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Zwöflter Band.
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981
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Die orientalische Frage. 981

In dieser spätern Depesche meldet Lord Ponsonby, der Schooner „Vixen" seian der circassischen Küste angehalten; ein Schreiben des Admirals Lazarew an denCapitän der „Vixen" (24. Dec. 1836) sagt, es sei geschehen, weil der Schooner aneiner blockirten Küste in unrechtmäßigem Handel mit den Feinden Rußlands be-griffen gewesen.

Also der russische Admiral geht davon aus, die Küste sei im Blockadezustand,die Circassier seien die Feinde Rußlands und Rußland sei mit ihnen im Kriege.

Am 12. Jan. meldet Lord. Durham aus -Petersburg, Graf Nesselrode habeihn aufgesucht, um ihn mit den Umständen bekannt zu machen, unter welchen die„Vixen" angehalten und weggenommen worden. Eine beiliegende Nummer des amt-lichen „lournsl äs Lt.-kstsrsbourg" besagt, es sei dies wegen der Verletzung der Ge-sundheitsverfügungen und der Zollgcsetze geschehen.

In Petersburg also kein Wort von einer Blockade. Sie war nicht angemeldet,von England nicht anerkannt, und konnte als effectiv nicht behauptet werden, da die„Vixen" ungehindert 36 Stunden mit der Küste verkehrt hatte, ohne eines russischenBldckadeschiffs ansichtig zu werden. In Petersburg werden ganz andere Gründegeltend gemacht; Gründe, die mit den in Konstantinopel zur Anzeige gebrachten Ver-fügungen im Einklang stehen. Daß diese Verfügungen von Lord Ponsonby nur zurKunde der Kaufleute dem Generalconsul mitgetheilt, daß aber von ihm eine öffent-liche Bekanntmachung nicht empfohlen worden war, kann nur in Bezug auf dasVerhältniß der englischen Kaufleute zur englischen Regierung, nicht aber in Bezugauf die Beziehungen der beiden Regierungen zueinander in Betracht kommen.

Lord Palmerston bricht mit der Politik des „kortkolio".

Was hat nun die britische Regierung geglaubt in dieser Angelegenheit thun zusollen? Am 8. Febr. 1837 war Lord Palmerston im Besitz aller auf die Sache be-züglichen Papiere. Siebzig Tage später — am 19. April — gab er Weisung anLord Durham, die russische Regierung aufzufodern, daß sie die bewegenden Verhält-nisse erkläre, durch welche sie sich zu den ergriffenen Maßnahmen berechtigt gehalten,und daß sie darlege, aus welchen Gründen sie sich ermächtigt geglaubt, in Friedens-zeit ein britischen Unterthanen gehörendes Handelsschiff anzuhalten und zu confis-ciren. Er fügt hinzu (recht als wenn es auf eine große Rechnungsabhör abgesehenwäre), nichts errege mehr wachsame Eifersucht bei dem britischen Publicum als diegewaltsame Einmischung einer fremden Macht in friedliche Handelsunternehmungen,und seit einigen Jahren sei die britische Nation aus verschiedenen Ursachen besondersaufmerksam auf russische Eingriffe geworden. Lord Durham richtet seine Frage anden Grafen Nesselrode am 6. Mai und erhält am 9. Mai Antwort. Das Schiffsei confiscirt, weil es mit einer Ladung verbotener Waaren am Bord in einen Ha-fen eingelaufen, der kraft des Friedens von Adrianopel Rußland gehöre, mit derAbsicht, daselbst verbotenen Handel zu treiben, während durch russische Verfügungen^welche zur Nachachtung der Handeltreibenden bekannt gemacht worden, fremde Schiffenicht in solche Häfen einlaufen dürfen, in welchen weder Zollhaus noch Quarantänebefindlich; wogegen denselben Verfügungen zufolge etwas weiterhin der HafenAnapa offenstehe, in welchen die „Vixen" ohne Schwierigkeit zugelassen sein würdiffwäre sie in einem gewöhnlichen und erlaubten Handelsgeschäft begriffen gewesenlüurff

Am 10. Mai übersendet Lord Durham diese Antwort des Grasen NeffelroMAm 13. sendet er eine Depesche an Lord Palmerston, die, sowie sie dem PMamenövorgelegt ist, aus folgenden vier Zeilen besteht: „Petersburg, 13. Mai 18T7z : My«lord! Mit Bezug aus die factische militärische Besetzung von Suchuk-KEHaboiWEw. Herrlichkeit anzuzeigen,, daß in der Bucht eine Festung sich,befWdrk-- weichstden Namen der Kaiserin führt (Alexandrinsky), und daß dieselbe inMwr (slM'Mkxdurch eine russische Garnison besetzt gewesen. Ich habe die Ehre u. s. w. . Düxhamel'l

Am 23. Mai 1837, dem Tage nach dem Eintreffen dieser DepbjW, :zeigtäÄvr8Palmerston dem Gesandten in Petersburg an, daß die britischeLRie-giexusZikeisius