Band 
Zehnter Band.
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756 Ostreich.

Gültigkeit der Grundrechte bezüglich des stehenden Heeres. Es gelang ihm auch zuLein Theile des Paragraphen, welcher Ausländer vom Eintritte in den Civildienstund der Volkswchr ausschloß, den Zusah durchzubringen: „Ausnahmen werdendurch ein besonderes Geseh bestimmt"; aber der Adel und alle erblichen Titel sielenmit auffallend großer Majorität. In dieser Hinsicht lautete der Neichstagsbeschluß:„Alle Standesvorrechte sind abgeschafft; der Adel wird vom Staate weder verliehen !noch anerkannt; keine Auszeichnung ist vererblich." Vom 11. bis zum 17. Jan.hatten die Verhandlungen gewährt, zahlreiche Redner das Für und Gegen erörtert.

Eine prunkvolle Rhetorik nahmen die Gegner des Adels zu. Hülfe, um ihrVerdammungsurtheil gegen einen Stand durchzuführen, welcher in Ostreich kräftigerehistorische Wurzeln und in seinen Vermögensverhältnissen eine festere Basis besitzt,als in allen übrigen Staaten des Comments, und um Titel und Auszeichnungen füralle Zukunft zu verpönen, welche dem Bürger so wenig gehässig waren, daß es alsgute Sitte galt, sie jedem anständigen Menschen freiwillig zu schenken und jedenNamen in der Gesellschaft zu „vonisiren". Der Abgeordnete Machalski hatte unbe-stritten Recht, wenn er in Bezug auf Galizien ausführte, daß hier der Adel aufseinen Stand keinen Werth lege und derselbe bei dem Mangel an Fideicommiffcn, beider Gleichheit aller Adeligen untereinander, bei ihrer endlosen Zahl und bei der Dege-neration der öffentlichen Zustände in Polen nimmermehr ein lebensfähiges politischesInstitut bilden könne. Die Rechtsgeschichte wird ihm dafür Dank wissen, daß erdie verhältnißmäßig noch wenig bekannte Thatsache von dem späten Import desAdels als Standes in die slawischen Länder auch für Polen bestätigte und bewies.Daraus folgte aber noch keineswegs die sieche Hinfälligkeit des östreichischen Adelsüberhaupt und weiter die Nothwendigkeit seiner Abschaffung; daraus folgte nur,was bei jeder wichtigern organischen Frage bemerkt werden konnte, daß fast jedeöstreichische Provinz ihre eigenthümliche, abgeschlossene Lebenssphäre besitze und nichtsschwieriger sei, als über diese zahllosen Sonderheiten hinaus zu allgemein gültigen An-schauungen sich zu erheben. Auch diesmal fand das conservative Centrum in demAbgeordneten Helfert seinen besten Vertheidiger. Die Worte, welche er dem Reichs-tage entgegcnschleudcrte: „Wollen Sie ein Gesetz geben, dem die Wirklichkeit nichtgehorchen wird, so dccretiren sie die Abschaffung des Adels. Solange Sie mirnicht beweisen, daß unsere Verhältnisse sich nach den Grundrechten richten werden,solange werde ich darauf bestehen, daß unsere Grundrechte sich nach den Verhält-nissen richten sollen" -— diese Worte, so warnend sie auch klangen, blieben unge-hört. Die radicale Stimmung, zu welcher sich der Reichstag bei allen theoretischenFragen emporschwang (bei praktischen Fragen zeigten sich die politischen Überzeugun-gen lange nicht so vorgerückt und klugen, zeitgemäßen Bedenken viel zugänglicher),verlangte ein Opfer. Der Adel fiel, aber nur innerhalb der engbcgrenzken Neichs-tagsräume; außerhalb Kremsier gab es Niemand, welcher die Nichtigkeit des Be-schlusses nicht eingesehen und die aus der Haltung der Versammlung in dieser nurvielfach verletzenden, durchaus nicht drängenden Angelegenheit die traurigsten Folgenfür jene geahnt hätte. Darin zeigte sich das Unheilvolle der Verbannung der erste»politischen Körperschaft in die abgelegene hanakische Landschaft, des gezwungen idylli-schen Aufenthalts im Kreise der Meierhöfe und Pferdemärkte, daß die herrschende öffent-liche Meinung zu den Mitgliedern der Versammlung beinahe gar nicht drang und diese,die Niemand sahen und hörten als sich selbst, und in ihren Hoffnungen und An-schauungen keine Wandlung gewahrten, dem Wahne sich Hingaben, auch ringsherumsei keine Veränderung eingetreten, und eS lebe das ganze Volk noch in der sieges-trunkenen Stimmung des Jahres 1848. Es fühlte sich aber das Volk von denpolitischen Bewegungen bereits ermüdet, und die höher» Classen zeigten sich wenigstensgleichgültig gegen alle Vorgänge in Kremsier. Daß sich auch in den RegierungskreisenVieles geändert, konnte der Reichstag nicht allein aus dem Tone, in welchem dieInterpellationen beantwortet wurden, sondern auch aus der gesteigerten legislativenThätigkeit des Ministeriums erkennen. Während der Reichstag nur von der Noth-