitgeschichtlicher Nothwendigkeit sich entwickelnde Selbstemancipation der Juden, ihrfreier Eintritt in die Cultur der Zeit und der Nation, der einzig berechtigte undwirksame Hebel derselben. Und wie Berlin der Ausgangspunkt der kulturhistorischenund nationalen Entwickelung gewesen ist, auf die sich diese Bestrebungen stützten,so ist auch der erste bedeutsame Schritt für Gewinnung der politischen Emancipationvon Berlin ausgegangen.

Der Regierungsantritt Friedrich Wilhelm's II., der erst später den christlich,orthodoxen Tendenzen Wöllner's zu huldigen begann, aber anfangs für freisinnigeReformen geneigt schien, gab die Veranlassung zu jenem Schritte. Die Oberländes-ältesten und Ältesten der jüdischen Gemeinde zu Berlin wandten sich im Jahre 1787 anden König mit dem Gesuch um Verminderung ihrer Lasten und um Bewilligungeines Antheils an den Gerechtsamen der übrigen Unterthanen. Infolge dieses wur-den von der Regierung Deputirtc der Judenschaften aus den Provinzen zur gemein-samen und motivirten Darlegung ihrer Beschwerden und Wünsche berufen und einekönigliche Commission ernannt, die mit diesen Dcputirten verhandeln und demnächstihre Anträge auf Reform des Judenwesens an die Staatsregierung stellen sollte,„um deren bürgerliche Verhältnisse zu verbessern". An diese Commission richtetenun die Deputation eine von David Friedländer verfaßte Darlegung „Von dem po-litischen Zustande der sämmtlichen jüdischen Colonien im preußischen Staat", welchein ebenso ausführlicher als gründlicher Weise zusammenstellte: 1) die ungeheure underdrückende Last von besondern und zum Theil entehrenden Abgaben, Steuern undVerpflichtungen, die neben den allgemeinen Landessteucrn auf den Juden ruhten;2) die zahllosen und wichtigen Beneficien, Rechte und Freiheiten, von denen diesel-ben ausgeschlossen, und die fesselnden Beschränkungen, von denen sie in ihrer ge-summten Erwerbs- und Berufsthätigkeit gehemmt seien; 3) die materiellen, socialenund sittlichen Nachtheile der solidarischen Verbindlichkeit, die jeden einzelnen Judenfür die Verpflichtungen, für Zahlungsunfähigkeit, für Verbrechen und Übertretung,ja selbst für sittliche Laster und gesellige Üntugenden aller seiner Glaubensgenossenvor der Staatsregierung und der öffentlichen Meinung mit verantwortlich machte.An diese Darlegung knüpft sich schließlich der Antrag: alle bisher erlassenen und inden verschiedenen Landen zu Recht bestehenden Judenreglements als nicht vorhandenzu betrachten und mit Zuziehung der Dcputirten ein neues Reglement zu entwer-fen, welches, auf Grundsätze der Menschenachtung und Duldung begründet, dem Flordes Staats und den Talenten und Kräften der Colonie angemessen sei.

Mehr als zwei Jahre nach Einreichung dieses Gesuchs sowie der Vorschlägeder Commission zur Reform des Judenwesens an die Skaatsregierung (General-direckorium) wurde den jüdischen Dcputirten am 4. Jan. 1790 von derselben ein