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Zwöflter Band.
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982
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982 Die orientalische Frage.

zureichenden Grund sehe/ das Recht Rußlands zur Aufbringung und Confiscationder „Vixen" aus den in der Note des Grasen Nesselrode auseinandergesetzten Grün-den in Frage zu ziehen, und zwar in Erwägung, daß Suchuk-Kale, das in einemVertrage von 1783 als türkische Besitzung von Rußland anerkannt worden, jetzt, kraftdes Friedens von Adrianopcl, Rußland angehöre, ferner, daß der Hasen, wie LordDurham melde, durch ein russisches Fort und eine russische Mannschaft beseht sei.

Kein Mensch ist politisch so unschuldig,, um zu glauben, daß wir hier die wirk-lichen Verhandlungen und die ganzen Verhandlungen vor uns haben, die zwischender englischen Regierung und ihrem Vertreter in Petersburg oder auch nur zwischenden, Heiden Regierungen stattgefunden haben; sondern es ist, wie Napoleon zu sa-gen Pflegte: die englischen Minister haben doppelte Papiere; die eine Reihe ist be-stimmt und dafür zurecht gemacht, rrm dem Parlament vorgelegt zu werden. Wergenau zusieht, der wird bald inne, daß es bei der parlamentarischen Maschinerie sowenig als bei andern menschlichen Einrichtungen ganz ohne Augenverblendere! abgeht.

Indessen muß man sich hüten, unbedingt zu folgern,, es sei zwischen der eng-lischen und der russischen Regierung vollkommenes Einverständniß. Vielmehr ist esder englischen sehr darum zu thun, ihren abweichenden Standpunkt geltend zu machen.

Die Erklärung des Grasen Nesselrode findet den einen Besitzgrund ganz undgar ausreichend, den sie anführt — den Frieden von Adrianopel. Lord Palmerstonhatte, trotz der Aberdeen'schen Depesche, im Jahre 1831 diesen Besitzgrund auch zu-reichend gefunden, um russische Haudelsverfügungen darauf hin anzuerkennen. Aberin der Zwischenzeit war die Agitation des „Lortkolio" eingetreten, die öffentliche Mei-nung war nicht allein angeregt, sondern aufgeregt; nicht genug, um einen Krieg zuwollen, aber ganz genug, um dem Minister, wenn er nicht Rücksichten nahm, dasLeben sehr sauer zu machen. Lord Palmerston fragt also weiter und geht tiefer.Was der Sultan im Frieden von Adrianopel euch abgetreten, war das wol auchwirklich im Besitz des Sultans, sddaß er es abtreten konnte? Ist es wol auch jetzt inder That in euerm Besitz, um Handelsverbote dort erlassen und einschärfen zu können?

Es mag nicht ganz angenehm gewesen sein für den Grafen Nesselrode, in die-ser Weise befragt zu werden. Aber ungemein tröstlich gewiß, daß Lord Palmerstondie Mühe übernahm, auf seine eigenen Fragen sich selbst Antwort zu geben. Sehenwir zu, was es mit diesem Frag- und Antwortspiel für eine Bewandtniß hat.

Daß der Sultan Suchuk-Kalö wirklich besaß, also es abtreten konnte, dafürcitirt Lord Palmerston einen Vertrag vom 28. Dec. 1783 aus Petersburg, worinRußland auf die Ansprüche verzichtet, welche die Tataren auf die Festung Sudschuk-Kalessi erhoben, und diese Festung als der Pforte Unterthan anerkennt. Das magfür 1783 etwas beweisen. Aber auf einer officiellen Karte des PetersburgerKartendepot, einige Jahre vor dem Frieden von Adrianopel, ist (wie wir schon sei-nerzeit im „Lortkolio" selbst in einem Schreiben vom 3. Febr. 1837 erwähnt haben)das Land der Circassier als ein der Pforte nicht unterworfenes Land bezeichnet.

Daß die Russen Suchuk-Kale in wirklichem Besitz gehabt, wird durch vieleZeugnisse widersprochen, die man mit den einschlagenden Aktenstücken in einer kleinenSchrift von Henry H. Parish: „Lritislr cliplomoev, jllustrutsck in tlre süsir ok tlrsVixsu" (1838), gesammelt findet. Auch wird es sattsam widerlegt durch den Um-stand, daß 36 Stunden lang kein Russe sich rührte, sowie durch den in dem russi-schen Journal geäußerten Argwohn, es seien zwei Kanonen ans Land gebracht wor-den. Indessen, Lord Durham versichert es in jener ganz einzigen, kurzen Depesche,ohne irgendeine Autorität zu nennen, ohne auch nur zu sagen, er habe das sich er-zählen lassen, geschweige denn, er habe die Sache untersucht: „Ich habe Ew. Herr-lichkeit anzuzeigen." Für Cicerv's vielbcrufenes „Lompsri" gab es einen Grund, ermußte schweigen, oder die Quelle seines Wissens hörte auf zu fließen: aber weshalbdenn sollte der Name des Gewährsmanns von Lord Durham (und er selbst hat na-türlich von Suchuk-Kale soviel als von Herrn Schwertlcin's Tod gewußt) — wes-halb sollte dieser Name selbst dem Parlament ein Geheimniß bleiben? Aus dem ein-