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Eilfter Band.
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Die östreichische Monarchie. 839

(den Grundbesitzern wenig nutzbarer) Leistungen zu 28, 32, bei Verabfolgung deSLagerholzes aus den herrschaftlichen Waldungen zu 50 — 60, in drei Ortschaften so-gar zu 75 Nobottagen verurtheilten. Diese Letzter» mußten demnach ein volles Drit-theil ihrer Arbeitszeit (300 Arbeitstage im Jahre gerechnet) den Obrigkeiten abtreten.Dabei bestand, in Erinnerung an das frühere Pachtverhältniß, die Wandelbarkeitdes ganzen Nusticalbesitzcs fort, welche erst durch ein Gesetz vorn 24. Oct. 1835aufgehoben wurde.

Solche Thatsachen erklären den finstern Grimm der galizischen Bauernschaft ge-gen die herrschaftlichen Grundbesitzer und sind der beste Schlüssel zum Verständnisseder socialen Wirren in dem unglücklichen, jetzt halb verödeten Lande. Nach einemviel zu geringen Ausmaße leistete die Bukowina 7087 vierspännige, 184053V- zwei-spännige Zugrobotstagc und 480509'/, Handrobottage, also im Ganzen 671650Tage, welche jetzt nach der Aufhebung der Robot den Bauernwirthschasten zugutekommen. Rechnet man 45000 Bauernfamilicn im Lande, so hat jede durchschnitt-lich 15 Tage an Arbeitszeit gewonnen.

Die Robotverhältnisse in den andern slawischen Provinzen sind den hier ge-schilderten eng verwandt und machen den Eifer des Landvolks im Jahre 1848, sichvon dieser drückenden Last zu befreien, und die Zähigkeit, mit welcher es an dereinmal ausgesprochenen Emancipation festhält, begreiflich; sie zeigen auf der andernSeite auch die epochemachenden Folgen des Gesetzes vom 7. Sept. 1848, welchesdie Freiheit des bäuerlichen Grundeigenthums aussprach.

IV. Bergbau und Montanindustrie.

In einem noch höher» Grade als es bei der landwirthschaftlichen Produktionbemerkt wird, ist der östreichische Bergbau und die Montanindustrie gegenwärtig ineiner kritischen Übergangsperiode besangen. Provinzen, welche bisjetzl nur eine ge-ringe montanistische Thätigkeit entwickelten, wie z. B. das Banal, werden in kurzerZeit mit den bergmännisch wichtigsten Landstrichen der Monarchie wetteifern, wenndie äußern Hindernisse vollkommen beseitigt sind, welche früher die größere Kraft-entfaltung verwehrten. Das erhöhte Jndustrieleben hat schon jetzt auf den Kohlenbau,die Eisenproduction einen mächtigen Einfluß gewonnen und die Geltung so mancherProducte verändert. Der Besitz von Kohlenwerken ist eine wahre Goldmine geworden.Errichtete man früher Eisenhütten, blos um den in jeder andern Weise unbrauch-baren Holzüberfluß zu verwerthen, so haben jetzt Zweck und Mittel ihre Rollen ge-wechselt und ist die Auffindung eines wohlfeilen Brennstoffs die Lebensfrage für dieöstreichische Eisenindustrie geworden.

Gehört auch Ostreich zu den bezüglich der Bergproducte gesegneten LändernEuropas, so fehlt doch Vieles, um den gegenwärtigen Zustand des Bergbaus be-friedigend zu nennen. Nicht die geringste Schuld trifft die Gesetzgebung, welche bisw die jüngste Zeit veraltete, unbrauchbare Vorschriften in Geltung ließ, ein schlechtesGrubcnmaß anordnete, die Schürfungsconcessionen ohne Plan und Regel austheilte,ben größer« Unternehmern keinen Schuh gewährte und allen in den Bergbau ge-fleckten Capitalien auch die billigste Sicherheit versagte. Der Raubbau war ebensollewöhnlich wie die gröbste technische Vernachlässigung; selbst die wichtigsten berg-polizciliche,, Vorschriften fanden sich namentlich bei den zahllosen kleinen Steinkohlen-8ruben außer Acht gelassen. Es galt als Regel, daß, sobald ein energischer undbemittelter Unternehmer a» die Schürfung eines Grubenfeldes ging, Spcculanten derlchlcchtcstcn Sorte rings um ihn herum mutheten, wobei sie den doppelte» Vortheilbezweckten, auf wohlfeile Weise ihren Abbau zu bewerkstelligen, indem sie den Zeit-Punkt abwarteten, bis jener mit Dampfkraft das Kohlenlager entwässerte, oder denküwßern Unternehmer zu zwingen, um hohe Summen ihr Muthungsrecht an sich, kaufen. Hoffentlich wird das neue im Jahre 1854 erlassene Berggesetz diesebb viele andere Schäden heilen.

Die Ausbeute an edeln Metallen in Östreich ist keineswegs bedeutend, wenig-