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Das Herzogthnm Braunschweig.
Braunschwcig vom -1. Aug. bezeugte dem Herzog, daß über jene halbe Maßreget die größte Aufregung entstanden sei und die ernstesten Folgen kaum zu ver-hüten sein würden, wenn am 6. Aug., als dem für ganz Deutschland dazu ange-sehten Tage, keine öffentliche Huldigungsfcier stattfinde. Eine stürmische Volks-versammlung, auf offenem Marktplatz abgehalten, ordnete wiederholt Gesandtschaftenan den Herzog ab, die auf ihn eindrangen, sich doch ja nicht gegen die Vorschriftder frankfurter Nationalversammlung zu sträuben, da ihm das ja ohnehin nichtshelfen könne. Im Schlosse mochte man wol einsehen, daß unkluger Widerstand zukeinem guten Ende führen würde. Staatsminister von Schleinitz erhielt Auftrag,dem gerade versammelten Landtag zu eröffnen, daß die Truppen am 6. Aug. inParade ausrücken und dem Erzherzog-Neichsverweser ein dreifaches Hoch ausbringensollte». An dem feierlichen Tage rückte auch die Volkswehr aus; die anwesendenMeßfremden in der Stadt schlössen ihre Gewölbe und verstärkten den Auszug unterden Fahnen ihrer verschiedenen deutschen Vaterländer. Auf dem Platze, wo dieTruppen standen, wurde der Erlaß des Reichsverwesers sammt dem des Herzogs ver-lesen, und beiden Kriegsherren ward dann ein dreimaliges Hoch gewidmet.
Der Herzog schien indessen zum ersten male nicht mit frohem Herzen dem all-gemeinen Wunsche der Bevölkerung nachgegeben zu haben. Gerüchte verbreitetensich, daß er seine Residenz nach dem Städtchen Blankenburg am Harz verlegenwolle. Andererseits drohte man mit der Gründung einer förmlichen Partei für dieZurückberufung des Herzogs Karl.
Im September erreichte in Braunschweig die Spannung über Schleswig-Hol-steins Schicksal den höchsten Grad. Am 2. erging von Seiten des an Mitgliedernsehr starken braunschweiger Volksvereins eine Adresse an die Nationalversammlungund ein Zuruf an die schleswig-holsteinischen Bruder in einem und demselben Toneder Entrüstung über den eben abgeschlossenen Waffenstillstand von Malmö. Am 7.erklärte sich der Landtag einhellig ebenso, wenn auch gemäßigter, und am 19., nach-dem die Nationalversammlung jenen Waffenstillstand genehmigt hatte, sprach derVosksverein einstimmig aus, daß die Nationalversammlung das Vertrauen des deut-schen Volks fortan nicht mehr verdiene, daß aber auf die Zeit der Adressen jetzt dieZeit der Thaten gefolgt sei.
Am 22. Sept- wurden die Früchte des außerordentlichen Landtags von 1848,provisorische Gesetze über den Landtag, den Landtagsausschuß und die Wahlen zumLandtage, rechtskräftig verkündigt. Die danach erfolgenden neuen Landtagswahlen,Ende November, fielen unter dem Eindruck der berliner Ereignisse, Sprengung derpreußischen Nationalversammlung und Belagerungszustand, in beiden Hauptstädtendes Landes, Braunschweig und Wolfenbüttel, entschiedener demokratisch als je aus.Es zeigte sich dadurch von neuem, wie abhängig Kleinstaaten von den Bewegungenihrer größer» Nachbarn selbst in deren rein innern Zuständen sind. Am 12. Oct.wurde eine Verordnung erlassen, nach der alle deutschen Reichsgesetze, sobald sie imReichsgesetzblatt erschienen sein würden, für das Herzogthum Braunschweig Rechts-kraft besitzen sollten; und das erste Gesetz, welches auf diesem Wege für Braun-schweig ins Leben trat, waren an einem der ersten Tage des Jahres 1849 dieGrundrechte des deutschen Volks.
Was jetzt vor allen andern politischen Fragen die Gemüther lebhaft zu be-schäftigen anfing, war die Oberhauptsfrage des wiedererstandenen deutschen Reichs.Die öffentliche Meinung Braunschweigs war vorwiegend bestimmt für Preußen. DemVorgänge des Vaterländischen Vereins im Mittelpunkt des Landes, der dieser Mei-nung zuerst öffentlichen Ausdruck verlieh, folgten noch im Januar 1849 die zumDemokratisch-constitutionellen Landesverein verbundenen Vereine in Wolfenbüttel,Königslutter, Räbke, Woltersdorf, Hassclfelde, Heßen, Seesen, Gandersheim undBlankenburg. Dann erfuhr man mit Genugthuung, daß Hofrath Liebe in Frank-furt Auftrag habe, der Reichsgewalt zu erklären, der Herzog habe gegen die Über-tragung der erblichen Reichskrone auf den König von Preußen nichts einzuwenden.