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Eilfter Band.
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Deutschland. 311

die Provinzen Ost- und Westpreußcn und einen Theil von Posen, aus dem Bundeausscheiden zu sehen. Der Antrag ward am 3. Oct. zum Bundcsbeschlusse erhobenund damit Ostreich die Handhabe entzogen, den Gesammtcintritt aller seiner Gebietein den Bund zu verlangen.

Die Hauptthätigkeit des restaurirten Bundestags bestand natürlich in einemfortgesetzten Ankämpfen gegen die Neste und Spuren der revolutionären Zeit. DieAufhebung der Grundrechte (23. Aug.), die bekanntlich noch vor dem Abschlüsseder frankfurter Reichsverfassung in vielen deutschen Ländern durchwein Neichsgesetzeingeführt wurden, war der erste bedeutsame Schritt in dieser Richtung. Zugleichwurde beschlossen, allgemeine Normen zur Beschränkung der Presse zu erlassen, wel-cher Plan freilich erst nach vielen Weiterungen durch ein im Juli 1854 ange-nommenes, Presse und Buchhandel sehr einengendes Gesetz durchgeführt worden ist.Reclamationen privilcgirtcr Körperschaften, die durch die Gesetzgebung von 1848verkürzt worden waren, fanden günstige Aufnahme. Verfassungen demokratischenUrsprungs, wie die anhaltische, wurden außer Wirksamkeit gesetzt, endlich auch, un-geachtet der bittern Erinnerung von 1837, der Angriff der Privilegirtcn gegen diehannoverische Verfassung von Bundcswegen unterstützt. Gern hätten zudem Östreich undPreußen eine Bundescentralpolizei eingeführt; doch stieß dies Project auf Wider-spruch von Baiern und Hannover, die um ihre Selbständigkeit besorgt wurden. Über-chaupt gaben die beiden Großmächte selbst das ermunterndste Beispiel zur Rc°

> stauratwn : Ostreich, indem es im August 1851 seine Märzverfassung suspendirtc,

> und Preußen, indem es in allen innern Organisationen den „Bruch mit der Ncvo-^ . lution" unermüdlich fortsetzte. Der restaurirende Eifer erstreckte sich bald auch auf

solche Gegenstände, die als positive und ehrenvolle Schöpfungen der Revolution ver-dienten erhalten zu werden. Das auffallendste Beispiel in dieser Richtung war das"Schicksal der deutschen Flotte. Sie hatte seit Auflösung der deutschen Nationalver-sammlung natürlich nicht zugenommen, sondern war nur eben erhalten worden. DieJntcrimscommission hatte nicht unterlassen, die Gefahr des Verderbens von ihr ab-zuwenden, und noch auf den Dresdener Conferenzen wurde eine Umlage zur Erhal-tung der Flotte beschlossen. Mit der Wiederherstellung des Bundestags mußte dieser-Wischen Leben und Tod schwebende Zustand der Flotte aufhören und das Schicksalderselben zur Entscheidung kommen. Am II. Juni 1851 stellte Preußen beimBunde den Antrag, über die Frage zu entscheiden, ob der Bund die Nordseeflottcdabehalten und die Kosten dafür tragen wolle? Hannover machte den Vorschlag,die Nordseeflottc als Eigenthum des Deutschen Bundes anzuerkennen. Östreich undPreußen vertraten- in den Berathungen die Ansicht, der Bund solle die Flotte'ücht als Eigenthum ansehen, sondern diejenigen Staaten, welche für deren Er-haltung ein wirkliches und nachhaltiges Interesse bekundeten, sollten sich über ge-meinsame Maßregeln verständigen. Indessen die Mehrzahl des Bundestags entschiedÜch zunächst im September 1851 für die Einholung eines Gutachtens über die^röße, Einrichtung und die Kosten einer zum Handels- und Küstenschutz dienenden! Nordseeflottc, wobei auf die vorhandenen Geschwader Östreichs und Preußens Rück-bcht genommen werden sollte. Jetzt tauchte ein Vorschlag Östreichs auf, der freilich^.'nächst über das Schicksal der Flotte nicht entschied, sondern nur ein Project fürZukunft entwarf: es solle die Bundcsflotte aus drei Contingenten bestehen,Östreich das Adriatische Meer, Preußen den Schutz der Ostsee aus sich nehmen,mo übrigen Staaten ein Contingent in der Nordsee unterhalten. In diesen: Sinne'brach sich denn auch der Flottenausschuß am Bundestage aus und verlangte füri ^e der drei Abtheilungen eine jährliche Dotation von einer Million Thaler. ÖstreichI Minne dem zu. Preußen, das die bedeutendsten Vorauszahlungen gemacht, ver-vahrie sich gegen weitere Opfer und fodcrte eine baldige Entscheidung des Schick-! Ms dxr vorhandenen Flotte. Die Binnenstaaten wa*en zum großen Theil zu Opfern' ! s'mt geneigt, und nur die Küstenstaatcn an der Nordsee legten einen regern Eifer"r die Erhaltung an den Tag. Auch die Auflösung wurde schon offen angeregt.