Östreich. 761
in Nationalgruppen, Übertragung der meisten Verwaltung-zweige an die Provin-zialrcgicrungen, Auflösung Östreichs in einen Bundesstaat, welcher der Form deSStaatenbundeS merklich näherstand als dem alten einheitlichen Staate, klangen denübrigen Mitgliedern so neu und befremdend, daß sie es vorzogen, noch einige Zeitin zuwartender Unkhätigkeit zuzubringen, als dem durch seine zähe Beharrlichkeit undI unerschrockene Conscquen; gefürchteten Geschichtschreiber Böhmens auf ein völlig un-bekanntes Terrain zu folgen. In diesem Entschlüsse wurden sie durch die öffent-lichen Zustände Wiens, welche die Thätigkeit des Reichstags so häufig ihrer ei-gentlichen Bestimmung entzogen und nach außen richteten, bestärkt. Mayer arbei-tete im Ministerium; Eobbi betheiligte sich an der Verwaltung und Reform der öst-reichischen Medicinalangelcgcnhciteu; Goldmark wurde von den demokratischen Ver-einen vollständig in Anspruch genommen; der vielgeprüfte Smolka endlich, dem dielange Kerkerhaft die Kreuzung der Arme zur unauslöschlichen Gewohnheit gemacht,verhielt sich als Pole zu alle» östreichischen Organisation-planen gänzlich gleichgültig.So kam der October heran, ohne daß das Vcrfassungswerk auch nur einen Schrittsich wciterbewcgt hakte. Palacky hielt seinen Föderationsplan im Portefeuille ver-schlossen, die Andern ließen ihn ungestört daselbst ruhen und gingen ihren besondernGeschäften nach. Eine raschere Förderung hakte der Entwurf der Grundrechte er-fahren. Dieser war noch, solange der Reichstag in Wien weilte, von dem engernComite vollendet, selbst von dem weiter» Ausschuffe berathen und in Einzelheitenabgeändert worden. Denselben aber in Kremsier vor den Reichstag zu bringen, nochjetzt, nachdem Wien gefallen und in Windischgrätz' und Schwarzenberg's Händen dieHauptmacht vereinigt war, seine Bestimmungen durchzuführen oder auch nur zu ver-theidigen, dünkte Allen eine Unmöglichkeit. Der Entwurf wurde demnach von demAusschusse noch einmal berathen und alle radicalen Spitzen und Schärfen unbarm-herzig herausgeschnitten. Darüber ging natürlich eine geraume Zeit, der MonatDecember vorüber. Die Meinung, durch eine mildere Form die Regierung zur Bei-stimmung zu bewegen, zeigte sich aber als arge Täuschung. Kostbare Augenblicke wur-de» vergeudet, während der Hof und das Ministerium gegen alle und jede Grund-rechte unversöhnlich gestimmt blieben.
Am ä. Jan. begann die Berathung der Grundrechte. Unmittelbar nachdemder Berichterstatter des Ausschusses, Abg. Ricger, den Entwurf verlesen, betrat derMinister Stadion die Tribüne, um im Namen der Regierung gegen jede Einmi-schung eines demokratischen Elements in die Verfassung zu protcstircn. Dieses de-mokratische Element glaubte das Ministerium im §. I der Grundrechte zu erblicken,welcher den Ursprung aller Staatsgewalten aus dem Volke behauptete. „Das Mini-sterium muß sich gegen eine Theorie verwahren, unter deren Banner die Straßen zumSchauplatze wilder Ausschweifungen gemacht, das Blut des edel» Grafen Latourvergossen wurde. Das erbliche monarchische Recht -erscheint in der Staatsform derconstitutionellen Monarchie eine heilige und unveräußerliche Quelle der obersten Ge-walt. Es ist innerhalb dieser Staatsform unzulässig, den Ursprung derselben nurfestzustellen und daS Bestehende von einer neuen Bestätigung abhängig zu machen.Das Ministerium wird sich der Thätigkeit des Reichstags nur unter der Voraus-setzung anschließen, daß das konstitutionelle monarchische Princip nicht verletzt unddaS Recht der Krone von der Versammlung nicht in Frage gestellt werde. Eine> Sendung zu diesem Zwecke lag nicht in der Berechtigung der Wähler, und das VolkI in seinem Ncchtsgefühle hat sie nie in dieser Weise aufgefaßt. Das Ministeriumhegt daher die Überzeugung, daß der §. I der Grundrechte: «Alle Gewalt imStaate geht von, Volke aus», nicht gebilligt werde, erklärt aber gleichzeitig, daß esin der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung des Grundsatzes einen Ein-griff in die unwandelbare» Grundlagen des monarchischen Princips erblicken müsse."
Der Eindruck, den diese Eröffnungen auf den Reichstag machten, war außer-ordentlich. Zum ersten male wurde die Abneigung der Regierung gegen die Auf-gabe des Reichstags und die Herstellung einer constitutionellen Verfassung völlig ficht-