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Afrika.
wolle, ruft Alles: Ts! Ts! wenn er niest, ruft man Schako! was ein Rufder Reiter, womit sie ihr Pferd aufmuntern wollen. Sollte der Sultan beim Aus-reiten vom Pferde fallen, so muß sein ganzes Gefolge Dasselbe thun. Bei feierlichenGelegenheiten wird er mit einem großen Fächer von Straußfedern gefächelt, undwenn er im Staate auszieht, so wird ein großer Sonnenschirm von Straußfedernüber ihm hergetragen.
Eine eigenthümliche Feierlichkeit ist das Saatsest, welches an das Saatfest desKaisers von China und der alten ägyptischen Könige erinnert. Am Ende der Re-genzeit zieht der Sultan nach seiner Domäne in der Nähe von Tendelki in feierlichemAuszuge, gefolgt von 100 der schönsten, jungen Sklavinnen seines Harems in ihrenPrachtgewändern und Juwelenschmuck. Jede trägt auf dem Kopfe eine Vase mitreicher Speise. Ihnen folgt eine Schar Korkoa oder junger Sklaven, bewaffnetmit Speeren, und eine Truppe Flötenspieler. So zieht die Processton einher mitGesang und Musik, bis sie im Felde ankommt, wo der Sultan absteigt und einigeKörner säet, während ein Sklave mit der Hacke die Erde umkehrt. Dies ist dieerste Aussaat, die im ganzen Gau stattfinden darf. Die andern Höflinge folgendann dem Beispiele des Sultans, sodaß das ganze Feld bestellt wird. Ein Fest-mahl im Freien, zu welchem die Sklavinnen die Speisen gebracht haben, beschließtdie Ceremonie.
Die Verfassung des Landes ist eine Art Feudalsystem. Die verschiedenen Wür-denträger werden nach den Gliedmaßen des Sultans betitelt. So ist der Orondolon,der den Vortrab des Heeres anführt, der Kopf des Sultans. Der KamNeh stelltden Nacken des Sultans vor und hat eine noch höhere Würde als jener; doch istmit seinem Vorrechte die Pflicht verbunden, sich stranguliren zu lassen, wenn der Sul-tan in der Schlacht bleiben sollte. Man hat ferner Würden, die sich auf das Rück-grat, den rechten oder linken Arm des Sultans u. s. w. beziehen. Die höchste Würdedes Staats ist der Ab-Scheikh oder Vater-Scheikh, welcher dem Sultan beinahean Macht gleichsteht und wie dieser das Recht des Lebens und Todes ohne Con-trole übt. Keiner dieser Beamten bezieht einen directen Gehalt, sondern es werdenihnen eine oder mehre Provinzen zugewiesen, deren Einkünfte ihnen zufallen; nurmüssen sie daraus ein bestimmtes Contingent zur Armee stellen und unterhalten.Die einzelnen Provinzen werden von Gouverneuren regiert, die jenen höchsten Beam-ten untergeordnet sind, und es ist eine Folge dieses Systems, daß die Gouverneure sichgroße Erpressungen erlauben und das Land aussaugen. Je wohlhabender ein Ortist, desto furchtbarer macht sich der dortige Gouverneur. Die niedern Classen be-finden sich fast überall in großem Elende.
Unter den Hofbeamten darf der Magueh oder Hofnarr nicht vergessen werden,der ein den mittelalterlichen Hofnarren in Europa sehr ähnliches Costüm und, wiediese, das Vorrecht übt, ungestraft Bemerkungen über hochgestellte Personen zumachen. Der Sultan hat immer mehre dieser Magueh um sich, auch die Gouver-neure der Provinzen halten dergleichen. Die Infanterie des Sultans ist neuerdingsmit Flinten bewaffnet worden. Die Reiterei führt vortreffliche, ausdauernde Pferdeund ist mit zweischneidigen Schwertern, welche aus Deutschland bezogen werden,bewaffnet. Auch ist der Sultan im Besitz mehrer eiserner Kanonen.
Die Ureinwohner Darfurs waren unstreitig Neger, wie überhaupt auch,, imübrigen Sudan, was schon aus dem Umstände hervorgeht, daß in Gebirgen Über-reste von Negerstämmen inselartig verblieben. Aus Darfur sind die- Neger jedochgänzlich zurückgetreten, und der hier herrschende Stamm der Fori, sowie mit Aus-nahme der Araber die übrigen Stämme, gehören der äthiopischen Race an, welchemit den Negern nur die schwarze Farbe gemein hat, sonst aber entschieden kauka-sische Gesichts- und Körperbildung verräth, namentlich lebhaft an die Hindu erinnert.Die über das ganze östliche Nordafrika verbreitete äthiopische Race ist vielleicht ur-sprünglich von Hindostan eingewandert und hat in diesem Falle von dort her auchdie Bildung, die sodann den Nil hinunter nach Ägypten kam, mitgebracht. Indes-