Östreich. 339
Die Aufhebung der Märzverfassung.
Der Rückblick aus die östreichischen Zustände seit der Auflösung des krcnisiererReichstags gewährt ein eigenthümliches Schauspiel. Wir sehen die Regierung ausden schweren innern Kämpfen zu neuer Macht wieder emporsteigen, das äußere An-sehen des Staates gewachsen, seine deutsche Politik siegreich, die innere Administra-tion in ihrem Mechanismus gegen die alte Zeit wesentlich verbessert, auch die ma-teriellen Kräfte des Staates, seine Einnahmsqucllen vermehrt. Alles verspricht einegedeihliche Entwickelung und belebt die Hoffnungen der Vatcrlandsfreunde. NurEins will nicht leben und nicht gedeihen, bleibt ein todter Buchstabe und er-wirbt sich keine Freunde. Das ist die Märzverfassung. Obschon das Ministeriumeine geraume Zeit hindurch mit ernstem Sinne die Aufrechthalkung derselben an-strebte, und später die Opposition der Liberalen gegen sie verstummte, brachte sie esdennoch zu keinem wahren Dasein. Es fehlte das Vertrauen auf ihre Wirksamkeit,der Glaube an ihre Dauer. Kaum war sie erlassen, so regte sich auch schon dieFurcht, die Regierung denke an die Zurücknahme der Verfassung, und heftete sichder Argwohn an jede Maßregel des Ministeriums. Zuerst wies man auf das be-harrliche Schweigen desselben hinsichtlich der Ausführung der Verfassungsbestimmun-gen, auf die verzögerte Veröffentlichung der Landesstatute hin. Als diese endlich imJahre 1850 erschienen, da fand man in ihrem Inhalte hinreichenden Grund, dieaufrichtige Verfassungstreue der Regierung zu bezweifeln. Regelmäßig wiederholtenstch die Gerüchte von der bevorstehenden Aufhebung der Consticution; kein Minister-Wechsel wurde vorgenommen, ohne daß sich daran die Versicherung naher Verände-rungen in dem Verfassungswesen knüpfte. Doch blieb es bis tief in das Jahr 1850bei den bloßen Gerüchten, bei der subjektiven Furcht. Das Ministerium gab bis da-hin keinen begründeten Anlaß, seine Absicht, in konstitutioneller Weise vorzugehen,-u bezweifeln: im Gegentheile konnte nian namentlich in den Berichten und Vor-schlägen des Finanzministers stets die Hinweisung auf den künftigen Reichstag lesen,Welchem allein die definitive Regelung der Geldverhältnisse zukomme. Daß die Ver-fassung noch immer nicht in das Leben trat, durfte man wol mit der Nothwendig-keit, zuerst die Provinzen zu beruhigen und die Staatsmaschine in Gang zu brin-gen, entschuldigen.
Den ersten gewichtigen Stein gegen die Verfassung schleuderte ein Major undkaiserlicher Adjutant, Namens Babarczy. Derselbe ließ im September 1850 unterdem Titel „Bekenntnisse eines Soldaten" eine Schrift gegen die Verfassung druckenUnd in den höchsten Kreisen vertheilen, welche an Maßlosigkeit der Leidenschaft,»n Roheit der Form mit den ärgsten revolutionären Brandschristen wetteifern konnte.Anfangs als,Manuskript behandelt und verbreitet, gewann sie bald den Weg inEine weitere Öffentlichkeit und erfüllte die gebildeten Kreise der Gesellschaft mit stau-Uender Bcsremdung. Solche Schmähungen gegen den Kaiser Ferdinand und diet-verbrecherischen" Minister, eine so offene Auflehnung gegen die bestehende, im»ahneneide beschworen? Verfassung, ein so ungeschminkter Aufruf zur Reaction:durfte dieser in der unmittelbaren Nähe des Monarchen ohne Rüge seinen Ursprungswhmen? und sollte diesmal das sonst so arg verpönte Politisiern eines MilitärsMafios bleiben? Diese Fragen wurden von allen Journalen, auch den regierungs-weundlichen aufgeworfen, von allen die Bestrafung des Verfassers gefedert. In derAat ließ die Staatsanwaltschaft die im Buchhandel vorhandenen Exemplare derSchrift mit Beschlag belegen, und machte Miene, als wolle sie die gerichtliche Ver-ätzung des Majors Babarczy einleiten. Es kam aber niemals zu dem Processe selbst.Ebenso wenig erhielt das Gerücht, Babarczy sei auf Andringen des MinisterrathS^>s dem Gefolge des Kaisers entfernt und in ein siebenbürgischcs Regiment verseht"wrden, die officiellc Bestätigung. Man gewann so die Überzeugung, daß AngriffeTEtze» die Verfassung geringere Gefahren für den Autor zur Folge hätten als ihre allzuvEige Vertheidigung. Doch nicht blos die beginnende Abneigung gegen* die Constiru-