Östreich. 757
wendigkeit sprach, die neuen, durch die mangelnde Regel ziemlich verworrenen Ver-hältnisse der Presse, des Gemeindelcbens, der Administration durch die schleunigeHerausgabe von Gesetzen zu ordnen, vollführte das Ministerium unabhängig dieseAufgabe und veröffentlichte rasch aufeinander ein Rekrutirungsgesetz, eine neue Preß-Verordnung und den Entwurf zum neuen Gemcindegesctzc. Durch das erstere wurdedie Militärpflicht auch auf den Adel ausgedehnt, durch den letztern den politischenBehörden ein ausgedehntes Einmischungsrecht in die Gemeindeangclegenheiten ge-währt. Alle diese Verfügungen waren nur provisorischer Natur,, sie waren ihremInhalte nach durchaus ungenügend, sie boten aber der Regierung den Vortheil, daßsie die untern Bcamtenkreise allmälig wieder daran gewöhnten, die Vcrhaltungsbc-fehle ausschließlich vom Ministerium zu erwarten, und daß sie die durch die anhal-tende Unthätigkeit tief gesunkene Autorität der Regierung im hohen Maße stärkten.
Der Reichstag konnte, isolirt und von dem Verfassungsgeschäfte gänzlich inAnspruch genommen, wie er war, den immer weiter greifenden Einfluß des Mini-steriums nicht hindern: er gefiel sich in einem Anfinge von stoischem Muthe darin,den wesentlich reprimircnden Bestrebungen der Regierung die ausgedehntesten Grund-rechte, die liberalsten allgemeinen politischen Anschauungen entgegenzustellen. Daßdas Ministerium weder durch seine Mitglieder noch durch seine bekannter» Anhängersich an der weitern Discussion der Verfassung betheiligte, fiel wol Einzelnen ausund bestärkte dieselben in ihrem Glauben an die wahrscheinliche Vernichtung des Ver-fassungöwcrkes durch einen Generalact; die Majorität des Reichstags jedoch schöpfteaus dem raschen Vorgehen der Arbeiten, aus der großen Einstimmigkeit der Ver-sammlung in den meisten Beschlüssen neuen Muth. Friedliche Tage genoß derReichstag bei der fernern Berathung der Grundrechte. Kaum hatte der Bericht-erstatter des Verfassungsaußschusses den betreffenden Paragraphen verlesen, so erklärteder Präsident, daß sich kein Redner gegen den Antrag eingeschrieben habe. Die fürdie Annahme desselben sprechen wollten, verzichteten der Mehrzahl nach auf dasWort, und mit Sturmesschnelle wurde abgestimmt und die Annahme des Paragraphendecretirk. Auf diese Art erhielt das östreichische Volk die Freiheil der Person ge-währleistet, ein öffentliches und mündliches Gerichtsverfahren mit Geschworenen, dieUnverletzlichkeit des Hausrechts, das Briefgeheimniß, das freie Petitionsrecht, die Frei-zügigkeit (in Östreich für die zahlreiche jüdische Bevölkerung von großer prakti-schen Wichtigkeit), daS Versammlungs- und Vereinsrecht im Laufe weniger Tagegarantirt. Auch die Todesstrafe wurde (mit 197 gegen 106 Stimmen) abgeschafft,und zwar nicht blos für politische Verbrechen, wie es der Entwurf der Grundrechtebeantragte, sondern unbedingt und für alle Fälle. Die Erklärung für diese auf-fallende Milde hat man in der entsetzenerregenden Fülle von Todesurtheilen zusuchen, mit welchen Fürst Windischgrätz sein Regiment in Wien und in Ungarneingeweiht hatte. Des Fürsten Handhabung des juv gl-illii hatte selbst die eifrig-sten Anhänger des Alten so blutscheu gemacht, daß gerade sie mit dem größtenEifer die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe bcvorworteten, weniger weil dieselbeihren Rechtsgrundsätzen widersprach, als weil sie darin die erwünschte Gelegenheitfanden, gegen das grause Verfahren der Militärgerichte zu protestircn. Aus die-sem Grunde wurde auch Schuselka's Antrag auf die sofortige Sistirung aller Todes-urtheile mit Hinweisung auf die „gewiß nahe bevorstehende allgemeine Amnestie"mit großem Beifall begrüßt und ohne Widerspruch als „dringlich" anerkannt.Zum Beschlusse wurde freilich der Antrag bei der nur kurzen Frist, welche demReichstage selbst noch gegönnt war, nicht erhoben.
In der zweiten Hälfte des Februar schritt der Reichstag zur Berathung derKirchenfrage. Im Vorgefühle des heißen Kampfes, der bei ihrer Verhandlung aus-brechen werde, setzte die Versammlung die Debatten über die Grundrechte einigeTage aus, um in den Clubs die Sache reiflicher zu überlege» und womöglich alleschroffen Gegensätze in der Auffassung der kirchlichen Verhältnisse abzuschleifen.Solche waren in großer Zahl vorhanden, und dabei erschien die Aussicht sehr gering,