Die orientalische Frage. 833
ken Gefahren vermindere. So hatte man der Türkei eine Buße von 12 MillionenPiastern als Kriegskosten aufgebürdet. Kaum war der Vertrag unterzeichnet, so er-klärte der russische Bevollmächtigte: seine Herrin, die Kaiserin, lasse diesen Artikel fallen.
Die zweite und dritte polnische Theilung.
Kaum hatte. Rußland durch den türkischen Frieden die Hände frei, so wandtees sich gegen Polen. In Bezug auf den Zusammenhang zwischen den EntwürfenRußlands in der Richtung des Schwarzen und in der des Baltischen Meeres erinnernwir an Dasjenige, was im ersten Theil dieser Betrachtungen bei Gelegenheit Peter'sdes Großen sowol als der ersten polnischen Theilung entwickelt ist. Wir verstärkenzugleich den Ausdruck des dort Gesagten mit den Worten eines der echtesten Ver-treter des russischen Gedankens. Pozzo di Borgs sagt in einer Denkschrift vom 20.Oct. 181^, welche Hr. von Grovestins eben jetzt wieder hat abdrucken lassen:„Die Vernichtung Polens als einer politischen Macht bildet den Inhalt fast derganzen russischen Geschichte; das System der Vergrößerung auf Kosten der Türkenwar rein nur territorial und ich wage zu sagen, secundär, verglichen mit Demjeni-gen, was an der Westgrenze vorgegangen ist. Die Eroberung Polens ist unternom-men, hauptsächlich um die Beziehungen der russischen Nation mit dem übrigen Eu-ropa zu vervielfältigen, und ihr ein weiteres Feld anzuweisen,' einen edlem Schau-platz, auf, welchem sie ihre Fähigkeiten üben, ihrem Stolz, ihren Leidenschaften, ihrenInteressen genügen könne." Lord Auckland macht, von seinem Standpunkt aus, ineinem Brief an Sir R. M- Keith (10. Juli 1792) eine Bemerkung, die mit derobigen Behauptung sich wol zusammenstellen läßt, in der man jedoch die Andeutungdes bewegenden Motivs russischer Politik vermißt: Es sei seltsam, daß man in Ber-lin 1790 die russische Erwerbung Oczakows für gefährlich genug gehalten, um zuihrer Abwendung auf einen Krieg zu sinnen — während 1792 der unbedingt gewon-nene russische Einfluß über ganz Polen von Preußen mit Gleichgültigkeit und selbstmit Wohlgefallen betrachtet werde. Dies führt zu einem Gesichtspunkte , der in Rußlandspolnischer Politik ein vorwaltender ist. Hier war die Möglichkeit gegeben (und wiemeisterhaft ist sie von Rußland ausgebeutet!), die beiden deutschen Großmächte ingegenseitiger Eifersucht einander fernzuhalten; beide -in verschiedenem-Maße zwar,aber doch in eine durch die untergeordnete Theilnahme am Unrecht bedingte Abhän-gigkeit zu bringen; beiden das gute Gewissen, die dadurch verbürgte Zuversicht unddas Vertrauen der Mindermächtigen zu entziehen; insbesondere aber Preußen immertiefer herabzuwürdigen, damit ihm, allen Selbstgefühls bar, nichts übrigbleibe, alswillenlos sich in Rußlands Arme zu werfen.
Auf Östreichs Verhältniß hat'Sybel aus neuen Quellen ein neues Licht fallenlassen. Man scheint in Wien zu den Ideen von Neustadt, und Reiste zurückgekehrtzu sein, Rußland immerhin zum Freunde zu haben, nicht aber zum Nachbar. Hatteman damals aus diesem Grunde die Türkei behüten wollen, so wollte man jetzt denRest von Polen conserviren. Dazu war die unerläßliche Vorbedinchrng eine Reformder polnischen Verfassung. Dem Staatsstreich — wenn man es so nennen will —vom 3. Mai war Östreich nicht fremd. Auf östreichische Ausstreuungen will mandas Gerücht einer bevorstehenden neuen Theilung, einer russisch-preußischen, zurück-führen, und dies Gerücht war es, was die Nothwendigkeit rascher Entschließung,'einer rettenden That auflegte. Denn diesen Namen verdient es doch wol, wenn dieÄetheiligten ein wohlerworbenes Recht dem Gemeinwohl! zum Opfer bringen, wäh-rend .man in unsern Tagen die Sprache fälscht, wenn man von rettenden Thatenspricht, wo es sich darum handelt, mit Gewalt Befugnisse wiederum an sich zu zie-hen, aus die man als unverträglich mit dem Gemeinwohl verzichtet hatte, oder vonderen Ausübung man aus Furcht vor dem Zorn des Volks zurückgewichen wär. Deröstreichische Gesandte war vom ganzen diplomatischen Corps in Warschau der Ein-zige, der da wußte, was am 3. Mai vorgehen sollte. Kaunitz war von dem Vor-Die Gegenwart. Xll. 53