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Eilfter Band.
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310 Östreich.

stellung und das Sprunghafte in der Entwickelung der Verwaltungszustände. Auchdie stetige Rücksichtnahme auf die herrschenden politischen Verhältnisse wirkte im hohenGrade ungünstig. Stadion's Plan war unter der Voraussetzung, daß die März-verfassung demnächst in das Leben trete, ausgearbeitet worden. Seine Bestimmungenerwiesen sich unbrauchbar, sobald diese Voraussetzung fortfiel. Bach's Veränderungenbezogen sich bereits auf die Wiederherstellung der absoluten Monarchie; da sie sichaber an die Stadion'schen Entwürfe anlehnten und diese anfangs nur modificirtc», nichtgänzlich beseitigten, so ging das organische Gepräge verloren.. Dies galt zumeist vondem Gemeindegesetze, welches Stadion mit dem Motto: „Die freie Gemeinde istdie Grundlage des freien Staates", herausgab und in liberalster Weise regelte. DieÖffentlichkeit der Verhandlungen bildete die Bedingung der Gültigkeit der Gemeinde-beschlüsse, die Gebahruug mit dem Gemeindcvermögen war ziemlich frei, die Local-polizei ebenfalls den Gemeinden ohne Einschränkung überwiesen. Über den Ortsgemeindenstanden in weiterer Überordnung die Bezirksgemeinden, welche wieder zu Kreisgemeindenzusammenwuchsen. Der Landtag endlich vertrat sämmtliche Gemeinden der Provinzund stellte gewissermaßen die versammelte Laudesgemeinde vor. Die locale Gesetzgebungblieb der Autonomie dieser verschiedenen Gcmeindestufen je nach Bedürfniß zugewiesen,die Competenz des Reichstags nur auf allgemeine Gesetzfragen beschränkt. Diese Ge-meindeordnung, in lebendigem Geiste durchgeführt, mit dem gleichen Vertrauen auf-genommen wie sie gegeben, durfte für sich aller in den letzten Jahren gebrachtenOpfer werth gelten. Desto trauriger war die schon nach wenigen Monaten gewon-nene Überzeugung, daß sie nur in einem Zerrbilde zur Verwirklichung kommen könne.Daran trug zunächst der Starrsinn und die Beschränktheit der ländlichen Bevölke-rung die Schuld. Das Ministerium hatte die Vereinigung mchrer Dörfer zur Bil-dung einer Ortsgemeindc empfohlen. Es machte darauf aufmerksam, daß zu kleineGemeinden einer gänzlichen Ohnmacht preisgegeben seien, unnütze Mehrausgaben fürdie Verwaltung bedingen, aus Mangel an einer hinreichenden Zahl befähigter Per-sönlichkeiten und an ausgiebigem materiellem Vermögen zugrunde gehen müssen-Die Bauern witterten hinter dieser Empfehlung das heimliche Verlangen, daß diealten Dominien beisammenblieben; sie fürchteten die Wiederkehr des ehemaligen herr-schaftlichen Einflusses, wenn der Besitzstand noch irgendein gemeinsames Band aus-wiese, und zersplitterten nach Möglichkeit die Einzelgemeindcn. Die Folge davon wardie stetige Klage über unerschwingliche Gemcindelastcn. ein Mangel an geeigneten Ge-meindevorstehern, Gleichgültigkeit gegen das ganze in der ersten Anlage so vielver-sprechende Institut. Der andere Grund des raschen Verfalls dieser Gemeinderefori"lag darr», daß auf Stadion'S Befehl die alten, sogenannten vormärzlichen Behörde"die Constituirung der Gemeinden leiten, der ländlichen Bevölkerung thätig und rathe"^zur Seite gehen mußten. Diesen war natürlich eine solche Reform, welche d>rBcamtcnherrschaft so sehr beeinträchtigte, ein Gräuel, .und sie hinderten dieselbe, theilsaus Widerwillen, theils auch wol aus Unkenntniß, in mannichfacher Weise.

Zelt verging, ohne daß in der Gemeindcorganisation irgendein erheblicher Schs'^gethan worden wäre, und als die alten politischen Behörden ihre Thätigkeit ei"'stellten, mußte natürlich auch die Verwirklichung dxr Gemeindeordnung aufgescho^"bleiben, bis die neuen administrativen Regicrungsorgane ihre Wirksamkeit eröffnete"'Dies geschah am 1. Jan. 1850. Die neuen politischen Ämter verschlimmertenverdarben vollends die Angelegenheit. Gewöhnlich aus wcitcntlcgenen Gegenden "den neuen Amtssitz versetzt, nicht im geringsten mit den Localverhältnissen vertragwußten sie den Gemeinden weder zu rathen noch zu helfen. Noch war die Org"'sation der Ortsgemeinden nicht vollendet, als schon die Absicht deS Ministeriums,den Bezirks, und Kreisgemeinden Umgang zu nehmen, verlautete. Des Schutzes d>elübergeordneten Körperschaften beraubt, konnten schon die Ortsgcmeindeii nicht fortlebe 'In der Regel zu einer winzigen Ausdehnung zusammengeschrumpft, fehlte denselben atalle innere Kraft. Wie konnte es unter solchen Umständen anders kommen, alsdie Gemeinde selbst in der neuen Constitulion eine bloße drückende Last erblickte und