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Deutschland.
diesem wichtigen Bundesbeschlusse gelangten verschiedene Berichte in die Öffentlichkeit.Anfangs verlautete, die meisten Staate» hätten ihre einfache, einige, wie Östreich,Sachsen, Baden, eine motivirte Abstimmung gegeben; Sachscn-Koburg-Eotha, dassich von ähnliche» Beschwerden seiner Ritterschaft bedroht sah, habe sich allein gegenden Beschluß ausgesprochen. Bon anderer Seite behauptete man später, daß derBeschluß nur durch eine geringe Majorität der Stimmen zustande gekommen undviele Staaten einfach dagegengestimmt hätten.
Während jetzt das hannoverische Land zahlreiche Petitionen an den König umErhaltung der Verfassung von 1818 richtete, erfolgte am 19. Mai eine Verkün-digung der hannoverischen Regierung, welche die betreffenden Gesetze von 1818 und1851 von Bundeswegen für aufgehoben erklärte. Dennoch berief aber auch dieRegierung die hiermit selbst von ihr als illegal bezeichneten Stände von 1818 zum15. Juni und legte denselben einen Entwurf zur Bildung einer Ersten Kammervor, in welchem die Federungen der Ritterschaften berücksichtigt waren. Beide Kam-mern, ihre Competenz anerkennend, wählten Commissionen zur Berathung der Vcr-fassungsangelegenheit, erbaten sich und erhielten theilweise von der Regierung dieMittheilung der Actenstücke, die sich auf die Verfassungsangelcgenheit bezogen, u»bbegannen überhaupt eine geregelte und rücksichtlich ihrer Haltung würdige und maß-volle parlamentarische Thätigkeit, während die Städte wie die Bauern zahlreicheBittschriften an den König um den Schutz der Verfassung richteten. Endlich leg"der vereinigte Ausschuß beider Kammern denselben zwei Anträge vor, deren einerdie Abfassung einer speciellen Erwiderung aus die Propositionen der Regierung, derandere den Entwurf einer dirccten Adresse an den König betraf. Die Erwiderungenthielt die Erklärung, daß die Stände zu gewissenhaften Verhandlungen über dieHerstellung der innern Eintracht bereit seien, dann aber auch eine Verwahrunggegen die Einmischung des Bundes in die innern LandeSangelcgenheiten, sowie d"Federung, daß alle nach Ansicht der Regierung in der Verfassung zu ändernde''Punkte sofort und auf einmal den Ständen bezeichnet würden. Der Adreßentwurdgemäßigt und doch energisch, führte Anklage gegen das Ministerium in Bezugdessen Verfahren in der Verfassungssache, besonders rücksichtlich der weiten CoMp*'tenz, die es dem Bunde zugestanden. Er prvtestirte ferner gegen die Abkehr""'^der Verantwortlichkeit seitens des Ministeriums in Bezug auf seine Theilnahmeden bundestäglichen Verhandlungen, und richtete endlich an den König die lö'Üjderselbe möge die Souveränetät der Krone, die Selbständigkeit des Landes und ^
Rechtsbeständigkcit der Verfassung gegen jeden Eingriff sicherstellen. Noch ehe,;vollständige Verlesung dieser Actenstücke vor sich gegangen, erfolgte am 13-1855 die Vertagung der Kammer». Das Ministerium Lütken trat sodannund überließ am 25. Juli das Staatsruder einem specifisch ritterschaftlichen ^ zekindem der bisherige Bundestagsgcsandte Graf Kielmannscgge das Portefeui^ z.Finanzen und des königlichen Hauses, der Graf Platcn-Hallcrmünde, bisherter in Paris, die Leitung des Auswärtigen übernahmen. Schon am 31.Jul>. v,,erden von den neuen Ministern die Kammern von 1818 durch Auflösung für '"ei»,außer Wirksamkeit gesetzt. Es trat nun abermals eine Pause in dieser Act'"''^,,die zwar für Deutschland schon längst nicht mehr beispiellos ist, aber dock g^chts-eine außerordentliche Bedeutsamkeit hat, als sie eine Verfassung betraf, ^dett" ^ sichbeständigkeit bisher Niemand angezweifelt hatte, und unter deren Wirksa^ ^sie»Land und Volk wohlbefandcn; dann auch insofern, als der Bundestag i" ... dirder Adelspartei auf das weiteste und entschiedenste eine Competenz geltend umw «ghreer doch bei dem willkürlichen Umstürze des hannoverischen Grundgesetzes1837 durch den König Karl August nicht hatte anwende» mögen.
Der Deutsche Bund in der orientalischen Verwickelung. Aalten
In die ermatteten und trägen Stimmungen, wie sie der Sieg u»b SLir-der Restauration erzeugten, siel der Anfang einer großen Verwickelung,