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Judenthum.
giöse Verfassung zu ordnen und zu beleben. Der Leibzoll wurde überall schon imJahre 1807 aufgehoben. Baden proclamirte 1808 den Grundsatz der Gewährungdes unbeschränkten Bürgerrechts an die Juden, ordnete jedoch bis zur volle» Ver-wirklichung dieses Grundsatzes vorläufig einen Übergangszustand an, während dessendie noch vorhandenen Übelstände von beiden Seiten allmälig beseitigt werden sollten.Die Leitung der innern und religiösen Angelegenheiten der Juden aber wurde unterdie Aufsicht und Machtvollkommenheit eines jüdischen Oberraths gestellt, der mit dervollen Autorität der Negierungsgewalt bekleidet ward. In Sachsen, Würkcmbcrg,Hessen-Darmstadt, den sächsischen und anhaltinischen Herzogthümern wurden von1807 —10 den Juden größere oder geringere politische Concessionen gemacht undfernere Aussichten auf Erweiterung ihrer Rechte eröffnet. Im December 1811 er-theilte der Fürst-Primas auch den Juden von Frankfurt a. M. das volle Staats-bürgerrecht, nachdem dieselben durch Errichtung des jetzt noch bestehenden trefflichenPhilanthropins (1801) und der Karlsschule (1808) sich ein hohes Verdienst um Ver-besserung des jüdischen Schulwesens erworben und auch sonst ihr freies Streben be-kundet hatten, sich der Cultur der Zeit und der vaterländischen Gemeinschaft durchFörderung der öffentlichen Interessen anzuschließen. Im Jahre 1812 erließ auch derGroßherzog von Mecklenburg-Schtverin eine „landesherrliche Constitution", nach wel-cher die Juden für Einländer erklärt und ihnen bis auf die Bekleidung von Staats-ämtern gleiche Rechte mit allen übrigen Landeskindern zugesichert, die Gerichtsbarkeitder Rabbiner und der Eid mors Mlsioo aufgehoben, sowie endlich die Ehe zwischenChristen und Juden gestattet wurde. *) In demselben Jahre wurde von Preußendas (Juden-) Edict vom 11. März 1812 erlassen, aus das wir noch zurückkommenwerden, und endlich 1813 (10. Juni) gewährte auch Baiern seinen jüdischen Staats-angehörigen größere Freiheiten und Rechte als sie bisher genossen hatten.
Entschiedener und bedeutsamer aber traten die Emancipationsgrundsätze undderen Wirkungen in denjenigen deutschen Landen hervor, die durch den Willen desfranzösischen Kaisers entstanden waren und sich in fast directer Abhängigkeit von ihmbefanden. Im Großherzogthum Berg wurde sofort 1807 und im Königreich West-falen am 27. Jan. 1808 die volle bürgerliche und politische Gleichstellung der Judenproclamirt, im letzter» Staate auch alsbald die Berufung von Abgeordneten unddie Einsetzung eines jüdischen Consistoriums nach dem Vorbilde der französischen In-stitutionen angeordnet. Wenn hier die Wirksamkeit des Consistoriums auch in reli-giöser Hinsicht als eine erfolgreiche erscheint, so liegt die Erklärung hiervon offenbarnur in der durch diese Institution momentan gehobenen und verstärkten Wirksamkeitvon Kräften und Bildungselemenken, die bereits lange vor Errichtung dieser Behör-den und vor Gewährung dieser Rechte nach dieser Richtung in Bewegung warenund eine freie Selbstentwickelung vorbereitet hatten. Hier hatte der wohlhabende, fürdie Förderung der Bildung und der Sittlichkeit sowie der Gerechtsame seiner Glau-bensgenossen unermüdlich strebsame Israel Jacobson schon 1801 die treffliche nochjetzt mustergültige Schule zu Seesen errichtet, und als deren Zweck hatte er aus-drücklich die allgemeine Menschenbildung und die Erziehung der jüdischen Jugend zudeutschen Männern und Bürgern neben der Weckung und Befestigung eines freiernund bewußten religiösen Sinns bezeichnet. Hier war Jsaak Herz Samson 1807 demehrenvollen und erfolgreichen Vorbilde seines Schwiegersohns durch Gründung einerFrcischule in Wolfenbüttel gefolgt, die ihre Zöglinge besonders für den Ackerbau, dasHandwerk und die Höherstrebenden für Industrie und Kunst zu bilde» bestimmt war.Auf diesem Boden war auch bereits eine dritte Musterschule (Franzschule) zu Dessauerrichtet worden, welche unter Leitung des I)r. David Fränkel und unter dem Schutzedes Herzogs stand, und gleich den andern beiden auch zahlreiche christliche Zöglingezählte. In diesem Geburtsorte Mendelssohn's wurde von demselben vr. Fränkel auch
*) Die Einsetzung einer jüdischen Staatskirche in Mecklenburg ist von spätern, Datununachdem diese Gerechtsame längst zurückgenommen waren.