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Deutschland.
krauen in die Standhaftigkrit der drei Regierungen nicht besonders groß war. Esira! überhaupt das schiefe Verhältniß der versammelten Partei zu den Verbündetenvon, 26. Mai offen zutage. Während einzelne preußische Abgeordnete Mitthei-lung machten über Das, was ihnen namentlich Nadowitz über die Haltung der preu-ßische» Politik eröffnet hatte, und damit Vertrauen zu wecken meinten, sprach ausden meisten Rednern nur zu hörbar die Verstimmung über Das, was vorausgegan-gen, das Mistrauc» gegen die Leiter und Nathgeber der preußischen Krone. GegenRadowitz wie gegen Manteuffel fielen herbe Worte genug. Es ließ sich wol auch daSoffene Geständniß hören, daß man sich von einem Werke, dessen Urheber und Trägerdiese Männer seien, nicht viel Gedeihen verspreche, daß man aber nicht enkgcgen-streben wolle, um solch letzten Versuch nicht zu verderben. Am wärmsten undberedtesten faßte Heinrich von Gagern die Gründe zusammen, die dafür sprachen,daß Preußen und seine Verbündeten das begonnene Werk nicht wieder fallen lassenkönnten. Seine Rede mochte auch wol Manchen bestimmen. Auch er warf sichnicht zum Lobredncr der Männer und Zustände in Preußen auf, aber er hielt dengebotenen Weg doch für den einzigen, der noch zum Ziele fuhren könne. Nur i»dem Falle, daß Preuße» den östreichisch - bairischen Anfoderungen nachgäbe, und denBundesstaat so weit abschwächte, daß daraus nichts Anderes als der alte Zustand mitverändertem Namen hervorginge — dann freilich würde der alte, das ganze Deutsch'land umfassende Bund einem solch trostlosen Schcinreichc vorzuziehen sein.
So entstand am 28. Juni, dem Jahrestage der Errichtung der ProvisorischenCentralgewalk, eine Erklärung, die zugleich als das neue Programm der bundes-staatlichcn und constitutionelle» Partei gelten konnte. Die Erklärung begann nuteinem kurze» Rückblick auf die Lage, wies darauf hin, wie es unmöglich, die lLerfaffung des Parlaments unverändert durchzuführen, und wie dagegen der berlinerEntwurf einen Weg der Einigung biete, den man nicht verschmähen dürfe, da erdie unerläßlichen Grundlagen eines deutschen Bnndesstaats in sich aufgenommenhabe. Die Unterzeichner erachteten die Zwecke, welche durch die Neichsverfassungvom 28. März erreicht werden sollten, für höher als das starre Festhalten an derForm, unter der man dies Ziel erstrebt. Sie betrachteten daher die von den drc>Königreichen dargebotene Verfassung als eine der Nation ertheilte unverbrüchlicheZusage und erkannten an, daß der von denselben eingeschlagene Weg zu dem vorgesteckten Ziele führen könne, „unter der Voraussetzung: daß alle deutschen Reg'*rungen, welche zur Berufung eines Reichstags auf obiger Grundlage mitwirke",dem Reichstage in einer jede einzelne Regierung bindenden Form als Einheit geS^'übertreten, und daß die dem Reichstage vorbehalte»! Revision sich nur aufVerfasslingsbestimiiiungen erstrecke, welche in der Neichsverfassung vom 28.und dem Entwürfe vom 26. Mai nicht wörtlich oder wesentlich übereinstintt"^,,Mir der Auffoderung an Gleichgesinnte, daß Jeder in seinem Kreise für ^Anschluß der einzelnen Staaten und die Wahlen .zu dem angekündigten Reichs,,wirken möge, schloß die Erklärung. Es hatten dieselbe 132 von den Anwest" ^unterzeichnet-, die fehlenden Namen gehörten theils einer nach rechts, theils ^nach links neigenden Nuance an. Der Freiherr von Vinckc z. B., in der z,iefache ganz einverstanden, nahm Anstoß daran, daß im Eingänge gesagt ""^jgeNNationalversammlung habe, als sie einseitig die Verfassung abgeschlossen,
Stellung gemäß gehandelt, welche die Lage der deutschen Dinge ihr ange'"! ^Andere wollten sich nicht dazu verstehen, daß die Partei so ohne weitere Elan» .HeWerk der drei Königshöfe zu dem ihren machte. Bei der innern Differenz,die Personen und die Grundsätze der berliner Politik von den in Gotha nie
te» Männern schied, lag die Bcsorgniß nahe genug, wie auf eine dauernde gri
hier nicht zu zählen sei, vielmehr früher oder spater ein Bruch erfolgen nicht ,dem dann die Partei als der dupirte Theil erscheinen werde. . - Zso-
Zunächst konnte es in Berlin nur als erwünscht erscheinen, daß beilirung in welcher sich da« Bündniß vom 26. Mai und seine Verfassung