Band 
Eilfter Band.
Seite
469
JPEG-Download
 

>e

Deutschland. 469

des Bundes. Baiern erklärte sich in der Schlußconferenz noch außer Stande, sichüber die Borlagen der preußischen Regierung auszusprechen; Sachsen und Hannoveracceptirten zwar diese Vorlagen und erkannten sie gegenseitig als rechtsvcrbindendan. aber beide thaten es doch nur unter ausdrücklicher Hinweisung auf ihre in denfrühern Protokollen niedergelegten Ansichten und Verwahrungen und mit unzwei-deutigem Vorbehalt in Betreff des Umfangs des Bundes und des Verhältnisseszn Östreich. Hannover verflocht sogar in seinen Vorbehalt eine entschieden ungün-stige Kritik des Verfassungsentwurfs, welcher seinen Ansichten nach den BedürfnissenDeutschlands keineswegs genüge, und behielt sich neue Verhandlungen vor, falls die-ser Versuch zu nichts,, als zur Herstellung eines nord - und mitteldeutschen Bundesführen sollte. Mit Ostreich ruhten die Verhandlungen. Preußen hatte versuchtüber die zwischen dem Kaiserstaatc und dem neuen Bnndesstaate abzuschließende Unionein Abkommen einzuleiten, erhielt aber eine ablehnende Antwort. Die Anbahnungeiner solchen Verbindung, äußerte Preußen in den Konferenzen der Maiverbündeken,fei die Sache Ostreichs gewesen, Preußens Sache aber sei es seht nur, die fernernAnträge Ostreichs abzuwarten. Die Zeit der nebelhaften Gedanken und des soge-nannten Vvrschwebens sei vorbei: es müsse nach klarer Einsicht „und Entschiedenheitrasch gehandelt werden, und Preußen sei dazu mit und ohne Östreich entschlossen.

Das Bündniß der drei Königreiche selbst berief sich auf den 1l. Artikel derDlindcsacte, und bezeichnete als seinen Zweck die Erhaltung der äußern und innernSicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnendeutschen Staaten. Der Beitritt sollte allen Gliedern des Deutschen Bundes offen-stehen, jedes Glied durch den Beitritt das Recht auf die Hülfe des Bundes erlan-gen. Preußen sollte die Oberleitung „der zur Erreichung des Zweckes dieses Bünd-nisses zu ergreifenden Maßregeln" übernehmen. Ein Verwaltungsrath der Verbün-deten sollte einstweilen gebildet werden, um die Geschäfte zu berathen, Beschwerdenö» erledigen, Gutachten über die zu vollziehenden Beschlüsse abzugeben, die Vcrhand-"ng zwischen Preußen und den verbündeten Regierungen zu vermitteln, 'hauptsäch->ch aber den Beitritt neuer Mitglieder, die etwa zu leistende Bundcshülfe, die Maß-regeln zur Berufung deS Reichstags zu berathen und darüber Entschließungen zufassen. Die Leitung der diplomatischen Verhandlungen wie der militärischen Opera-tionen blieb natürlich der Krone Preußen überlassen. „Um den ernsten Willen zubethätigen, die Verhältnisse Deutschlands in Zukunft nach den Bedürfnissen der Zeitund den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu ordnen, verpflichten sich ferner die Verbün-dt «en, dem deutschen Volke eine Verfassung nach Maßgabe des unter ihnen ver-n>« Abarten und dem Vertrage anzuschließenden Entwurfs zu gewähren-" Dieser Ent-stst" nebst dem Wahlgesetz einer lediglich zu diesem Zwecke zu berufenden^chstagsvcrsammlung vorgelegt, auch ein provisorisches Bundesschiedsgericht berufene>> erden, deren Sitz man nach Erfurt verlegte.

. Der Verfassungscntwurf, der dem Bündnisse angeschlossen war und durcho h" Rundschreiben des preußischen Ministerpräsidenten (vvm 28. Mai) an sämmtliche?e- Regierungen versandt ward, sollte, wie dies Rundschreiben sagte, der deut-

id dv ' .Ration gewähren, was sie seit längerer Zeit schmerzlich entbehre, was sie

tU Unk 'h"n Regierungen zu fodern berechtigt sei: dem Auslande gegenüber Einheit

N' he'tl'^a^' im Innern bei gesichertem Fortbestände aller einzelnen Glieder die ein-

ie> habEntwickelung der gemeinsamen Interessen »nd nationalen Bedürfnisse. Man

»' ^nun die von der Nationalversammlung entworfene Reichsversassung nicht an-

B weil sie über die wahren und heilsamen Anfodcrungen eines kräftigen Bun-

ei' bolj.'s^s hinausgegriffen und in ihrer aus den Kämpfen und Zugeständnissen der

nS Parteien hcrvorgegangenen Gestalt die wesentlichsten Bürgschaften ent-

„ auf welchen der rechtliche und geordnete Zustand jedes Staatswesens beruhe.

^ sttzte .^bings enthielt der Entwurf, wie ihn Preußen seinen Verbündeten vor-

uß sich l,/iue Reihe nicht unwesentlicher Abweichungen von dem frankfurter Werk, die

' 'o ziemlich alle auf den dopvcleen Gesichtspunkt zurückführen ließen: die Regie-