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Eilfter Band.
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342 Östreich.

als einen bloßen Übergangszustand, und formulirkc als Aufgabe der Gegenwart, die Er-gebnisse der neuen Verwaltüngssormcn zu sammeln, zu prüfen und der Zukunft als Mate-rial zu bieten. „Sie bedeuten nichts Fertiges, Unwandelbares, genug, daß sie die Zu-kunft nicht bloßstellen und den Stempel der Entwickclungsfähigkcit an der Stirn tragen."

Die Bedeutung dieser gehcinmißvolleu Worte brachte der 26. August. An die-sem Tage veröffentlichte die „Wiener Zeitung" drei kaiserliche Befehle. Der erste er-läuterte die „dermalen einer gesetzlichen Deutlichkeit und jeder genauen Bezeichnungermangelnde Ministerverantwortlichkeit" dahin, daß er die Verantwortlichkeit des Mi-nisteriums aufhob. Der zweite hob jede innere Verbindung zwischen dem Neichs-rathe und dem Miuisterrathe auf und decretirte: „Der Reichsrath ist von nun annur als mein Rath und als Rath der Krone anzusehen. Die Gesetzentwürfe dür-fen nicht mehr von dem Ministerium an den Reichsrath um sein Gutachten geleitetwerden, sondern sind stets au mich zu richten." Das dritte an den Ministerpräsi-denten und den Rcichsrathpräsidenten gerichtete Cabinetsschrciben war das wichtigste:„Als unmittelbare Folge der Beschlüsse, welche ich über die politische Stellung mei-nes Ministeriums gefaßt habe, finde ich es ebenso nothwendig als dringend, dieFrage über den Bestand und die Möglichkeit der Vollziehung der Verfassuug vorn4. März in reise und eindringende Erwägung zu ziehen. Bei Erörterung dieserFrage ist das Princip und der Zweck der Aufrechthaltung aller Bedingungen dermonarchischen Gestaltung und der staatlichen Einheit meines Reiches unvcrrückt imAuge zu behalten und als unabweisbare Grundlage aller Arbeiten anzusehen."

Wenn noch Jemand über die Tragweite dieser kaiserlichen Beschlüsse in Zwei-fel sein konnte, so fand er in einer Circulardepesche des Fürsten Schwarzcubcrg a»alle auswärtigen Gesandtschaften eine ausreichende Belehrung. Man habe es, er-klärte die Depesche, bei der Auflösung des kremsierer Reichstags für das Dring-lichste erkannt, ein Terrain zu finden, auf welchem man die Einheit und Untrenn-barkeit des Reiches und die Autorität des Thrones wiederaufbaue» könnte; manhabe eine einheitliche Verfassung für dieses Terrain gehalten, und deshalb habe Se.Majestät sich entschlossen, das Patent vom 4. März 1X49 zu erlassen. Mau erman-gelte jedoch, lautete die Depesche weiter, der Zeit, um die Eruudpriucipien, auf wel-chen diese Verfassung beruhen sollte, zu prüfe», zu sichten und in ein richtiges Maßnebcneinanderzusetzen. Man entlehnte diese Principien den Constitutionen, welche i»andern europäischen Staaten bestanden, und die Acte vom 4. März wurde dadurchrecht eigentlich eine Nachbildung (uns cwlc>uo) nach fremden Mustern. Ein solches Werkkonnte keinen Erfolg haben, und hat ihn auch nicht gehabt. Man erkannte baldund allseitig die Gebrechen und Unzulänglichkeit dieser Acte und gewann die Über-zeugung, daß ihre Durchführung die Monarchie den größten Gefahre» aussetze»würde. Der Monarch hat darum der allgemeinen Ungewißheit ein Ziel setzen wollen, indem er die Fictiou, welche die Verfassung vom 4. März unterhielt, aufhöre»ließ, die Reihe der provisorischen Maßregel», welche dieselbe begleiteten, abschloß u»ddie Entscheidung der Frage wieder zum Throne, dem sie ausschließlich angehört, ftnrückführte. Der Kaiser, welcher freiwillig das Patent vom 4. Mär; erließ, hat fi^in Bezug aus dasselbe niemals, ivAcr durch einen Eid, noch durch eine Conccsfio"oder Hintangabe seiner kaiserlichen Autorität gebunden; er ist also auch nicht ver-pflichtet, den Buchstaben jener Verfassung aufrechtzuerhalten. Schließlich versichertFürst Schwarzeuberg, daß der Kaiser keineswegs eine Reaction durchführen wollt/sondern einzig und allein die Absicht habe, eine streng und vollkommen loyale 3!^°gicrungsform einzuführen.

Als ein äußeres Symbol des über die Revolution errungenen Sieges möchtes gelten, daß ihr erstes Opfer, der greise Fürst Mcttcrnich, sowol vom Kaiser irwtwie vom Ministerpräsidenten die Einladung erhielt, seinen Wohnsitz wieder in V-»»aufzuschlagen. Nahm Mcttcrnich auch an den Staatsgeschäften keinen unmittelbare'Antheil mehr, so bewies doch seine Gegenwart, daß sich die Regierung von al"Anschauungen der Nevolutiouspcriodc losgesagt hatte.