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Eilfter Band.
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Das heutige Credit- und Bankwesen.

im Jahre 1849 von England nnd Östreich vergleichen, so fallen dort, auf den Kopfrcpartirt 11,77 und in Östreich nur 1,ss Gulden; im Jahre 1818 in Holland11,-22 Gulden und in Dänemark nur 2,s Gulden. Dennoch tragen ohne Frage Eng-land und Holland ihre Zinscnlast ohne Vergleich leichter als Östreich und Dänemark.

Endlich wird in unserer Zeit darauf aufmerksam gemacht werden dürfen, daßdie Staatsschuldcnlast durch das Sinken dcS Geldpreises an Druck etwas verliert.Allem Anschein nach stellt sich dieses Sinken doch als beträchtlicher heraus, als manes nach Überwindung des ersten Eindrucks wieder annehmen zu dürfen glaubte. Beiallcdem darf man sich keine Illusion über die Schwere des Druckes übcrhauvt machen,welchen die Schuldenlast der europäischen Staaten den Steuerpflichtigen auferlegt-In dem für 1856 promulgirte» Budget Frankreichs beträgt von der Eesamntt-ausgabc von 1,598,286528 Francs die Verzinsung der öffentlichen Schuld nichtweniger als 151,150851 Francs. Das englische Budget für 1855 zeigt bei einetGesammtausgabe von 80,900000 Pfund Sterling eine Ausgabe von 29,700000Pfund Sterling für Verzinsung der Landesschuld. Die Gesammtschuld selbst abcbauf die Zahl der Einwohner rcpartirt, zeigte schon für den Anfang des Jahres 185-'pro Kopf in Sardinien 51,2» Francs, in Preußen 55, in Nußland 58,?7, in Öftre!»!79, in Belgien 155,28, in Frankreich 116,»4, in Portugal 160,L, in Spanien 105/-,in England 696,42 und in Holland 812,so Francs. Und das ist sicherlich eine n't'nig ermuthigcndc Thatsache, daß fast alle Staaten, welche einmal in das Schulde»'machen hineingcrathen sind, in den ruhigen Zeiten des Friedens und der gewoh»'liehen Sachlage bei weitem nicht soviel an Schulden abgetragen haben, als der A»'wachs betrug, zu dem man sich in kritischen Jahren genöthigt sah.

Wir haben es schon in unserer Eingangsbctrachtung über den öffentlichen Ercd>ausgesprochen, in wie entgegengesetzter Weise man die Wirkungen der Staats'anleihen und Staatsschulden aufgefaßt hat. Die Hauptgrundlagcn für ein richtig^Urtheil kann man in folgende Sähe zusammenfassen: Auch der Skaatscredit bleie

Credit, wie die Staatsschulden nichts Anderes als Schulden sind. Wir müff^deshalb im Allgemeinen unbedingt auch hier gelten lassen, was oben von den »''

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mittelbaren, directen Wirkungen und Kräften des Credits überhaupt gesagt ist,

es auch hier anerkennen, daß Schulden übernommene Zahlungsverbindlichkcitcn ^deren Ncalisirung der Zukunft zugewiesen wird. Staatsanleihen machen es mögs^Einnahmen der Zukunft für den gegenwärtigen Bedarf zu anticipiren und diezahlung einer für den Augenblick nothwendigen sehr großen Summe auf die

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kraft vieler Jahre zu vertheilen. Wenn wir Zwangsanleihen, welche unter de^,

tischen Regierungen auch 8ub lituln „patriotische, freiwillige Gaben" erhoben wef^

können, hier von der Betrachtung ausschließen, so werden die Anleihen das

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da hinwcgnchmen, wo es am besten entbehrt werden kann. Doch bleiben sie

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lieh unbedingt eine Last, die der Staat den Angehörigen aufbürdet, und diese dr»» --

Last sollte sich daber entweder verwerthen oder doch unabweisbar sein. Anlcihst!

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Kriegsnöthcn u. dcrgl. sind in der Regel unvermeidlich, da die ganze Last, ist

sie auf einmal der lebenden Generation auferlegt, diese erdrücke» müßte,es durchaus angemessen, daß die Anleihe in aller Form die früher übliche "'zagtdüng von List und Gewaltthat zur Herbeischaffung von Geld und Mitteln

hat; wie man denn überhaupt selbst für die schwebende Schuld unbedingt

willige Anleihe dem erzwungenen Borgen, z. B. durch Suspcndirimg der §»

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zahlungcn an bedürftige Beamte oder durch Einstellung der Löhnungszah"die Soldaten, vorziehen sollte. Bei den Anleihen zur Herstellung dertion nach unmäßigen Papiergcldausgabcn, sowie bei den Anleihen zu >»0 i

Zinsfuß für Ablösung drückenderer Schulden, kommen in erster Linie cige'ü^r-die frühern Maßregeln in Bewacht, welche diese billigungswerthen Opera"»» .^llt ,anlaßt haben. Die Frage, was einen jener kritischen Ausnahme- I

bildet, wird streng z„ behandeln sein. Auch der Staat soll, wie der P"» !

halt, auf eine Reihe von außergewöhnlichen Eventualitäten sich als auf etwa ^

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