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Daö heutige Credit- und Bankwesen.
Versicherungsgesellschaften, insbesondere die Lebensversicherungsinstitute, welche fürdas jährliche Hingeben gewisser Beträge, Prämien, die Erlangung einer bestimmtesCapitalsumme bei dem Todesfall des Einlegers für die Hinterbliebenen stipulires,müssen in. Allgemeinen den Witwen- und Waisenpensionskassen (deren hier gleich'falls Erwähnung geschehen muß) zur Seite gestellt werden, nur daß es sich bei ihnesum die Erlangung einer Capitalsumme, bei den letztem dagegen um einen Renten',genuß handelt. Im Allgemeinen jedoch beruhen die Versicherungsanstalten auf der iIdee, durch Ansammlung kleiner Capitalbcträge vieler Einzelnen die vernichtende Wir' §kung eines Unglücksfalls von demjenigen unter allen Thcilnchmern abzuhalten, der jallein von demselben betroffen wird: es ist eine Association der CapilalersparnissrAller zur Sammlung des für Einzelne unter ihnen nothwendig gewordenen Ven -brauchscapitals. Dieser Gedanke bleibt im Grunde genommen für die beiden Haupt'arten von Versicherungsinstituten bestehen:- für die Institute mit „fester Prämie'wie für die „auf Gegenseitigkeit" gegründeten, nur daß bei den erstem auch ei>'Gcwerbsintcresse der „Actionäre" zum Vorschein kommt, welches bei letztem au§'geschlossen bleiben soll. ,
Mit keiner der erwähnten Einrichtungen zu Gunsten der Capitalsammlung fällb >streng genommen, die Erleichterung zusammen, welche allen Denjenigen geboth!wird, die Capitalbeträge zinstragend machen wollen, welche sie nur für kurze Fristdisponibel haben, oder die ihnen „todt" liegen, weil sie für ihre laufenden Ausg"'den bestimmte Summe» zu eventueller Bereitschaft vorräthig halten müssen. Ab**für die Besprechung dieses Verhältnisses wird sich weiter unten eine passendere Stell*bieten. Es wird kaum der nochmaligen Erwähnung bedürfen, daß man in allendiesen Einrichtungen für Erleichterung und Vervielfältigung der Capitalsparung auchMittel zu Gunsten der Capitalverleihung zu erkennen hat, welche sich die sogenanwtcn Creditinstitute der Neuzeit zum nächsten Zwecke setzen. Selbst die Versicherung*'gesellschaften, welche auf strenge Gegenseitigkeit gegründet sind, stellen dem von eine*Capitalvernichtung Betroffenen sofort ein sonst vielleicht schwer oder gar nicht i"erlangendes Capital zur freien Disposition, woneben noch ihre volkswirthschaftlicst*Hauptwirkung, die Sicherung des Credits für die Assecurirten, besonders hier h**'vorzuheben ist. Und ganz im Allgemeinen kommt es ja natürlich dem Capital'dürfniß der Creditbegehrenden um so zweifelloser zugute, daß auf jenen vielfältig*'Wegen die Capitalersparung selbst bei dem Ärmsten angeregt wird, weil ja eben ""die zinstragende Verwendung des aus kleinen Quellen zusammengeflossenen CaP>^,,die Reize zur Capitalersparung stellen kann. Man kommt dem Creditbcgchren n>^nur entgegen, man sucht es auf, und wenn es gar nicht gefühlt wird, soman es selbst zu wecken. Sobald Capital reichlich erspart wird, ist der Creditbegs^ein ganz nothwendiges Erfoderniß für die Gesellschaft. Dies bleibt sicherlich *'!^Wahrheit, auch wenn man in unserer Zeit bei allen jenen Creditinflituten, durch w*'*^man die Segnungen der Capitalkraft auszugießen bestrebt ist, hauptsächlichnur an das Wohl Derjenigen denkt, welche demnächst als Schuldner figurirenDer nächste Zweck aller unserer Creditanstaltcn wird in die Intervention gesetztden müssen, durch welche von Seiten einer Anstalt mit umfassenden Mitteln undgemeiner Controle gegen die schlimmen Wirkungen der Jsolirung eines Capitalbck^ligen Hülfe geboten werden soll. Die Creditanstalt tritt als Mittler zwischen "einzelnen Crcditbegehrenden und Kreditgebenden auf, und man kann sagen, t>ap ' §alle verschiedenen Kreise von Credilbedürfligen sich im Laufe der Zeit auch best" ^Creditinstitute eingestellt haben, wenn sie auch nicht in jedem einzelnen Land* .Stunde zusammen vorgefunden werden. Selbst die creditbedürskigcn Staatsreg'* ^gen haben sich gegen Enheilung von Privilegien, Monopolen und Not,brecht*"den Landesbanken eine solche Rückflucht zu verschaffen gewußt. Im Übrig*" ^der Stand der Grundeigenthümer, der Gewerbtreibenden und der Handelsleutebesondern Creditanstaltcn verlangt, welche den speciellen Verhältnissen und B*nisten je ihres Erwerbszweigs besondere Rücksicht widmen, wie man denn auch