Band 
Zwöflter Band.
Seite
124
JPEG-Download
 

124

Das Herzogthum Brarmschweig.

schweigs zum Dreikönigsbündniß an. Am 6. Aug. wurde dieser Schritt, der denAbfall von der frankfurter Neichsverfassung in sich schloß, dem Landtage vorge-schlagen, am 11. Aug. auf den Antrag des dazu niedergesetzten Ausschusses mit 31gegen 21 Stimmen angenommen, während die Minderheit wenigstens so lange zuzögern wünschte, bis Hannovers schwankende Stellung fest und klar geworden sei.Entmuthigt über diesen Sieg der sogenannten Gothaer, legten die demokratischen Ab-geordneten der Hauptstadt, Aronheim, Grassau, Lucius und Erote, ihr Mandatnieder. Eine Eingabe des Volksvereins an die Regierung, den Beschluß vom 11. Aug.nicht auszuführen, hatte natürlich keinerlei Erfolg. Ebenso wenig ein großartigerFackelzug, der am 18. Aug. den ausgetretenen Volksvertretern und ihren Mitstreiternauf dem Landtage gebracht wurde. Es war eine Sache, die sich allzu sehr von selbstverstand, daß ein Lä'ndchen wie Braunschweig nicht auf eigene Faust Politik machenkonnte. Der andersdenkenden sogenannten Volkspartei blieb daher nichts weiter übrig,als sich demnächst der Betheiligung an den Wahlen für Erfurt (Januar 1850) zuenthalten.

Die Früchte der allgemeinen Bewegung für die innere Gesetzgebung Braun-schweigs reiften nur langsam, wie sich das einestheils bei der Abwesenheit von ei-gentlich unerträglichen Beschwerden, andcrntheils bei der Abwendung der öffentlichenAufmerksamkeit auf Vorgänge außerhalb des Landes nicht anders erwarten ließ.Außer den provisorischen Gesetzen über die Volksvertretung brachte das Jahr 1848nichts hervor als die Befreiung der Presse von ihrem Schülerkleide, und die Auf-hebung aller aus dem Religionsbckenntniß entspringenden bürgerlichen und politischenRechtsungleichheiten, einschließlich des Verbots von Ehen zwischen Juden und Chri-sten. Das folgende Jahr war ungleich fruchtbarer. Es erhob schon am 6. Jan.die Grundrechte des deutschen Volks zur Rechtskraft; und die wichtigsten organischenGesetze, Gemeindevrdnung, Gerichtsverfassung, Civilproceßordnung sowie die Ver-fassung selbst, lagen fast während des ganzen Jahres der Abgeordnetenversammlungoder ihren Ausschüssen zur Berathung vor. Zuerst wurde davon im Septemberdie Gerichtsverfassung als Gesetz verkündigt. Es führte als obersten Gerichtshofdas Obergericht zu Wolfenbüttel mit drei Senaten und einem Cassationshofc, alsMittelgerichte sechs Kreisgerichte, als unterste Instanzen Einzelrichter für die StädteBraunschweig und Wolfenbüttel und für jedes Amt, sowie eine Oberstaatsanwalt-schaft beim höchsten Gerichtshof ein. Unter den vorgeschlagenen Abänderungen derVerfassung erregte keine soviel Streit als die vom Landtagsausschuß beantragte Her-absetzung der Civilliste. In dem Finanznebenvertrage von 1852 hatte Herzog Wil-helm seine Eigenthumsansprüche auf den größten Theil des Staatsguts völlig aufge-geben und sich dafür eine jährliche Rente von nahe an 250000 Thaler ausbedun-gen. Nun sollte er an dieser vertragsmäßig feststehenden Summe der verändertenLage der Dinge ein Opfer bringen. Noch im Frühjahr 1849 hieß es, er werdesich wol zu einem Erlaß von etwa 15000 Thalern jährlich verstehen ; im Herbst je-doch ließ er jeden Nachlaß für unthunlich erklären. Die abschlägliche Antwort wurdemit ausführlicher Begründung wiederholt in einem Negierungsschreiben, das demLandtag kurz vor Weihnachten 1849, am Tage vor seiner Vertagung bis zum14. Jan. 1850, zuging. Im Publicum brachte man diese immer schärfer sich aus-sprechende Weigerung mit andern bedenklichen Zeichen der steigenden Reaction inZusammenhang: das Denunciationswesen schien sich einzuschleichen und einzelne Be-amte erzählten von empfangenen, mehr oder weniger versteckten Warnungen, sich andemokratischen Vereinen zu betheiligen. So ging das zweite Jahr der Volksbewe-gung für Braunschweig zu Ende.

Im Januar 1850 zeigte die Regierung dem Landtage an, daß sie für Braun-schweig dem östreichisch-preußischen Interim beigetreeen fei. Dann -kamen die Wah-len nach Erfurt. Ins Volkshaus gingen Buchhändler Eduard Vieweg, Geheim-rath Langerfeldt und Finanzdirector von Thielau; ins Staatenhaus der Skaatsmini-ster von Schleinitz für die Regierung und Landsyndicus Oesterreich für die Abgeord-